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Veitshöchheimer Gemeinderat erhöhte Friedhofsgebühren pauschal um 40 Prozent

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der Veitshöchheimer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2025 einstimmig beschlossen, die Friedhofsgebühren für beide kommunalen Friedhöfe – den Waldfriedhof und den Friedhof an der Martinskapelle – pauschal um 40 Prozent zu erhöhen. Dem Beschluss war eine intensive Debatte sowie ein Prüfauftrag an die Verwaltung vorausgegangen.

Bereits im Dezember 2024 hatte der Gemeinderat nach kontroverser Diskussion eine Entscheidung vertagt (siehe nachstehender Link auf Bericht vom 7.12.2024).. Stattdessen beauftragte man die Verwaltung, verschiedene Szenarien zur Gebührenanpassung auszuarbeiten – sowohl in Bezug auf Kostendeckungsgrade als auch auf prozentuale Erhöhungen. Die daraufhin vorgelegten vier Varianten reichten von 20 bis 50 Prozent Erhöhung, verbunden mit erwarteten Kostendeckungsgraden von 34 bis 43 Prozent.

 

Bei der Abstimmung in der aktuellen Sitzung fand die höchste Variante (50 Prozent) lediglich sechs Befürworter. Im zweiten Wahlgang einigte sich der Rat dann geschlossen auf die nächsthöhere Variante – eine 40-prozentige Erhöhung, die laut Verwaltung einen Kostendeckungsgrad von rund 40 Prozent erreichen soll.

Hintergrund: Dringender Handlungsbedarf

Die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren stammt aus dem Jahr 2017. Seit Inkrafttreten der aktuellen Gebührensatzung im Januar 2018 hatten sich erhebliche Finanzierungslücken aufgetan. 2024 deckten die Gebühren nur rund 20,3 Prozent der Kosten am Martinsfriedhof und 29,3 Prozent am Waldfriedhof. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband und das Landratsamt Würzburg hatten die Gemeinde daher aufgefordert, die Kostendeckung deutlich zu verbessern.

Kontroverse um Kalkulationsgrundlagen

Besonders die UWG-Fraktion plädierte angesichts der angespannten Haushaltslage für die maximale Gebührenerhöhung. CSU-Sprecher Marc Zenner dagegen wies darauf hin, dass rund 60 Prozent des Defizits auf kalkulatorische – also fiktive – Kosten zurückzuführen seien. So hätten sich die jährlichen Abschreibungen inklusive Zinsen für beide Friedhöfe zusammen innerhalb von drei Jahren nahezu verdreifacht: von 43.200 Euro auf 127.800 Euro im Jahr 2024. Grund dafür waren unter anderem umfangreiche Investitionen im Waldfriedhof – etwa 850.000 Euro für die Sanierung der Aussegnungshalle und 110.000 Euro für die Erweiterung des Urnengrabfelds „Lebensfluss“.

Für Zenner war eine 40-prozentige Gebührenerhöhung deshalb vertretbar. Für ein Urnengrab, die häufigste Bestattungsform, steige der Preis für die 15-jährige Laufzeit von 600 auf 840 Euro – also um jährlich 16 Euro.

Unbestritten ist: Entstandene Verluste aus den Vorjahren dürfen nach dem Kommunalabgabengesetz bei Bestattungseinrichtungen nicht mehr in zukünftigen Kalkulationszeiträumen eingerechnet werden. Sie sind demnach verfallen. 

Anerkannt ist bei großen Flächenanteilen von Grünanlagen, vor allem welchen mit Aufenthaltscharakter wie die Sitzgruppe im Hintergrund im Waldfriedhof, 

oder Friedhöfen mit denkmalpflegerischer Bedeutung wie die Martinskapelle im alten Friedhof, ein öffentlicher Interessenanteil aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden kann. Die Gemeinde hat hier einen Ermessen- und Bewertungsspielraum.

Keine Mischkalkulation – Bürger können Friedhof frei wählen

Eine ursprünglich diskutierte Mischkalkulation zur Angleichung der Gebühren beider Friedhöfe wurde verworfen. Friedhofsreferent Martin Markert verwies auf fehlende rechtliche Grundlagen. Ebenso wurde der Vorschlag, nur die Gebühren des alten Friedhofs um 50 Prozent zu erhöhen, nicht weiterverfolgt. Ratsmitglieder argumentierten,  Bürger könnten selbst entscheiden, auf welchem Friedhof sie bestattet werden möchten.

Fotos Dieter Gürz

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G
Mittlerweile entsteht der Eindruck, dass die Gebühren willkürlich festgesetzt werden. Dies widerspricht eindeutig den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG), wonach Gebühren nachvollziehbar und kalkulatorisch fundiert ermittelt werden müssen. Eine derartige Praxis macht die zugrundeliegende Satzung aus meiner Sicht rechtswidrig. Ich hoffe daher, dass hier mal die Rechtsaufsicht tätig wird und die Angelegenheit prüft.
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