Geplante Kita hinter der Tennishalle: ANWOHNER wenden sich GEGEN gesundheitsschädigende EMISSIONEN durch den daraus resultierenden Autoverkehr in ihren Wohnstraßen - Bürgermeister bezieht ausführlich Stellung zu den Bürgerprotesten
Auszug aus rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Veitshöchheim
Die wachsende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen macht die Schaffung zusätzlicher Kindergarten- und Kinderkrippengruppen in Form einer neuen Kindertagesstätte in Veitshöchheim erforderlich. Nach Standortprüfungen wurden von der Verwaltung dem Gemeinderat drei Standortvorschläge vorgelegt. Es handelte sich um eine Fläche auf dem Gelände des Berufsförderungswerkes (BFW), die Fläche am Spielplatz Sudetenstraße und das Grundstück hinter der TGV-Tennishalle mit der Flurnummer 916/0. Die Gemeinderatsfraktionen sprachen sich am 25. Juni 2021 einstimmig für den Standort hinter der Tennishalle am Waldstück „Gebranntes Hölzlein“ aus. Insgesamt sollen vier Krippen– und zwei Kindergartengruppen entstehen und auch das Konzept einer naturnahen Pädagogik in Anlehnung an Konzepte von Waldkindergärten realisiert werden.
Wie der Presseberichterstattung und auch verteilten Flugblättern zu entnehmen ist, formiert sich gegen den geplanten Kindergarten zunehmend Widerstand seitens der Anlieger. Dies eineinhalb Jahre nach der Entscheidung für den Standort, über die unter anderem auch in der Main-Post (Bericht vom 10. Juni 2021) und den Veitshöchheim-News ausführlich berichtet wurde.
So hatte zuletzt Professor Dr. Wolfram Voelker in einem offenen Brief an Bürgermeister Jürgen Götz gegen den Wegfall des Bolzplatzes protestiert (siehe am 18.1.2023 auf Veitshöchheim News und in der Mainpost - Link nachstehend).
Nun wandte sich eine Anwohnerinitiative mit einer Unterschriftenliste gegen den Kita-Standort an der Tennishalle an den Bürgermeister. Eine Anwohnerin dieser Liste, die nicht genannt werden will, übersandte am 20.1.2023 der Presse nach ihren Worten "Hintergrundinformationen" (nachstehend umrandet):
ANWOHNER wenden sich GEGEN gesundheitsschädigende EMISSIONEN durch den daraus resultierenden Autoverkehr in ihren Wohnstraßen ! Mit Beschluss vom 9.6.2021 hat der Gemeinderat festgelegt, den im Flächennutzungsplan mit „Sport“ ausgewiesenen Bolzplatz „Am Hölzlein“ mit einem Kindergarten zu bebauen. Im amtlichen Bekanntmachungsorgan „Veitshöchheim aktuell“ war ohne Zahlennennung bis in den November 2022 hinein, immer nur von einem „Waldkindergarten“ die Rede. Sollte das Kind in der Mittagspause abgeholt werden, um z. B. mit älteren Geschwistern, die aus der Schule kommen ein Mittagessen einzunehmen, erhöht sich der Multiplikator der Fahrbewegungen auf 8 x die Fahrstrecke! Auf die Wolfstalstraße und die Friedenstraße + Heidenfelder Straße kommen also mindestens 400 zusätzliche Fahrbewegungen TÄGLICH zu, in der Woche sind das mindestens 2000 zusätzliche Fahrten!!! Falls der Weg über die Friedenstraße gewählt wird, erfolgt sogar eine Doppelbelastung (räumliche Nähe zweier großer Kindergärten JEWEILS ca. 100 Kinder!!) weil auch schon die Kinder für den deutlich vergrößerten Kuratiekindergarten transportiert werden. (nach Eröffnung geplant im Laufe 2023 - auch schon wegen dem Neubaugebiet). Es liegt in unserem Quartier eine regelrechte Standortagglomeration von Kindergärten