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Gemeinderat Veitshöchheim 14.4.2026: u.a. Erhöhung der Musikschulgebühren

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Musikschule: Moderate Gebührenerhöhung und strukturelle Änderungen 🎶

Angesichts gestiegener Personalkosten beschloss der Gemeinderat eine Anpassung der Gebühren der Sing- und Musikschule zum Schuljahr 2026/2027.

Grundlage ist eine Kostensteigerung bei den Jahreslöhnen von 492.131 Euro im Jahr 2024 auf fiktiv 582.026 Euro im Jahr 2026. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Unterrichtskosten je Stunde von 2.580 Euro auf 2.687 Euro, was einer Steigerung von rund 4,15 Prozent entspricht. Die Gebühren werden daher um pauschal 4 Prozent erhöht und auf volle Eurobeträge gerundet.

Beispielhaft betragen künftig:

  • Einzelunterricht (45 Minuten) für Veitshöchheimer Schüler: 113 Euro monatlich
  • Einzelunterricht (30 Minuten): 75 Euro monatlich
  • Musikalische Früherziehung: ab 14 Euro monatlich

Neben der Gebührenanpassung wurden auch strukturelle Änderungen beschlossen:

  • 🎼 Die bisherige Regelung, wonach bei mehreren Ensemblebelegungen nur einmal gezahlt werden musste, entfällt.
  • 🧒 Der Begriff „Musikgarten“ wird aus rechtlichen Gründen durch „Musikentdecker“ ersetzt.
  • 📉 Die Erstattungsregelung wird vereinheitlicht: Bis zu drei ausgefallene Stunden pro Schuljahr bleiben gebührenpflichtig, erst darüber hinaus erfolgt eine Rückerstattung.
  • 📄 Es wird klargestellt, dass alle Gebühren gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.

Auch die Schulordnung wurde modernisiert:

  • 👶 Unterricht ist künftig bereits ab Geburt möglich.
  • 🏫 Musikschulunterricht findet auch bei kurzfristigem Schulausfall sowie am Buß- und Bettag statt.
  • 💻 Online-Unterricht kann bei Bedarf eingeführt werden.
  • 👩‍🏫 Die Zuteilung zu Lehrkräften erfolgt durch die Musikschulleitung.

Geisbergbad: Ergänzung der Gebührensatzung beschlossen 🏊

Bereits in der Sitzung vom 17. März 2026 hatte der Gemeinderat eine neue Gebührensatzung für das Geisbergbad beschlossen. Dabei wurde die bisherige Familientageskarte (8,00 Euro für bis zu zwei Erwachsene und deren Kinder bzw. Enkel) abgeschafft und durch eine flexiblere Gruppentageskarte (14,00 Euro für bis zu zwei Erwachsene und bis zu fünf Kinder) ersetzt (siehe nachstehender Link auf Bericht vom 18.3.2026).

In der Sitzung am Dienstag, 14.4.2026 stand nun das Thema erneut auf der Tagesordnung. Anlass war der Antrag der CSU-Fraktion  vom 18. März 2026, die anregte, zusätzlich einen speziellen Familientarif einzuführen, um insbesondere klassische Familien mit zwei Kindern finanziell zu entlasten, die durch die Neuregelung deutlich stärker belastet worden wären. Vorgeschlagen wurde die Einführung einer „Gruppen-/Familientageskarte“ zum Preis von 11,00 Euro für bis zu zwei Erwachsene sowie maximal zwei Kinder oder Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren.

Zur Abstimmung kamen, dann aber zunächst nach widerstreitenden Meinungen quer durch alle Fraktionen zwei weitergehende Anträge.

Keine Mehrheit fand zunächst mit acht Ja-Stimmen der weitergehendste Antrag von Christina Feiler (Grüne) die Gruppentageskarte für 11 Euro für maximal fünf Kinder einzuführen, ebenso wenig bei nur vier Jastimmen der am Nachmittag der SPD-Fraktion eingereichte Antrag, für maximal drei Kinder

So ging dann bei der dritten Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen der ursprüngliche CSU-Antrag für maximal zwei Kinder durch. Auf eine Überprüfung der familiären Beziehungen wird zunächst verzichtet; bei Missbrauch behält sich die Gemeinde eine Nachsteuerung vor.


 

Bestätigung des neuen 2. Feuerwehrkommandanten 🚒

Nach dem Rücktritt des bisherigen 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Veitshöchheim, Martin Hagenau, zum 31. Dezember 2025 war gemäß den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl erforderlich.

Diese fand im Rahmen der Dienstversammlung am 27. März 2026 statt. Dabei wurde Christian Taupp von den aktiven Feuerwehrdienstleistenden zum neuen 2. Kommandanten gewählt.

Da Taupp die erforderlichen Qualifikationen – insbesondere die Lehrgänge „Zugführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ – noch nicht absolviert hat, erfolgt seine Bestellung zunächst unter Auflage. Bis zum erfolgreichen Abschluss dieser Lehrgänge gilt die Bestellung auf Widerruf. Laut Stellungnahme des zuständigen Kreisbrandrats bestehen gegen diese Vorgehensweise keine Bedenken.

Der Gemeinderat nahm die Wahl formell zur Kenntnis und bestätigte sie gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes.


Rechnungsprüfung 2024: Ergebnisse ohne Einwendungen 📊

Die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 wurde im Zeitraum vom 27. bis 31. Oktober 2025 durchgeführt, der Prüfbericht datiert vom 27. Februar 2026.

Der Gemeinderat nahm die vom Ausschuss-Vorsitzenden Steffen Mucha vorgetragenen Ergebnisse ohne Einwendungen zur Kenntnis. Insgesamt ergaben sich keine gravierenden Beanstandungen.

Beschlossen wurde, eine Altregelung des Gemeinderates aus dem Jahr 1993 dieses Jahr auslaufen zu lassen, wonach die 13 Hort-Gruppen der AWO jeweils einen jährlichen Zuschuss von 128 Euro für den Kauf von Sachmaterialien erhalten. Seit Inkrafttreten des BayKiBiG im Jahr 2005 ist laut Vortrag von Mucha die Betriebskostenförderung von Horten gesetzlich geregelt, so dass der Zuschuss seitdem eine freiwillige Leistung der Gemeinde war.

In einzelnen Bereichen wurden Hinweise gegeben, darunter:

  • 🅿️ Sanierungsbedarf beim Parkdeck
  • 🚌 Optimierungspotenzial beim Busparkplatz
  • 🛣️ fehlende Rahmenverträge bei Gemeindestraßen
  • 🎭 Haushaltsüberschreitungen in kulturellen Bereichen

Eine Entlastung erfolgt erst nach Vorlage des vollständigen Jahresabschlusses 2024.



Sanierung des historischen „Strausenhauses“ beschlossen 🏗️

Mit dem Wohnhaus in der Thüngersheimer Straße 19, dem sogenannten „Strausenhaus“, befasste sich der Gemeinderat mit einem bedeutenden Sanierungsprojekt.

- siehe nachstehender Link auf gesonderten Bericht - 

Verabschiedung ausscheidender Gemeinderatsmitglieder 👏

Einen besonderen und zugleich emotionalen Schlusspunkt setzte die Sitzung mit der offiziellen Verabschiedung von sieben Gemeinderatsmitgliedern, die mit Beginn der neuen Wahlperiode aus dem Gremium ausscheiden.

- siehe nachstehender Link auf eigenen Bericht - 

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