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Hauptausschuss lehnt Neubauprojekt mit zwei Dreifamilienhäusern nach Abbruch von zwei Einfamilienhäusern in der Gartensiedlung ab

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Mit acht Nein- und nur einer Ja-Stimme versagte der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim am Dienstag das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau von zwei Dreifamilienhäusern. Die geplanten Gebäude sollen an der Stelle der Häuser Nr. 13 (hellblau) und 15 (gelb) entstehen. Der Entwurf stammt vom Veitshöchheimer Architekten Hermann Günther.
 
 

Laut Günther sind die bestehenden Einfamilien-Häuser stark beschädigt und unter wirtschaftlichen sowie energetischen Gesichtspunkten nicht sanierbar.

Optisch orientiere sich das Projekt laut Architekt an vorhandenen Bauten in der Sonnenstraße, wie hier zu sehen..

Planung: Mehrgenerationenhaus und Eigentumswohnungen

Vorgesehen ist auf en insgesamt 1400 Qudratmeter großen Grundstücken der Bau zweier klappsymmetrischer Dreifamilienhäuser mit barrierefreier Erdgeschosswohnung, modernen Grundrissen und zurückgesetztem Staffelgeschoss mit flach geneigtem Walmdach.Ziel sei es, Wohnraum effizient zu nutzen und zur Linderung des Wohnungsmangels beizutragen. Die Antragstellerin Sonnenstraße 13 plant ein Mehrgenerationenhaus, das zweite Gebäude soll vom Bauträger Kress errichtet und in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden.

Günther betont, dass sich Grundflächenzahl (0,41/0,49) und Geschossflächenzahl (0,67/0,79) im Rahmen der Baunutzungsverordnung bewegen und die Firsthohe sich an den Hohen der angrenzenden Häuser orientiert. 

Nach Neubau verbleiben auf dem Grundstück Sonnenstraße 13 noch 400 Quadratmeter Gartenfläche im rückwärtigen Bereich.

 

Hier die Grundrisse der Vierzimmerwohnungen und der Dreizimmerwohnung im Dachgeschoss.

Bauverwaltung:  Entscheidung über das Einfügen beim Ausschuss

Hinsichtlich der Lage der Gebäude würden sie sich in die nähere Umgebung einfügen. Es wird die „Baulinie“ der Sonnenstraße aufgegriffen und weitergeführt. Die „alte“ Gartensiedlung ist geprägt von Ein- bis Zweifamilienhäuser mit ausgeprägtem Satteldach. Die Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,01 ist nach Ansicht der Verwaltung vertretbar. Hinsichtlich der Geschossflächenzahl befindet sich das Bauvorhaben im Rahmen der Vorgaben der Baunutzungsverordnung. Die Anordnung der jeweils fünf Stellplätze ist zulässig. Es muss kein Stauraum eingehalten werden, da dieser Stauraum nur bei Carports und Garagen gilt. Der Erschließung ist gesichert. 

Die Frage der städtebaulichen Einfügung überließ sie jedoch dem Gremium unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

(Prüfungskritierien nachstehend abgedruckt).

 

Ablehnung wegen mangelnder Einfügung

Es überwog im Ausschuss die Sorge um die Dimension und Wirkung der Neubauten. Die Mehrheit – insbesondere CSU, UWG und Grüne – sah die Eigenart der umgebenden Bebauung verletzt. Stefan Oppmann (UWG) sprach von einem „zu großen Komplex“, Beate Hofstetter (Grüne) warnte vor einem Präzedenzfall, Oswald Bamberger (CSU), dessen Elternhaus in der Sonnenstraße vis a vis steht und von seinem Bruder bewohnt wird, nannte das Projekt „zu massiv“ und nicht mit der aufgelockerten fränkischen Satteldachbauweise der in den 50er Jahren gebauten Siedlungshäuser in der Sonnenstraße vereinbar.