vor – quasi an jedem Ende der Heidenfelder Straße ist ein Kindergarten im hunderter Bereich! Sowohl die Wolfstalstraße, aber auch die Heidenfelder Str. mit ihrer durchgängigen Mehrfamilienhausbebauung sind NICHT im FLIESSENDEN VERKEHR zu befahren (Grund: wechselseitige Parkbuchten). Vielmehr kommt es zu zahlreichen Bremsvorgängen, Wartezeiten bei laufenden Motoren bis der Gegenverkehr passiert hat, erneutem Anfahren und das Ganze bis zu 3 x, einfache Strecke bis jeweils die Tennishalle erreicht wird – Fahrtmuster 2-4 s. o. in gleicher Manier. DAS SIND DIE EMISSIONSSTÄRKSTEN FAHRBEWEGUNGEN im Straßenverkehr!!! Besonders dramatisch wird die Situation in der Wolfstalstraße, hier fahren in der „Rush hour“ morgens, die Bewohner vom Speckert V und VI sowie die zahlreichen Anwohner aus den älteren Wohngebieten in Richtung Kreisverkehr und WÜ 3. Sie fahren AUS! GEGENLÄUFIG finden die Bringfahrten (siehe 1.) statt. Sie fahren EIN! Bis zu 100 Fahrzeuge, alle ziemlich Am Spätnachmittag dreht sich die EIN-/AUSfahrproblematik um - man muss kein Verkehrsexperte sein um zu erkennen, dass es hier zu deutlichen Staus und chaotischen Zuständen kommen wird, mit erheblich längeren Verweilzeiten in den Wohnstraßen bei laufenden Motoren und beachtenswert erhöhten Schadstoff- und Lärmbelastungen, die die Menschen (die hier ihren Lebensmittelpunkt haben) und die Umwelt schädigen. Die Lebenswirklichkeit einer jungen Familie besteht in der Berufstätigkeit beider Elternteile, genau deshalb hat der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz installiert. Dieser Umstand untermauert, dass die meisten Eltern mit dem Auto kommen werden – nachdem das Kind im Kindergarten abgegeben wurde, fährt man zur Arbeit, also in Richtung WÜ 3, Richtung Kreisverkehr, zusammen mit all den anderen Arbeitnehmern aus den oben genannten Wohngebieten. Dabei begegnet man im permanenten Stopp and Go Verkehr den anderen, entgegenkommenden Bringeltern. Dann heißt es, Einfädeln in den Kreisverkehr – wie weit der Rückstau in die Wohngebiete dabei gehen wird, lässt sich nur erahnen! Nach den Straßensanierungen von Wolfstal- und Heidenfelder Straße wurden die Bordsteine abgesenkt, eine große Erleichterung für die vielen älteren Mitbürger (ja, die gibt es hier auch und sie halten sich meist den Genau diese Absenkungen werden aber heute schon in Stausituationen sehr häufig „überfahren“, d.h. es kommt, wenn man vielleicht schon ewig gewartet hat, zu Ausweichfahrten auf dem Gehweg. Fahrradfahren wird in der Heidenfelder Str. und Wolfstalstraße zu Stosszeiten lebensgefährlich! In einem Nachtrag vom gleichen Tag wird noch mitgeteilt, dass es sich bei fraglichem Gebiet um KEIN BAUGEBIET handelt! Vielmehr sollen hier auch viele Heckenzonen in denen zahlreiche Vögel und Kleinlebewesen ihre Nist- und Schlafplätze haben, entfernt werden. Im Flächennutzungsplan war diese Pufferzone zwischen Wald und Bebauungslinie ZU KEINEM ZEITPUNKT für eine Bebauung vorgesehen - aber diese Fläche gehört der Gemeinde - und kostet deshalb nichts!! Eine Anwohnerin Am Hölzlein |
Götz: „Wir sind doch etwas verwundert, in welcher Form und mit welchen Argumenten teilweise Stimmung gegen den geplanten Kindergartenneubau gemacht wird. Wie bei allen Bauvorhaben ist der Gemeinde Veitshöchheim auch beim Neubau des Kindergartens Transparenz sehr wichtig."
