Hauptausschuss lehnt Neubauprojekt mit zwei Dreifamilienhäusern nach Abbruch von zwei Einfamilienhäusern in der Gartensiedlung ab
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Laut Günther sind die bestehenden Einfamilien-Häuser stark beschädigt und unter wirtschaftlichen sowie energetischen Gesichtspunkten nicht sanierbar.
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Optisch orientiere sich das Projekt laut Architekt an vorhandenen Bauten in der Sonnenstraße, wie hier zu sehen..
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Vorgesehen ist auf en insgesamt 1400 Qudratmeter großen Grundstücken der Bau zweier klappsymmetrischer Dreifamilienhäuser mit barrierefreier Erdgeschosswohnung, modernen Grundrissen und zurückgesetztem Staffelgeschoss mit flach geneigtem Walmdach.Ziel sei es, Wohnraum effizient zu nutzen und zur Linderung des Wohnungsmangels beizutragen. Die Antragstellerin Sonnenstraße 13 plant ein Mehrgenerationenhaus, das zweite Gebäude soll vom Bauträger Kress errichtet und in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden.
Günther betont, dass sich Grundflächenzahl (0,41/0,49) und Geschossflächenzahl (0,67/0,79) im Rahmen der Baunutzungsverordnung bewegen und die Firsthohe sich an den Hohen der angrenzenden Häuser orientiert.
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Nach Neubau verbleiben auf dem Grundstück Sonnenstraße 13 noch 400 Quadratmeter Gartenfläche im rückwärtigen Bereich.
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Hier die Grundrisse der Vierzimmerwohnungen und der Dreizimmerwohnung im Dachgeschoss.
Hinsichtlich der Lage der Gebäude würden sie sich in die nähere Umgebung einfügen. Es wird die „Baulinie“ der Sonnenstraße aufgegriffen und weitergeführt. Die „alte“ Gartensiedlung ist geprägt von Ein- bis Zweifamilienhäuser mit ausgeprägtem Satteldach. Die Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,01 ist nach Ansicht der Verwaltung vertretbar. Hinsichtlich der Geschossflächenzahl befindet sich das Bauvorhaben im Rahmen der Vorgaben der Baunutzungsverordnung. Die Anordnung der jeweils fünf Stellplätze ist zulässig. Es muss kein Stauraum eingehalten werden, da dieser Stauraum nur bei Carports und Garagen gilt. Der Erschließung ist gesichert.
Die Frage der städtebaulichen Einfügung überließ sie jedoch dem Gremium unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
(Prüfungskritierien nachstehend abgedruckt).
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Es überwog im Ausschuss die Sorge um die Dimension und Wirkung der Neubauten. Die Mehrheit – insbesondere CSU, UWG und Grüne – sah die Eigenart der umgebenden Bebauung verletzt. Stefan Oppmann (UWG) sprach von einem „zu großen Komplex“, Beate Hofstetter (Grüne) warnte vor einem Präzedenzfall, Oswald Bamberger (CSU), dessen Elternhaus in der Sonnenstraße vis a vis steht und von seinem Bruder bewohnt wird, nannte das Projekt „zu massiv“ und nicht mit der aufgelockerten fränkischen Satteldachbauweise der in den 50er Jahren gebauten Siedlungshäuser in der Sonnenstraße vereinbar.
Lediglich Marlene Goßmann (SPD) stimmte zu: Ihrer Ansicht nach fügt sich das Projekt in die Umgebung ein, vergleichbare Nachverdichtungen habe es bereits gegeben.
Die ablehnende Entscheidung steht im Kontrast zur politischen Zielsetzung von Bund und Ländern, innerörtliche Flächen stärker zu nutzen. Seit 2017 räumen Gesetzesänderungen (§ 34 Abs. 3a BauGB) den Kommunen einen Ermessenspielraum für Abweichungen vom Einfügungsgebot ein. Das Baulandmobilisierungsgesetz von 2021 und ein geplanter Gesetzentwurf der Ampel-Koalition aus 2024 zielten ebenfalls auf erleichterte Nachverdichtung – letzterer wurde jedoch nicht mehr verabschiedet.
Wie Fanny Stegemann vom Bundesbauministerium auf Nachfrage per E-Mail mitteilt, arbeitet die neue Bundesregierung derzeit an einer Novellierung des Baugesetzbuchs. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) kündigte im ARD-Morgenmagazin einen „Bau-Turbo“ an: Kommunen sollten mehr Durchgriffsrechte erhalten, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Verwaltungsrechtlerin Katrin Lüdtke (ADVANT Beiten) kritisiert, dass Kommunen die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten oft nicht ausschöpfen. Unsicherheiten oder Unkenntnis führten zu einer zurückhaltenden Genehmigungspraxis. Für eine erfolgreiche Innenentwicklung müssten Gemeinden und Investoren mutiger agieren – sonst bleibe Nachverdichtung Theorie.
Fotos Dieter Gürz - Pläne Architekt Hermann Günther