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Aktualisiert: Konstituierende Sitzung des Veitshöchheimer Gemeinderates: Entlohnung der Bürgermeister und Ratsmitglieder

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Im nichtöffentlichen Teil der Konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 5. Mai 2026 befasste sich das Gremium mit der Entschädigung des 1. Bürgermeisters und seiner beiden Stellvertreter re. Elmar Knorz (2.) und li. Steffen Mucha (3.), über die nun heute im Nachhinein die Presse informiert wurde.

1. Bürgermeister

Das Grundgehalt des berufsmäßigen Ersten Bürgermeisters richtet sich nach der Einwohnergröße. Maßgebend ist die nach der vom Landesamt für Statistik zum 30. Juni des Vorjahres fortgeschriebene Einwohnerzahl. Zum Jahresende 2025 lag die Einwohnerzahl laut Jahreschronik mit 9.936 knapp unter 10.000. 

Anmerkung: Für  Altbürgermeister Rainer Kinzkofer war noch die Besoldungsgruppe B 2 maßgebend, da Veitshöchheim erstmals im Jahr 2000 die 10.000-Einwohnergrenze überschritten und 2003 den Höchststand von 10.256 erreicht hatte. Diese pendelte nun nach dem Zensus 2011 Ende 2013 auf 9.722 ein. Dies bedeutete, dass Jürgen Götz seit seiner ersten Wahl zum Bürgermeister im Jahr 2014 kraft Gesetzes eine Besoldung nach A 16 Stufe 11 erhält.

Die ihm daneben zustehende steuerfreie Aufwandsentschädigung beträgt ab dem 01.05.2026 wie zuletzt monatlich 706,55 Euro. 2014 betrug diese noch wie bei seinem Vorgänger 434 Euro. Sie unterlag seit dem der automatischen Dynamisierung  der Besoldung, ebenso wie auch die Aufwandsentschädigungen der weiteren Bürgermeister.

Außerdem wird Jürgen Götz eine vorläufige steuerfreie Reisekostenpauschale in Höhe von monatlich 130 Euro gewährt . Über einen repräsentativen Zeitraum (ca. drei Monate) hat der erste Bürgermeister ab sofort Aufzeichnungen über regelmäßig wiederkehrende Fahrten innerhalb des Landkreises Würzburg in Form eines Fahrtenbuchs zu führen. Liegen die Aufzeichnungen vor, wird die sich hieraus ergebende durchschnittliche Fahrleistung mit dem derzeit geltenden Satz von 0,40 Euro multipliziert. Die errechnete monatliche Fahrtkostenpauschale wird dann durch Beschluss des Gemeinderats festgesetzt.

Weitere Bürgermeister

Der zweite Bürgermeister erhält ab dem 01.05.2026 eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe wie bisher von 582,85 Euro. Damit sind alle Dienstgeschäfte bis auf die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters sowie alle innerhalb des Landkreises Würzburg anfallenden Reisekosten abgegolten.

Der dritte Bürgermeister erhält ab dem 01.05.2026 eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung wie bisher in Höhe von 274,92 Euro. Damit sind alle Dienstgeschäfte bis auf die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters sowie alle innerhalb des Landkreises Würzburg anfallenden Reisekosten abgegolten.

Während der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des ersten Bürgermeisters wird laut gesetzlicher Regelung dem jeweiligen Stellvertreter je Kalendertag eine Entschädigung in Höhe von 1/30 des monatlichen Grundgehaltes des ersten Bürgermeisters gewährt.

Gemeinderatsmitglieder und Fraktionen

Deren Entschädigung ist in der Satzung zur Regelung von Fragen des Gemeindeverfassungsrechts  geregelt. 

Wie bisher erhalten die Gemeinderatsmitglieder eine monatliche Aufwandsentschädigung von 35 Euro und ein Sitzungsgeld von 20 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses, für Fraktionssitzungen vor einer Gemeinderatssitzung sowie für vier außerordentliche Fraktionssitzungen im Jahr.

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses erhalten pro Stunde Prüfungstätigkeit 8,50 Euro, der Vorsitzende zusätzlich eine jährliche Pauschale von 60 Euro.

Als Aufwandsentschädigung für die Fraktionsarbeit erhält jede Fraktion monatlich 10 Euro je Mitglied.
Zusätzlich erhält jeder Fraktionssprecher eine jährliche Aufwandsentschädigung von 120 Euro.

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

Verdienstausfall (nur auf Antrag):

1 Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch
auf Ersatz des ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls.

2 Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist.

3 Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 € je volle Stunde.

4 Nachgewiesene Kosten für eine notwendige Betreuung von im Haushalt der ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitgliedern lebenden 

a) Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
b) Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, oder
c) Angehörige im Sinne von Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG mit festgestelltem Pflegegrad nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)

werden bis zu einem Höchstbetrag von 15,00 € für jede volle Stunde der Sitzungsdauer ersetzt; für Personen, denen eine Entschädigung nach Satz 3 zusteht, gilt dies nur, soweit die erstattungsfähigen Betreuungskosten diese Entschädigung übersteigen.

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B
Sehr geehrter Herr Gürz, <br /> Wie hoch ist die Besoldung nach A16 Stufe 11?
Antworten
D
Nach Eingabe Ihrer Frage lieferte Google sofort konkret: In der Besoldungsgruppe A 16, Stufe 11, beträgt das monatliche Grundgehalt in Bayern 8.744,08 € (Stand Mai 2026). Das entspricht einem Jahresbrutto von 104.928,96 €. Die Nettobeträge variieren je nach Familienstand, Steuerklasse und individuellen Abzügen (wie privater Krankenversicherung).<br /> Ist Ihre Neugierde nun befriedigt?
B
Sehr geehrter Herr Gürz, natürlich kann ich Google und Co. nutzen, jedoch werden dort meist nur allgemeine Möglichkeiten aufgezeigt. Da ich selbst weder im öffentlichen Dienst tätig bin noch war, richte ich meine Frage bewusst an einen Experten.
G
Man darf sich ob dieser Frage schon sehr wundern.
D
Ich nehme an Herr Bogner, dass Sie als Geschäftsmann Google bedienen können. Da bekommen Sie genau die Auskunft, die Sie von mir wünschen.