Lediglich Marlene Goßmann (SPD) stimmte zu: Ihrer Ansicht nach fügt sich das Projekt in die Umgebung ein, vergleichbare Nachverdichtungen habe es bereits gegeben.

Nachverdichtung politisch gewünscht, vor Ort oft schwierig

Die ablehnende Entscheidung steht im Kontrast zur politischen Zielsetzung von Bund und Ländern, innerörtliche Flächen stärker zu nutzen. Seit 2017 räumen Gesetzesänderungen (§ 34 Abs. 3a BauGB) den Kommunen einen Ermessenspielraum für  Abweichungen vom Einfügungsgebot ein. Das Baulandmobilisierungsgesetz von 2021 und ein geplanter Gesetzentwurf der Ampel-Koalition aus 2024 zielten ebenfalls auf erleichterte Nachverdichtung – letzterer wurde jedoch nicht mehr verabschiedet.

Wie Fanny Stegemann vom Bundesbauministerium auf Nachfrage per E-Mail mitteilt, arbeitet die neue Bundesregierung derzeit an einer Novellierung des Baugesetzbuchs. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte im ARD-Morgenmagazin einen „Bau-Turbo“ an: Kommunen sollten mehr Durchgriffsrechte erhalten, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Kommentar: Rechtliche Spielräume werden nicht genutzt

Verwaltungsrechtlerin Katrin Lüdtke (ADVANT Beiten) kritisiert, dass Kommunen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten oft nicht ausschöpfen. Unsicherheiten oder Unkenntnis führten zu einer zurückhaltenden Genehmigungspraxis. Für eine erfolgreiche Innenentwicklung müssten Gemeinden und Investoren mutiger agieren – sonst bleibe Nachverdichtung Theorie.

