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Tierschutzverein verlangt Kostendeckung – Terrassen in der Stifterstraße nun genehmigt

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

In seiner Sitzung am Dienstag, 28. Oktober, befasste sich der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim unter Vorsitz von Bürgermeister Jürgen Götz mit mehreren Bauanträgen und einer neuen Vereinbarung zur Versorgung von Fundtieren.

Pauschalregelung für Fundtiere ab 2026

Einstimmig stimmte das Gremium einer neuen Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Würzburg e.V. zu. Ab 1. Januar 2026 wird die Gemeinde einen jährlichen Pauschalbetrag von einem Euro pro Einwohner entrichten – aktuell also rund 9.900 Euro. Damit soll die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren sichergestellt werden.

Bisher wurden Tierarzt- und Pflegekosten pro Fall abgerechnet, im Schnitt rund 2.500 Euro jährlich. „Künftig zahlen wir also etwa das Vierfache, erfüllen damit aber unsere gesetzliche Pflicht zur Versorgung gefundener Tiere“, erklärte Bürgermeister Götz.

Der Deutsche Tierschutzbund habe die Kalkulation des Würzburger Tierheims überprüft und bestätigt, dass der Betrag lediglich kostendeckend sei. Laut Veterinäramt Würzburg gibt es im Landkreis keine alternative, tierschutzkonforme Unterbringungsmöglichkeit.

Zur Nachfrage von Oswald Bamberger (CSU) stellte sich im beim Nachhinein beim Schauen in die Sitzungsunterlagen heraus, dass die Vereinbarung unbefristet gilt, aber mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündbar ist.



Bauvorhaben Stifterstraße 23: Terrassen statt Balkone am Ende einer langjährigen Odyssee

Nach einer jahrelangen Planungsodyssee wurde nun auch für das Mehrfamilienhaus in der Stifterstraße 23 ein Abschluss gefunden.

Es war bereits die vierte Neuplanung, der dem Hauptausschus am 21. November 2023 im Genehmigungs-Freistellungsverfahren vorgelegt und abglehnt wurde (siehe nachstehender Link auf Bericht), nachdem bei der Durchsicht der Unterlagen durch das Bauamt der Gemeinde die 1,5 Meter tiefen Balkone auf der Rückseite des Gebäudes zu den Stellplätzen hin (im Bild) außerhalb der Baugrenze festgestellt wurden.

Zwar hatte das Landratsamt Würzburg diese Balkone schließlich genehmigt, die Gemeinde verweigerte jedoch zunächst das Einvernehmen für geplante Terrassen an gleicher Stelle. 

Nach intensiven Gesprächen zwischen Bauamt, Planer und Landratsamt wurde nun eine Kompromisslösung gefunden: Die geplanten Terrassen dürfen mit derselben Tiefe und Breite wie die genehmigten Balkone (1,50 Meter tief, 2,00 Meter breit) außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Der Hauptausschuss stimmte der Befreiung einstimmig zu.

„Unter den Balkonen wäre sonst eine schwer zu pflegende Kiesfläche entstanden“, erläuterte Götz. Beate Hochstetter (Grüne) bat um Kontrolle, dass die Terrassen tatsächlich nicht größer ausgeführt werden als die genehmigten Balkone.

Auch weitere Änderungen am Bauvorhaben – etwa die Verlegung der Wärmepumpe, Anpassungen an den Stellplätzen und Mauerscheiben zur Geländeabfangung – fanden Zustimmung, da sie den Vorgaben des Bebauungsplans „In der Setz, Teil IV“ entsprechen



Sonnenstraße: Zwei neue Dreifamilienhäuser geplant

Bereits zum dritten Mal Thema im Hauptausschuss war das Neubauprojekt in der Sonnenstraße 13 und 15, wo im kommenden Jahr zwei Dreifamilienhäuser anstelle der bisherigen Einfamilienhäuser entstehen sollen.

Eine erste Planung (Bild oben) war im Mai 2025 abgelehnt worden, weil das zurückgesetzte Walmdach nicht zur Eigenart der umgebenden Bebauung passe (siehe nachstehender Link).

Nach einer Überarbeitung gab das Gremium, wie schon der Bauvoranfrage im Juli, nun auch dem Bauantrag (hier im Bild) grünes Licht.

Das Landratsamt Würzburg bescheinigt den neuen Gebäuden mit einer Breite von 14,24 und einer Tiefe von 16,24 Metern, dass sie sich gut in die Nachbarschaft einfügen. Der Hauptausschuss erteilte in beiden Fällen das gemeindliche Einvernehmen.



Thüngersheimer Straße 71: Halle wird zur Garage

Zustimmung erhielt auch ein Antrag in der Thüngersheimer Straße 71. Eine bestehende Halle an der nördlichen Grundstücksgrenze soll künftig als Garage mit zusätzlichem Stauraum für Fahrräder und Gartengeräte genutzt werden.

Da sich das Grundstück in einer Hochwassergefahrenfläche befindet, wird das Landratsamt beteiligt. Aus Sicht der Gemeinde bestehen keine Bedenken; das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.

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