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Gemeinderat berät am 17. Januar 2017 über wichtige Projekte - Teil 1 - Verkehrskonzept Kirchstraße

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Gemeinderat berät am 17. Januar 2017 über wichtige Projekte - Teil 1 - Verkehrskonzept Kirchstraße

Bürgermeister Jürgen Götz hatte beim Neujahrsempfang erklärt: "Die Kirchstraße und in Verlängerung auch die Würzburger Straße ist in einem immer schlechter werdenden Zustand. Auf Grund der gemeindlichen Verkehrssicherungspflicht sind bauliche Maßnahmen zeitnah zwingend notwendig. Die Art und Weise des Ausbaus und die Neugestaltung sind noch offen und erneut Thema in einer der nächsten Gemeinderatsitzungen."

Nun steht das Thema "Verkehrskonzept Kirchstraße" als Tagesordnungspunkt 4 auf der Tagesordnung des Gemeinderates am 17. Januar 2017. 

Wie aus den der Presse zur Sitzung zugesandten Unterlagen hervorgeht, hatte der Gemeinderat im Dezember 2014 die Beauftragung eines Verkehrskonzeptes mit der Zielsetzung beschlossen, Konsequenzen einer eventuellen weitergehenden Einschränkung der  Durchfahrt oder auch einer Sperrung der Kirchstraße für den allgemeinen Kfz‐Verkehr zu prüfen.

Daraufhin erfolgten Knotenpunktzählungen und Verkehrsbefragungen im Juni 2015 mit  Einarbeitung der  Ergebnisse in das Konzept, das im Gemeinderat am 27.10.2015 und der Öffentlichkeit am  26.04.2016 vorgestellt wurde.

Nun soll der Gemeinderat Entscheidungen zu folgenden Punkten des Konzeptes treffen:

  • • Sperrung der Kirchstraße unter Berücksichtigung des Gutachtens
  • • Ausweisung einer Einbahnregelung unter Berücksichtigung des ÖPNV
  • • Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches von der Thüngersheimer Straße bis  ca. Höhe Obere Maingasse
  • • Auftrag an ein Planungsbüro für Umgestaltung bzw. Ausbau

Bereits unter Tagesordnungspunkt 3 "Vorberatung des Haushalts 2017" hatten die Fraktionen zur Sanierung der Kirchstraße Anträge gestellt:

  • - Antrag CSU/VM‐Fraktion:  Sanierung und Neuordnung Straßen und Verkehrswege Altort
  • - Antrag UWG‐Fraktion: Sanierung Kirchstraße
  • - Antrag Bündnis 90/Grüne‐Fraktion Altortgestaltung: städtebaulicher  Wettbewerb zur Gestaltung der Ortsmitte Kirchplatz und Rathausplatz im Zuge der Sanierung der Kirchstraße
  • - die SPD-Fraktion sah lt. telefonischer Nachfrage bei der Fraktionssprecherin Marlene Goßmann heuer davon ab, für das Jahr 2017 haushaltsrelevante  Anträge zu stellen. Die Fraktion trage die bereits beschlossenen investiven Vorhaben mit. Für die noch ausstehenden Entscheidungen für das Jahr 2017, wie Altortsanierung, werde die Fraktion zustimmen, wenn sie sie als notwendig und wichtig erachte.

Die Stellungnahme der Verwaltung lautet dazu (Zusammenfassung):

Zunächst ist das Verkehrskonzept Kirchstraße" abschließend zu beraten, bevor weitere Maßnahmen im Hinblick auf Ausbau und Gestaltung der Kirchstraße erfolgen. Nach Beratung und Festlegung der künftigen verkehrsrechtlichen Anordnung bzw. Verkehrsbeschränkung ist über die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Neugestaltung der Kirchstraße zu entscheiden.

Grundsätzlich kann ein Planungsauftrag für die Ausgestaltung der Kirchstraße  in Auftrag  gegeben werden und ggf. parallel die Ausführungsplanung.

Der Kirchplatz ist bei der Straßenraumgestaltung Bestandteil der Kirchstraße. Ein gesonderter städtebaulicher Ideenoder Realisierungswettbewerb ist nicht angezeigt. Vielmehr könnte ein entsprechendes Planungsbüro zur Straßenraumplanung Alternativvorschläge erarbeiten.

Bei einem Gespräch mit der Regierung von Unterfranken wurde zudem darauf hingewiesen, dass "Fördermittel" für derartige Maßnahmen nicht in Aussicht gestellt werden können, da die Sanierung erst im Jahre 2014 abgeschlossen wurde.

Aus Sicht der Kämmerei müsste zuerst festgelegt werden, in welcher Form die Kirchstraße ausgebaut wird. Danach muss die Kirchstraße aufgrund der Ausbaubeitragssatzung eingestuft werden, da hier beim Ausbau Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen. Weiterhin kann es sich hier um keine Luxussanierung handeln, auch wenn die Kirchstraße gepflastert wird.

Entsprechende Mittel für Reparaturmaßnahmen der Kirchstraße ‐ zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sind im Haushalt enthalten.

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