Mainsteg - Neues zum Bürgerbegehren - Was spricht gegen den Standort an den Mainfrankensälen?
TextBuergerbegehren
von Dieter Gürz
- Text lässt sich durh Anklicken der Bildunterzeile vergrößern -
Aus der Begründung ergibt sich zweifelsfrei, dass die Antragsteller den Erhalt des alten Steges anstreben.
Hierzu wurde in diesem Blog bereits ein eigener Artikel veröffentlicht: Link hier
ebenso ein Artikel, warum ein Stegneubau 100 Meter nördlich des alten Steges für Margetshöchheim nicht in Frage kommt: Link hier
Ob die in diesem Blog als subjektiver Standpunkt geäußerten Bedenken zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens (Link hier) zu Recht bestehen, wird derzeit von der Rechtsaufsichtsbehörde überprüft.
Was spricht eigentlich gegen einen Stegneubau an den Mainfrankensälen?
In der Begründung des Bürgerbegehrens ist außer "Beeinträchtigung des Gesamtensembles", das bereits an dieser Stelle durch die Bahnbrücke in weitaus größerem Maße beeinträchtigt ist, kein weiterer Grund ersichtlich, der gegen die die weitere, nunmehr dritte kostenlose Variantenuntersuchung Sportplatz Margetshöchheim/Dreschplatz Veitshöchheim in Höhe Treppe Mainfrankensäle mit Rampe in südlicher Richtung (siehe Lageplan oben) spricht , auf die sich beide Gemeinden verständigten (Veitshöchheimer Gemeinderat am 1.12.2010 mit 13:7 Stimmen).
Wie im Lageplan zu sehen, wäre die Rampe erst am unteren Ende der Oberen Maingasse einsehbar.
Aufgrund des GR-Beschlusses vom 1.12.2010 sind die Planer gehalten, eine grazile Stablösung (keine Troglösung) zu planen, die die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen (Parkplatz, Schiffsanlegestelle, Freizeiteinrichtungen, Bäume etc.) nicht wesentlich beeinträchtigen darf.
Interessant ist, dass wie im Lageplan zu sehen, bei dieser Variante kein Eigentum der Gemeinde in Anspruch genommen werden muss. Die rot dargestellten Flächen befinden sich nämlich ausschließlich im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung.
Der Standort an dieser Stelle hätte den Vorteil, dass bei Großveranstaltungen in den Mainfrankensälen Besucher aus den Gemeinden auf der anderen Mainseite nicht nach Veitshöchheim über die Zeller Brücke fahren müssten, sondern zu Fuß über den Steg kommen könnten (desöfteren reicht das Parkplatzangebot an den Mainfrankensälen nicht aus).
Auch für viele Rad fahrende Berufstätige, die den Radweg nach Würzburg auf der anderen Mainseite benutzen, wäre ein Steg hier sicherlich von Vorteil.
Hier wäre im übrigen auch die mit Abstand kostengünstigste Variante zu realiseren (über 300.000 Euro geringerer Kostenanteil der beiden Gemeinden).
Die Frage, ob an dieser Stelle ein Steg das Ortsbild zu stark beeinträchtigt, wird, wie bisher geäußerte Meinungen zeigen, subjektiv höchst unterschiedlich gesehen.
Ergänzung am 25.1. um 18:39 Uhr:
Im Bürgerbegehren wird verlangt, dass der Gemeinderats-Beschluss vom 1.12. aufgehoben wird.
Der Veitshöchheimer Gemeinderat hat mit diesem Beschluss lediglich einer weiteren, nunmehr dritten kostenlosen Variantenuntersuchung durch das WNA zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass eine städtebaulich verträgliche Lösung gefunden wird, insbesondere Parkplatz, Rollschuhplatz, Schiffsanlegestelle u.ä. nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Der Gemeinderat hat mit diesem Beschluss weder der Planung noch dem Bau zugestimmt, d.h. mit dem Beschluss ist der Gemeinderat keinerlei Verpflichtungen eingegangen und hat keinerlei Kostenbeteiligung in Aussicht gestellt.
Der Bürgermeister vertrat deshalb von Anfang an die Auffassung, dass man vor Start der Unterschriftenaktion für das Bürgerbegehren erst die neue Planung hätte abwarten sollen, da man ja zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht deren Auswirkungen beurteilen kann.
Man kann wohl davon ausgehen, dass die Planung bis zur Abstimmung über das Bürgerbegehren vorliegt, so dass sich dann die Aufhebung des Beschlusses defacto nicht mehr stellt.