PM LRA WÜ: Baurecht - Photovoltaik-Pflicht für Nichtwohngebäude ab 1.3.2023
Das Landratsamt Würzburg informiert mit der nachstehend abgedruckten Pressemitteilung über die Änderung der Bayerischen Bauordnung (zum 01.03.2023), nach der nun Photovoltaik-Anlagen auf privaten Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, errichtet werden müssen.
Hier der Wortlaut der neuen Bestimmung:
Art. 44 a Solaranlagen
- 1. ab dem 1. März 2023 für Gebäude, die ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung zu dienen bestimmt sind, oder
- 2. ab dem 1. Juli 2023 für sonstige Nichtwohngebäude
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Interessant ist diesem Zusammenhang, dass im Oktober 2021 der damalige Veitshöchheimer Gemeinderat Winfried Knötgen vergeblich von Landrat und KU-Vorständen die Errichtung von Solaranlagen infolge des Bauantrags des Landkreis-Kommunalunternehmens für den neuen Betriebssitz von Team Orange im Veitshöchheimer Gewerbegebiet gefordert hatte (siehe nachstehender Link). Nach neuer Rechtslage würde bei jetziger Einreichung eines entsprechenden Bauantrages dazu eine Pflicht bestehen.