Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Mainsteg: Standpunkt zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

mainstegMFS
mainstegMFS
von Dieter Gürz

Hinweise: Alle bisherigen Artikel zum Mainsteg auf  "Veitshöchheim-News" nun in einer eigenen Kategorie "Mainsteg" chronologisch aufrufbar  - Artikel wurde am 26.1. überarbeitet - 

 

Wortlaut des Bürgerbegehrens:

Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Artikel 18 a der Bayerischen Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerentscheides zu folgender Frage: Sind Sie dafür, dass der Mainsteg am jetzigen Standort erhalten bleibt beziehungsweise ca. 100 Meter in Richtung Norden neu erstellt wird und der Beschluss des Gemeinderats Veitshöchheim vom 1. Dezember 2010, die Stegausführung schräg von der nördlichen Ecke des Sportplatzes in Margetshöchheim zum Dreschplatz in Veitshöchheim vor den Mainfrankensälen, aufgehoben wird?

 

Nach Studium des Kommentars von Hans Stimpfl in "Praxis der Gemeindeverwaltung" kommt der Verfasser zum Ergebnis, dass ein Bürgerbegehren mit diesem Wortlaut evtl. rechtswidrig sein könnte.  Die Gemeinde hat daher, diese Rechtsfrage der Rechtsaufsichtsbehörde zur Überprüfung vorgelegt.

 

Materiellrechtlich zulässig wäre das Bürgerbegehren ohne Zweifel, wenn es zum Inhalt hat, eine bestimmte Trassenvariante - also  z.B. wie in der Fotomontage oben die Trasse an den Mainfrankensälen - abzulehnen.

 

Ein Mangel liegt bei einer unklaren Fragestellung vor. Der Bürger muß auf eine konkrete Frage mit Ja oder Nein antworten können. Es bestehen Zweifel, wenn wie im oben genannten Wortlaut drei unterschiedliche Fragestellungen in einer zusammengefasst werden.  

 

So ist einerseits die Formulierung enthalten, dass der "Mainsteg am jetzigen Standort erhalten bleibt", andererseits aber auch, dass er 100 Meter nördlich neu errichtet wird. Es kann ja durchaus sein, dass ein Bürger nur für den Erhalt ist, aber einen Neubau ablehnt oder auch umgekehrt.

 

 

Verfahren: 

Sollte die Bürgerinitiative ihren Antrag mit dem o.g. Wortlaut bei der Gemeinde Veitshöchheim einreichen, müsste über die Zulässigkeit der Gemeinderat von Veitshöchheim innerhalb eines Monats entscheiden. Für den Fall, dass der Gemeinderat die Zulässigkeit wie oben dargestellt verneinen würde, könnte die Bürgerinitiative dagegen vor dem Verwaltungsgericht eine Verpflichtungsklage einreichen.

 

Link auf weitere Ausführungen

 

Bei der  Überprüfung kam das Landratsamt (Schr. vom 14.2.2011)  zum Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist  -   Link hier

 