Fotos Dieter Gürz - Pläne Architekt Hermann Günther

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D
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B
Veitshöchheim Helau <br /> <br /> https://konstantin-mack.de/wohnungsnot-in-wuerzburg/<br /> <br /> https://www.wuerzburgerleben.de/2025/03/12/prekaere-situation-fuer-seniorenwohnungen-in-wuerzburg-pestel-institut-schlaegt-alarm/<br /> <br /> Und immer daran denken " Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis " <br /> <br /> Wie Herr Goutrie so schön sagte " So bleibt die Wohnraumpolitik Theorie, während die Realität draußen vor der Tür wächst "
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J
Warum muss denn überhaupt so ein großer Aufriss gemacht werden um diesen Beschluss? <br /> Man bekommt fast den Eindruck, dass der Hauptausschuss etwas Verwerfliches getan hat und nun Druck über die Öffentlichkeit ausgeübt werden soll, um diesen umzustimmen.<br /> Es ist doch ihr gutes Recht „Nein“ zu sagen. <br /> Wenn es nicht um ein finanzielles Interesse der Grundstückseigentümer geht, so wie unten ein Schreiber meint, dann dürfte es doch kein Problem darstellen, von 6-Wohneinheiten auf 4 zu reduzieren. Eine Wohnraumnot besteht durch das Neubaugebiet aktuell nicht, sodass ein Verzicht von 2 Wohneinheiten aus sozialen Gesichtspunkten vertretbar wäre.<br /> Das „Nein“ des Hauptausschusses bezieht sich ja nur auf den vorgelegten Erstentwurf, nicht auf ein generelles Bauvorhaben.
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V
Empfehlung an den Eigentümer: Vermieten ans Landratsamt. Die suchen aktuell Wohnraum zur Unterbringung von Geflüchteten. Vorteil für den Vermieter: sehr hohe Mieteinnahmen (mind 20€ pro Person pro Tag), es entfällt die Pflicht der energetischen Sanierung, die Immobilie liegt nicht brach. Vorteil für die Nachbarn: am Erscheinungsbild wird nix geändert. Die Geflüchteten sind in einer ruhigen Umgebung wo ein beständiges Umfeld herrscht. Und von Vorteil ist die Tatsache, dass der Gemeinderat kein Vetorecht hat, da der Mieter das Landratsamt ist. Für alle eine win win Situation. Bis zur finalen Klärung würde somit für alle ein befriedigendes Ergebnis vorliegen.
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O
Das Problem der Wohnraumnot in Veitshöchheim sollte sich durch das Neubaugebiet Sandäcker ja wohl stark entschärft haben. Jedenfalls werden hier aktuell genügend Wohneinheiten auf den gängigen Immobilienseiten zum Verkauf/ Miete angeboten. Der aufgerufene Preis für eine neu gebaute Eigentumswohnung ist stattlich.<br /> Wer sich kein Haus in Veitshöchheim leisten kann, wird bei den aktuellen qm Preisen hier im Ort sich auch keine Eigentumswohnung leisten können. Auch die Mietpreise liegen sehr hoch.<br /> Das Problem sehe ich nicht in einem Mangel an Wohnraum, sondern an den dafür aufgerufenen Preisen.<br /> Dieses Problem wird auch das im Artikel aufgeführte Bauvorhaben nicht lösen. <br /> Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wohneinheiten, die in der Sonnenstrasse angestrebt werden, preislich deutlich unter dem aktuellen qm Preis liegen werden. Und somit könnten sich dort auch nur wieder Leute eine Wohnung kaufen/ mieten, die das entsprechende Kapital haben. <br /> Da im Neubaugebiet derzeit noch Wohneinheiten angeboten werden, besteht aus meiner Sicht kein Grund für Nachverdichtung in diesem Bereich.
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D
Bei einer Beurteilung eines Bauvorhabens durch die Gemeinde darf die Bedarfsfrage keine Rolle spielen. Hier geht es allein um die Frage des Einfügens. Und hier hat sich der Zeitgeist der Politik in Bund und Land in letzter Zeit wesentlich geändert zugunsten des Eigentumsrechts - so dass auch die Gemeinden von der großen Politik aufgefordert sind, im Zuge der Nachverdichtung das Einfügen nicht mehr so restriktiv wie in der Vergangenheit zu handhaben. Ich erinnere nur an die Wohnanlagen auf dem ehemaligen Pfarrgrundstück Günterslebener Straße/Speckertsweg/Hofweg, die vom Gemeinderat mehrmals wegen Nichteinfügens abgelehnt wurden - bis dann das Landratsamt das Einvernehmen ersetzte. Heute stört sich niemand mehr an dieser Bebauung, im Gegenteil.
A
