Mainsteg - Warum Margetshöchheim einen Neubau 100 Meter nördlich des alten Steges ablehnt?
Standortvariante1LP
von Dieter Gürz
Der im Bürgerbegehren genannte Alternativstandort (Planvariante 1.2) ca. 100 Meter nördlich des bestehenden Steges stößt in der Gemeinde Margetshöchheim auf totale Ablehnung.
Die notwendige Höhe des Widerlagers beträgt ca. 6,20 Meter (Unterkante, zuzüglich Aufbau und Geländer).
Das alte Steg-Widerlager hat dagegen nur eine Höhe von 2,50 Meter Unterkannte, 3,50 Meter Oberkante.
Bei einem Neubau beträgt die sich aus der höchstzulässigen Steigung von 8 % sich ergebende Rampenlänge ca. 95 Meter (Rampenlänge Bestand dagegen nur 32,50 Meter).
Diese Höhenentwicklung des neuen Steges würde massiv das weitgehend denkmalgeschützte Ensemble erheblich beeinträchtigen.
Die Luftballons im Foto zeigen die Höhenlage des Stegwiderlagers an. Die Gemeinde Margetshöchheim lehnt deshalb aufgrund der erheblichen städtebaulichen Bedenken diesen Stegstandort ab.Es ist dies die Schokoladenseite des Nachbarortes und ein oft fotografiertes, denkmalgeschütztes Ensemble (siehe Foto unten), das durch eine Rampe vor dieser Kulisse mit teilweise 8,17 Meter Höhe über Wasserfläche zerstört würde.
Aus Margetshöchheimer Sicht wird noch darauf hingewiesen, dass 100 Meter nördlich des bestehenden Steges der Radweg extrem schmal ist und im Radweg eine Fülle von Leitungen liegen, die nicht verlegt werden können.