Bürgermeister Jürgen Götz bezieht deshalb in einer Presseerklärung vom 27. Januar 2023 zu häufigen Fragen und Bedenken aus der Bürgerschaft Stellung.
Warum hat die Gemeinde keinen Kindergarten im Rahmen der Erschließung des Wohngebiets Sandäcker realisiert? War im Wohngebiet Sandäcker ursprünglich mal ein Kindergarten eingeplant?
Entgegen vieler Behauptungen waren zu keinem Zeitpunkt im Bebauungsplan Sandäcker Flächen zur Errichtung eines Kindergartens vorgesehen. Weder im vorstehend abgebildeten ersten Bebauungsplanentwurf, noch im rechtskräftigen Bebauungsplan.
Redaktionelle Ergänzung: Der Gemeinderat beauftragte in seiner Sitzung am 8. Mai 2012 mehrheitlich den Lehrstuhlinhaber für Wohnbauten an der TU Dresden Professor Carsten Lorenzen gemeinsam mit dem örtlichen Architekten Dr. Hartmut Holl und dem hiesigen Landschaftsarchitekten Thomas Struchholz mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Grundlage des Bebauungsplanes soll dabei der Strukturplan von Lorenzen sein (Zeichnung oben), den ein Beurteilungsgremium Ende Januar einstimmig als den besten Beitrag der Mehrfachbeauftragung ansah. Dieser Strukturplan sah den Standort eines Nahversorgungszentrums an der Günterslebener Straße vor Von einem Kindergarten war hier aber nicht die Rede. Das Nahversorgungszentrum wurde nicht in den ersten Bebauungsplantentwurf übernommen. |
Wie haben sich die gesetzlichen Ansprüche von Eltern auf Kinderbetreuungsplätze geändert?
Zu Beginn der Planungen für das Neubaugebiet Sandäcker im Jahr 2012 hatte Veitshöchheim 9910 Einwohner und 371 Kindergartenplätze. Die Tendenz der Einwohnerzahlen war deutlich rückläufig. Die letzte Ausweisung eines Neubaugebietes (Speckert VI) lag bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Sandäcker bereits über zehn Jahre zurück. Planer, Verwaltung und Gemeinderat sind damals davon ausgegangen, dass mit der Neuausweisung eines Baugebietes die gemeindliche Infrastruktur, zu welcher bisher bereits fünf Kindergärten gehören, zukünftig ausgelastet wird.
Eine derartige Entwicklung des Bedarfs, wie wir sie heute haben – im Übrigen auch in anderen Gemeinden so festzustellen, war damals nicht absehbar." Zum Zeitpunkt der Entscheidung für den Neubau eines Kindergartens im Jahr 2019 hatte Veitshöchheim nur noch 9583 Einwohner und 400 Kindergartenplätze. Zusätzlich liefen zu diesem Zeitpunkt bereits die Planungen für den Anbau des Kuratiekindergartens mit weiteren 24 zusätzlichen Plätzen, die gerade baulich umgesetzt werden.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich seit der Planung des Bebauungsplans Sandäcker die gesetzlichen Ansprüche auf Kinderbetreuungsplätze grundlegend geändert haben, die in der damaligen Planung logischerweise noch keine Berücksichtigung finden konnten. Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung. Dieser Rechtsanspruch ist bedingungslos: Es kommt also nicht darauf an, ob die Eltern arbeiten oder nicht.
Überdies wurde mit der Einführung der „Korridorregelung“ zum Schuljahr 2019/20 vom Gesetzgeber ermöglicht, dass Eltern die Einschulung ihrer Kinder nach eigenem Ermessen auf das kommende Schuljahr verschieben, wenn das Kind zwischen dem 01.07. und 30.09. geboren ist. Dies führte zu einem weiteren Bedarf an Kindergartenplätzen. Durch die Bezuschussung der Kindergartenbeiträge durch den Freistaat Bayern ab April 2019 haben sich überdies die einzelnen Buchungszeiten erhöht.