Kommentiere diesen Post
R
<br /> Ich denke, spätestens seit gestern dürfte klar sein, dass das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig sein muss, da es sich in seiner Fragestellung mit Angelegenheiten befasst, die den eigenen<br /> Wirkungskreis und das Eigentum der Gemeinde Margetshöchheim betreffen. Sollte die Rechtsaufsicht des Landkreises zu einem anderen Ergebnis kommen, würde mich dies sehr wundern.<br /> Die zentrale Zielrichtung des Bürgerbegehrens ist der "Erhalt des Mainstegs am bisherigen Ort". Dies ist ein Wunsch, der beide Gemeinden eint, der aber rechtlich - nachweisbar durch ein sehr<br /> eingehendes Gutachten und jahrelange Verhandlungen auf politischer Ebene - nicht durchzusetzen ist. Andere, technische Lösungen sind einem Neubau vergleichbar aber nicht förderfähig. Ein Neubeu ist<br /> daher eine logische Konsequenz.<br /> Was ich dem Bürgerbegehren zugute halte: Es hat deutlich gemacht, dass in Veitshöchheim noch erheblicher Informationsbedarf darüber besteht, wie die Entscheidung zur Beplanung des Dreschplatzes<br /> zustande gekommen ist. Wie ich in vielen Gesprächen festgestellt habe, fehlt insbesondere das Wissen um den Entscheidungsprozess bis 2008, also dem Entschluss zum Neubau des Mainstegs. Die<br /> Diskussion wird mehr und mehr bestimmt durch gegensätzliche Positionen statt des Verhandelns unterschiedlicher Interessen. Der Bürger ist mündig, für eine sachgerechte Entscheidung aber braucht er<br /> möglichst alle Informationen, von Beginn an.<br /> <br /> <br />
Antworten
P
<br /> Es bleibt allen Veitshöcheimerinnen und Veitshöchheimern natürlich unbenommen, gegen einen neuen Steg am geplanten Standort zu sein und dagegen einen Bürgerentscheid anzustreben.<br /> <br /> Dennoch gehört dann auch die Ehrlichkeit dazu zu sagen, dass es für einen Steg in der Zukunft nur eine gemeinsame Lösung, die von beiden Gemeinden getragen werden kann, in Frage kommt.<br /> <br /> Und dazu gehört auch die Ehrlichkeit einzusehen, dass sich eine Gemeinde bereits mit vielen Fragen beschäftigt hat. Wenn die andere Gemeinde sich mehrheitlich dagegen entscheidet, die von der einen<br /> Seite als die vermutlich einzig gerade noch vernünftige Lösung festgestellte Option mitzutragen, dann gehört auch zur Ehrlichkeit, zu sagen, dass mit der Ablehnung dieses Standorts es sehr, sehr,<br /> sehr schwierig wird, eine gemeinsame Lösung zu finden und die Wahrscheinlichkeit, dass es keinen Steg mehr geben wird, sehr groß ist.<br /> <br /> Das soll insofern keine Drohung sein, als dass es natürlich sein kann, dass noch irgendwie etwas anderes möglich ist, es ist nur zu diesem Zeitpunkt verdammt unvorstellbar, dass irgendeine neue<br /> Option auf den Tisch kommt, die sinnvoll realisierbar ist.<br /> <br /> Wenn Veitshöchheim diesen neuen Steg nicht will, dann wird es ihn auch nicht bekommen. Aber dass es etwas bekommt (oder behält), ist fraglich. Seien Sie so ehrlich und gaukeln Sie ihren<br /> Anhängerinnen und Anhängern wenigstens nicht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten vor.<br /> <br /> <br />
Antworten
B
<br /> Was in jedem Fall bleibt, ist, das der Beschluß des Gemeinderates bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren aufgehoben werden muß.<br /> Abgesehen davon muß sich der Gemeinderat fragen lassen, ob er gegen eine immerhin erhebliche Anzahl von wahlberechtigten Bürgern bei seinm Beschluß bleiben kann.<br /> Wir leben gottseidank in einer lebendigen Demokratie. Da sollten die Gemeinderäte das Ohr offen halten. Die Einschränkungen, die im Beschluss stehen, zeigen ja auch das die Gemeinderäte nur schwer<br /> zu überzeugen waren und sie haben sich damit auch ein Hintertürchen offen gehalten. Zumal ja noch keinerlei Beschluss über die anteiligen Kosten gefallen ist. Es bleibt also dabei wachsam zu<br /> bleiben und einer Salami-Taktik einen Riegel vorzuschieben. Wir wollen und brauchen alle einen Steg, aber nicht einen eventuellen Neubau vor der Oberen Maingasse. Sehen Sie dazu einmal den<br /> Grundriss an. Die Obere Maingasse läuft nicht rechtwinkelig sondern spitzwinkelig, bzw. an der anderen Seite stumpfwinkelig auf den Main zu. Damit ist die geplante Brücke an diesem sensiblen<br /> Standort für sehr viele Bürger unvorstellbar.<br /> <br /> <br />
Antworten