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Für den geplanten sechsgruppigen Kindergartenneubau hinter der Tennishalle beschloss der Gemeinderat die Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Über den geplanten sechsgruppigen Kindergartenneubau der Gemeinde Veitshöchheim hinter der Tennishalle in der Wolfstalstraße am Rande des Waldgebietes "Gebranntes Hölzlein" wurde hier auf Veitshöchheim News mehrfach berichtet (siehe nachstehende Links). Um dieses Vorhaben zu verwirklichen, muss hierfür die derzeitige Festsetzung im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Sport in Fläche für den Gemeinbedarf – Kindergarten/Kinderhort geändert werden.

Der Gemeinderat stimmte nun am letzten Dienstag in den Mainfrankensälen in Anwesenheit zahlreicher Bürger gegen die Stimme des Grünen-Ratsmitglieds Bernhard von der Goltz der Anpassung des bestehenden Flächennutzungsplanes zu und beauftragte die Verwaltung das 18. Änderungsverfahren durchzuführen.

In einem zweiten, nun einstimmig gefassten Beschluss nahm das Gremium den nachstehenden Planentwurf   des Ing. Büro Holm und die  Begründung (siehe nachstehender Link)  jeweils in der Fassung vom 08.03.2023 ohne Einwendungen zur Kenntnis und beschloss hierzu die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

18. Änderung Flächennutzungsplan Veitshöchheim i.d.F. vom 8.3.2023

18. Änderung Flächennutzungsplan Veitshöchheim i.d.F. vom 8.3.2023

In einem zweiten, nun einstimmig gefassten Beschluss nahm das Gremium den vorstehenden Planentwurf   des Ing. Büro Holm und die  Begründung (siehe nachstehender Link)  jeweils in der Fassung vom 08.03.2023 ohne Einwendungen zur Kenntnis und beschloss hierzu die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Zum Umweltbericht (Teil B der Begründung) wurde darauf hingewiesen, dass dieser über die gesamte Vegetationsperiode noch ergänzt wird.

Link auf Begründung der 18. Flächennutzungsplanänderung (pdf.Datei)

§ 3 BauGB

§ 3 BauGB

Kommentiere diesen Post
H
Politik gegen den Bürgerwillen ist nun auch bei uns auf dem Dorf angekommen... Mehr kann man dazu nicht sagen.
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S
„Der Bürger“…wenn ich das schon lese. Ich habe sicher eine andere Meinung als Sie! Also hier zu pauschalisieren ist leider nur in Ihrem Interesse!
A
Die Gemeinde baut einen Kindergarten….aber leider 2-3 Jahre zu spät! Der Bedarf ist seit langem klar!
A
Was soll denn diese haltlose Behauptung? Die Mehrheit von Veitshöchheim möchte sehr wohl einen neuen Kindergarten, weil Betreuungsplätze fehlen. Die Gemeinde baut nun diesen Kindergarten.<br /> <br /> Es sind leider nur einige wenige Anwohner, die mit falschen Behauptungen Stimmung machen. Verkehr, Lärm, Naturschutz - fadenscheiniges Gewäsch!!