Warum wird der Kindergarten nicht an anderer Stelle gebaut?
Im Jahr 2021 gab es ausführliche Standortprüfungen durch die Gemeinde Veitshöchheim, bei denen u.a. Eigentumsverhältnisse, Erschließung, baurechtliche Vorgaben und pädagogische Konzepte eine tragende Rolle spielten. So verfügt die Gemeinde Veitshöchheim nur über begrenzte Flächen, die sich unter diesen und weiteren Gesichtspunkten für den Neubau eines Kindergartens eignen. Die möglichen Standorte wurden dem Gemeinderat als demokratisches Gremium unserer Gemeinde vorgelegt und nach sorgfältiger Diskussion und Abwägung einstimmig eine Entscheidung getroffen. Einstimmig heißt, dass alle Ratsmitglieder des aktuellen Gemeinderats für diesen Standort gestimmt haben.
Ein Kindergarten mitten im Wohngebiet – bringt dies nicht zahlreiche Probleme mit sich?
Schaut man sich die bereits bestehenden Veitshöchheimer Kindergärten an, so stellt man fest, dass diese ohne Ausnahmen alle zentral in Wohngebieten liegen. In unmittelbarer Nachbarschaft ist der Kuratiekindergarten mit neuem Anbau als konkretes Beispiel aufzuführen. Bei allen Kindergärten läuft der alltägliche Betrieb reibungslos und ohne größere Konflikte ab. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei Planungen in der Vergangenheit emissionsschutz-rechtliche Fragen noch eine weitaus geringere Rolle gespielt haben. Gerade die fußläufige Erreichbarkeit ist für die Kindergartenstandorte ein großer Vorteil, den man nicht unterschätzen sollte.
Gibt es schon konkrete Planungsunterlangen für die Bauausführung am Standort hinter der Tennishalle und wie sehen diese aus?
Ganz klar: Nein! Zunächst einmal muss für den Neubau eines Kindergartens hinter der TGV-Tennishalle der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Diese Verfahren der Bauleitplanung werden derzeit vorbereitet und sollen im März durch den Gemeinderat gestartet werden. Darüber hinaus wird zeitlich parallel über ein VGV-Verfahren (EU-weites Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen über 215.000 Euro) ein Objektplaner (Architekt) gesucht. Während dieses Verfahrens sollen drei bis fünf Bewerber bereits erste Lösungsvorschläge vorstellen, deren Umsetzung allerdings nicht verbindlich ist. Die Arbeitsleistung der Architekturbüros wird mit einer Pauschale von jeweils 7.500 Euro honoriert. Dieses VgV-Verfahren wurde am 17. Januar 2023 vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Es gibt somit aktuell weder einen Planer, noch konkrete Pläne, wie das Grundstück bebaut werden könnte.
Werden die Anwohner in die Planung mit eingebunden?
Ja! Zum einen können gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans schriftliche Einwände hervorgebracht werden. Zum anderen ist seitens der Gemeinde außerdem im Anschluss daran geplant, die Anwohner noch vor dem eigentlichen baurechtlichen Genehmigungsprozess konkret in die zukünftige Planung mit einzubeziehen. So soll es beispielsweise eine Veranstaltung für Anwohner geben, in denen die erste Planung vorgestellt wird, auf Basis dessen dann auch Verbesserungsvorschläge bzw. Bedenken eingebracht werden können. Beim eigentlichen baurechtlichen Genehmigungsprozess (Baugenehmigung) werden die unmittelbaren Anwohner nochmals beteiligt.
Wird durch den geplanten Standort Natur zerstört?
Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben wie dem Kindergartenneubau sind die Auswirkungen auf europarechtlich geschützte und auf national gleichgestellte Arten zu prüfen. In Bayern wird die Prüfung, ob einem Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG entgegenstehen, als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – kurz saP – bezeichnet. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung läuft für das Grundstück hinter der Tennishalle bereits seit Dezember 2022 und umfasst Tier- und Pflanzenarten nach der FFH-Richtlinie. Die Auswertung dieses umfangreichen Gutachtens steht noch aus.
