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Im Veitshöchheimer Mitteilungsblatt ist auch weiterhin keine Wahlwerbung erlaubt

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Kommunalwahlen am 16. März 2014 werfen ihre Schatten voraus. In Veitshöchheim steht bislang die Kandidatur von  Jürgen Götz  und  Ute Schnapp für das Bürgermeisteramt fest.

Die Kommunalwahlen betreffend stand nun ein Antrag der U.W.G.-FW Veitshöchheim zur Regelung der Wahlwerbung auf der Tagesordnung des Gemeinderates vom 24. September 2013. Dazu fasste das Gremium die nachstehenden Beschlüsse:

Werbung Kommunalwahlen 2014 im gemeindlichen MitVH Aktuell

Der Antrag der UWG im Mitteilungsblatt vor den Kommunalwahlen für jede Wahlvorschlagsliste eine Doppelseite mit Kurzvorstellung der Kandidaten und einem stichpunktartigen Wahlprogramm vorzusehen, findet bei sechs Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen keine Mehrheit.  Die Ablehnung wurde damit begründet, dass „Veitshöchheim Aktuell“ ein Amtsblatt ist und ein Abweichen von der bisherigen Regelung ein Konfliktpotential vor allem für die Verwaltung verursacht. Es ist deshalb weiterhin den politischen Parteien nur erlaubt, Termine zu Veranstaltungen anzukündigen und allgemeine Regularien zu veröffentlichen wie beispielsweise die Ergebnisse von Vorstandswahlen und den Verlauf von Versammlungen. Dies allerdings ohne politisch wertende Aussagen.

Die UWG hatte ihren Antrag damit begründet, durch eine solche Ausnahme von den Veröffentichungsrichtlinien der Gemeinde die Information der breiten Bevölkerung über die Wahlvorschlagslisten zu verbessern und die Ressourcen für die Umwelt zu schonen. Die Nachbargemeinden Thüngersheim und Güntersleben hätten gute Erfahrungen mit einer sochen Vorgehensweise gehabt.

Aufstellung von Plakatwänden

Der Antrag der UWG  zur Aufstellung von Plakatwänden begrenzt für die Kommunalwahl wird zurückgestellt.

Die UWG möchte noch Hintergrundinformationen einholen, wie dies woanders gehandhabt wird und dann interfraktionell einen mit der Verwaltung abgestimmten Vorschlag zur Beschlussfassung vorlegen.

Diesen Antrag hatte die UWG damit begründet, dass das Ortsbild in der Vorwahlzeit erheblich unter der teilweise ausufernden Plakatierung leidet und eine geordnete Information der Bürger an Plakatwänden aus ästhetischen Gründen und aus Gründen der Verkehrssicherheit wünschenswert wäre.

 

Hinweis: Da in der gleichen Sitzung sowohl aus den Reihen der SPD als auch der CSU dagegen protestiert wurde, dass Wortbeiträge einzelner Ratsmitglieder hier im Blog veröffentlicht werden, wurrde  bewusst auf  Veröffentlichung der unterschiedlich zu Tage getretenen Meinungen verzichtet, um nicht weiterhin solchen Anfeindungen ausgesetzt zu  sein.

 

Zur Zulässigkeit der  Plakatierung bei Wahlen siehe Artikel vom 25.8.2013 auf Veitshöchheim News

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