Mit der Ablehnung des Neubaus zweier Dreifamilienhäuser in der Sonnenstraße hat der Hauptausschuss Veitshöchheim das einzig richtige getan.<br /> <br /> Die Verdichtung und das Schaffen neuen Wohnraums hier in den Vordergrund zu stellen, ist vollkommen falsch.<br /> Hier geht es nur darum die eigenen Taschen voll mit Geld zu machen und das finanzielle Maximum aus dem Grundstück rauszuholen. <br /> Dass ein solcher Komplex sich überhaupt nicht in das Gefüge der aktuellen Bestandsimmobilien einfügt, wird in dem Artikel runtergespielt. Es werden Bilder veröffentlicht, die das Straßenbild falsch wiedergeben. Das Haus mit der Nummer 21 ist der Anfang der Einfamilienhäuser dieser Reihe und passt wunderbar in das Straßenbild. Auch stehen in dessen Vorgarten keine 10 Autos, so wie es in dem Bauvorhaben geplant ist.<br /> Schaut man sich die restlichen Häuser in diesem Bereich an, so haben diese in den letzten Jahren die Besitzer gewechselt.<br /> Die Häuser waren von außen (und vermutlich auch von innen) in ähnlichen oder sogar schlechteren Zustand wie die Häuser Nr. 13 und Nr. 15. Komisch, hier mussten die Häuser nicht abgerissen werden. Die Besitzer haben sich nicht davor gescheut, die Kosten und den Aufwand auf sich zu nehmen und komplett drinnen wie draußen zu renovieren. Sicherlich wäre es auch hier einfacher gewesen einen Neubau draufzuklotzen. Nur war es diesen Besitzern anscheinend wichtiger den Charme der Wohngegend zu erhalten.<br /> <br /> Eine Wohnraumverdichtung stellt sicher an anderen Stellen eine gute Lösung dar, ist jedoch an dieser Straße völlig fehl am Platz.
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D
Der Kommentar zur Ablehnung des Neubaus in der Sonnenstraße bringt eine Haltung zum Ausdruck, die leider allzu verbreitet ist: Alles Neue ist verdächtig, alles Alte heilig – und wer bauen will, „will sich nur die Taschen vollmachen“. Diese Denkweise ist nicht nur realitätsfern, sie ist auch verantwortungslos angesichts der Wohnraumnot, mit der wir längst konfrontiert sind.<br /> <br /> Dass in einem gewachsenen Wohngebiet gebaut wird, ist kein Tabubruch, sondern Notwendigkeit. Der Vorwurf, hier solle „ein Komplex draufgeklotzt“ werden, ignoriert, dass das Projekt sich an bestehenden baulichen Rahmenbedingungen orientiert – inklusive Baulinie, Höhenentwicklung und Flächenkennzahlen. Es handelt sich um zwei Dreifamilienhäuser, nicht um ein Einkaufszentrum.<br /> <br /> Sanierung ist gut – aber nicht immer machbar. Dass andere Eigentümer ihre Häuser aufwendig renoviert haben, ist ehrenwert, aber kein Maßstab für alle. Manche Gebäude sind schlicht wirtschaftlich und energetisch nicht mehr vertretbar zu erhalten. Wer das ignoriert, fordert Stillstand zum Selbstzweck.<br /> <br /> Das eigentliche Problem: Der Kommentar romantisiert ein Viertel, das längst im Wandel ist, und will diesen Wandel aufhalten – mit Verweis auf ein angeblich einheitliches Straßenbild, das es so gar nicht mehr gibt. Gleichzeitig wird unterstellt, Investoren seien grundsätzlich skrupellos. Das ist nicht nur unfair, es ist gefährlich. Denn wenn jede bauliche Veränderung unter Generalverdacht steht, wird aus dem Erhalt von Charme schnell die Zementierung von Wohnraumknappheit.<br /> <br /> Nachverdichtung ist kein Schönheitsfehler. Sie ist ein Instrument, um unsere Dörfer und Städte lebendig, durchmischt und zukunftsfähig zu halten. Wer das blockiert, bewahrt vielleicht ein trügerisches Idyll – und verdrängt diejenigen, die sich dort kein freistehendes Haus leisten können.
L
Genau so sehe ich es auch. Dass es sich um zwei Einfamilienhäuser handelt, wie es im Artikel steht, stimmt so nicht ganz. Sowohl in Nr. 13, als auch in Nr. 15 haben zeitweise mehr als eine Familie gewohnt. Somit würden nicht wirklich signifikant mehr Wohneinheiten durch diesen großen Komplex geschaffen werden.
D
Mit der Ablehnung des Neubaus zweier Dreifamilienhäuser in der Sonnenstraße hat der Hauptausschuss Veitshöchheim eine Gelegenheit vertan, dringend benötigten Wohnraum nachhaltig zu schaffen. Trotz rechtlich zulässiger Planung und moderater Dimensionierung überwogen Angst vor Veränderung und ein nostalgisches Ortsbildverständnis.<br /> <br /> Das Vorhaben hätte barrierefreie, familiengerechte Wohnungen in zentraler Lage geboten – genau das, was die Politik auf Bundes- und Landesebene fordert. Doch statt Mut zur Nachverdichtung dominieren Bedenken und Besitzstandsdenken. So bleibt die Wohnraumpolitik Theorie, während die Realität draußen vor der Tür wächst.
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