Für den geplanten sechsgruppigen Kindergartenneubau hinter der Tennishalle beschloss der Gemeinderat die Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Über den geplanten sechsgruppigen Kindergartenneubau der Gemeinde Veitshöchheim hinter der Tennishalle in der Wolfstalstraße am Rande des Waldgebietes "Gebranntes Hölzlein" wurde hier auf Veitshöchheim News mehrfach berichtet (siehe nachstehende Links). Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, muss hierfür die derzeitige Festsetzung im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Sport in Fläche für den Gemeinbedarf – Kindergarten/Kinderhort geändert werden.
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Der Gemeinderat stimmte nun am letzten Dienstag in den Mainfrankensälen in Anwesenheit zahlreicher Bürger gegen die Stimme des Grünen-Ratsmitglieds Bernhard von der Goltz der Anpassung des bestehenden Flächennutzungsplanes zu und beauftragte die Verwaltung das 18. Änderungsverfahren durchzuführen.
In einem zweiten, nun einstimmig gefassten Beschluss nahm das Gremium den nachstehenden Planentwurf des Ing. Büro Holm und die Begründung (siehe nachstehender Link) jeweils in der Fassung vom 08.03.2023 ohne Einwendungen zur Kenntnis und beschloss hierzu die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
In einem zweiten, nun einstimmig gefassten Beschluss nahm das Gremium den vorstehenden Planentwurf des Ing. Büro Holm und die Begründung (siehe nachstehender Link) jeweils in der Fassung vom 08.03.2023 ohne Einwendungen zur Kenntnis und beschloss hierzu die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zum Umweltbericht (Teil B der Begründung) wurde darauf hingewiesen, dass dieser über die gesamte Vegetationsperiode noch ergänzt wird.
Link auf Begründung der 18. Flächennutzungsplanänderung (pdf.Datei)
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