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PM LRA WÜ: Baurecht - Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude ab 1.3.2023

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Das  Landratsamt Würzburg informiert mit der nachstehend abgedruckten Pressemitteilung über die Änderung der Bayerischen Bauordnung (zum 01.03.2023), nach der nun Photovoltaik-Anlagen auf privaten Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, errichtet werden müssen.

Hier der Wortlaut der neuen Bestimmung:

Art. 44 a Solaranlagen

(2) 1Die Eigentümer von Nichtwohngebäuden, deren Antrag auf Baugenehmigung oder deren vollständige Bauvorlagen
1. ab dem 1. März 2023 für Gebäude, die ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung zu dienen bestimmt sind, oder
 
2. ab dem 1. Juli 2023 für sonstige Nichtwohngebäude
eingehen, haben sicherzustellen, dass Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden.

Interessant ist diesem Zusammenhang, dass im Oktober 2021 der damalige Veitshöchheimer Gemeinderat Winfried Knötgen vergeblich von Landrat und KU-Vorständen die Errichtung von Solaranlagen infolge  des Bauantrags des Landkreis-Kommunalunternehmens für den neuen Betriebssitz von Team Orange im Veitshöchheimer Gewerbegebiet gefordert hatte (siehe nachstehender Link). Nach neuer Rechtslage würde bei jetziger Einreichung eines entsprechenden Bauantrages dazu eine Pflicht bestehen.

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