Erste grobe Vorüberlegungen der Gemeinde sehen eine Anordnung des Gebäudes so vor, dass keine Biotopbäume oder vergleichbarerer Bewuchs gefällt werden muss, wie er insbesondere im Nordosten des Grundstücks vorzufinden ist. Im Gegenteil: Diese Flächen können ganz bewusst in die Gestaltung der Außenanlage integriert und für waldpädagogische Ansätze genutzt werden.
Fällt der bestehende öffentliche Bolzplatz dem Kindergartenneubau zum Opfer?
Der 2006 als Bürgerprojekt entstandene, öffentliche Bolzplatz soll auf jeden Fall erhalten bleiben. Sehr wahrscheinlich ist allerdings, dass dieser auf dem Gelände seine Position wechseln und beispielsweise eher im nördlichen Bereich des Grundstücks seinen neuen Standort finden wird. Da es momentan noch keine konkreten Pläne gibt und die Topographie hier ebenfalls eine Rolle spielt, kann zum genauen Standort derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die Bedeutung des Bolzplatzes und dessen Entstehungsgeschichte, die auf Initiative der Anwohner zurückgeht, ist der Gemeinde Veitshöchheim durchaus bewusst.
Zusätzlich sei in diesem Zusammenhang auf die neue Kunstrasenfläche des SV Veitshöchheim (Kleinfeldplatz) verwiesen, die außerhalb der Trainingszeiten nun ebenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und beste Voraussetzungen für Kicker bietet.
Inwieweit finden Lärm und Verkehrsaufkommen (Stichwort: Hol- und Bringverkehr) eine ausreichende Berücksichtigung bei der Planung?
Nicht zuletzt auch aufgrund der Einrichtung des Interims-Containerkindergartens im Wohngebiet Sandäcker sind der Gemeinde Veitshöchheim die Themen Hol- und Bringverkehr, Parksituation sowie Lärmemissionen durchaus bewusst. Es wird eine wichtige Aufgabe der weiteren Planung sein, gute Lösungen für diese Probleme zu erarbeiten. So kann beispielsweise eine geschickte Anordnung des Gebäudes schon erheblich zum Lärmschutz beitragen.
Grundsätzlich kann aufgrund der Rückmeldungen der bestehenden Veitshöchheimer Kindergärten festgestellt werden, dass etwa die Hälfte der Kinder zu Fuß, mit dem Laufrad oder mit dem Fahrrad gebracht werden. Da die Gemeinde bestrebt ist, Geschwister stets in der gleichen Kindertagesstätte unterzubringen, werden diese Kinder (in der Regel) gemeinsam in den Kindergarten gebracht. Auch die Mitnahme von Nachbarskindern beispielsweise in einem PKW ist nicht unüblich. Ein Abholen und Wiederbringen der Kinder für eine Mittagspause, wie von Anwohnern befürchtet, findet grundsätzlich nicht statt.
Generell kommen die Kinder auch nicht alle auf einmal, sondern verteilen sich erfahrungsgemäß gleichmäßig auf die Bring- und Abholzeit, so die Rückmeldung der Kindergärten.
In welchen Zeiten wäre überhaupt mit einem Kindergartenbetrieb zu rechnen?
Die Kindergärten haben in der Regel werktägige Öffnungszeiten zwischen ca. 7 und 17 Uhr. An den Wochenenden und in den Abendstunden ist kein Kindergartenbetrieb.
Generell: Würde man die Fläche entsprechend der Ausweisung im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als Sportfläche z.B. für einen Basketball-Trainingsplatz, eine Squash-Halle, ein Fitnesszentrum oder einen Outdoor-Tennisplatz nutzen, wäre auch in den Abendstunden und gerade an Wochenenden mit Lärmemissionen und Anfahrtsverkehr zu rechnen.