Ab 8. Oktober 2013 erhöhen sich in Veitshöchheim die Wassergebühren
Der Gemeinderat beschloss einstimmig in der Sitzung am 24. September folgende, zum 8. Oktober in Kraft tretende Veränderungen bei den Gebühren und Herstellungsbeiträgen:
Wassergebühren | bisher | neu |
Wasserpreis pro m³ | 1,28 € | 1,39 € |
Grundgebühren pro Zähler Q3, 4 m³ | 12.00 € | 48,00 € |
Herstellungsbeiträge | ||
pro m² Grundstücksfläche | 0,715 € | 0,81 € |
pro m³ Geschossfläche | 8,58 € | 7,33 € |
| + 7 % MWSt.
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Dazu billigte das Gremium
1. die Nachkalkulation für den Zeitraum 2008 bis 2012
2. die Vorauskalkulation für den Zeitraum 2013 bis 2016
3. die Festlegung des Kalkulationszeitraums auf 4 Jahre nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 Kommunalabgabengesetz
4. die Globalkalkulation für die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungsanlage
5. die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS).
Veitshöchheim hat auch nach der Erhöhung, wie Bürgermeister Rainer Kinzkofer feststellte, immer noch die sechst-niedrigsten Wasserpreise im Landkreis Würzburg.
Begründung der Kämmerei:
Aus der Nachkalkulation der Jahre 2008 bis 2012 resultiert eine Unterdeckung in Höhe von 103.434 €. Die Unterdeckung ist im zukünftigen Kalkulationszeitraum 2013 bis 2016 auszugleichen. Die einzukalkulierende Unterdeckung und die entsprechend ermittelten voraussichtlichen ungedeckten Kosten (Fixkosten, Löhne, Materialkosten, Betriebsführungskosten, Erhöhung der Wassereinkaufsgebühren vom Zweckverband Mittelmain usw.) für den neuen vierjährigen Kalkulationszeitraum führen dazu, dass der Wasserpreis von 1,28 € auf 1,39 € pro m³ zuzüglich 7 % gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht werden muss.
Weiterhin werden die Grundgebühren von 12,00 € auf 48,00 € zuzüglich 7% gesetzliche Mehrwertsteuer angehoben. Diese Anhebung ist den tatsächlichen auf den Wasserzähler und Hausanschluss entfallenden Kosten wie Ablesung, Abrechnung, Zählertausch im Zuge der gesetzlichen Eichfrist und weiterer Fixkosten geschuldet. Dadurch wird erreicht, dass eine stetige verbrauchsunabhängige Einnahme in der Wasserversorgung gewährleistet wird. Es wird ein erhebliches Ansteigen der Verbrauchsgebühr pro m³ vermieden. Die Gesamtkosten werden deshalb verursachergerechter vom einzelnen Verbraucher entrichtet.Eine einseitige und ausschließliche Erhöhung der Wassergebühren über den Kubikmeterpreis hätte besonders die kinderreichen Familien mit einem zwangsläufig höheren Wasserverbrauch getroffen
Bei den Beiträgen wurde aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung in der neuen Mustersatzung die Berechnung des Beitragsmaßstabes nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche verändert. Dies bedingt auch eine Änderung der gemeindlichen Satzung. Keller werden nun mit der vollen Fläche herangezogen (Außenmaß des Gebäudes); bisher waren Keller nur beitragspflichtig, wenn sie tatsächlich angeschlossen waren, oder als Hobbyraum usw. genutzt worden sind.
Durch die Verschiebung verändert sich nun der bisherige Beitrag pro m² Grundstücksfläche von 0,715 € auf 0,81 € und pro m² Geschossfläche von 8,58 € auf 7,33 €, jeweils zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer.