Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Gemeinderat verabschiedete Werteliste für die Vergabe der 16 Sozial-Mietwohnungen in der Würzburger Straße

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Für 7,5 Mio. Euro erwarb die Gemeinde Veitshöchheim Haus 1 der von der Investorengruppe G+S Bau in Schweinfurt gebauten Seniorenwohnanlage  in der Würzburger Straße, um es nach den Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus an einkommensschwache Bürger zu vermieten.
Die 16 barrierefreie Mietwohnungen können ab 01.10.2024 vermietet werden.

Um eine Auswahl der Bewerber bei mehr als 16 Interessenten treffen zu können und auch für die Vergabe in den nachfolgenden Jahren, beschloss der Gemeinderat in der Sitzung am Dienstag, 7.5.2024 nachstehende Werteliste:

Wie der Bürgermeister bekanntgab, besteht am 10. Juni 2024 von 14.30 bis 16.30 Uhr eine Besichtigungsmöglichkeit und anschließend findet um 17 Uhr im Gemeinschaftsraum des Feuerwehrhauses eine Informationsveranstaltung statt, bei der Fragen gestellt und Bewerbungsanträge mitgenommen werden können. Die Bewerbungsfrist wird noch festgesetzt. Nach Erstellung der Rangfolge der Bewerberliste entscheidet dann der Gemeinderat über die Vergabe.Wie in der Jahreschronik der Gemeinde 2023 veröffentlicht, haben die 16 barrierefreien Ein- oder Zwei-Zimmerwohnungen Wohnflächen zwischen ca. 43 und ca. 54 Quadratmeter.
Die Gemeinde erhält für diese Investition vom Freistaat Bayern über das kommunale Wohnraumförderungsprogramm Fördermittel von 5,375 Mio. Euro, darunter einen Zuschuss von 30 Prozent = 2,15 Mio. Euro und einen zinsverbilligten Kredit der Bayern Labo in Höhe von 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten = 3,225 Mio. Euro. Der Mietpreis wird aufgrund der Vorgaben der staatlichen Förderung um die 8,0 Euro zuzüglich Nebenkosten liegen.

Nachdem laut Bewilligungsbescheid Belegungsbindungen nach Maßgabe der Nrn. 9 und 11 des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (BayWoFG) bestehen, soll sich die Gemeinde bei der Auswahl der berechtigten Haushalte an die Einkommensgrenzen nach Art. 11 des BayWoFG halten.
Die Einkommensgrenzen betragen
- für einen Einpersonenhaushalt 28.300 EUR
- für einen Zweipersonenhaushalt 43.200 EUR
Die Wohnungen dienen dem seniorengerechten Wohnen mit der Zielsetzung, im Falle der Pflegebedürftigkeit eines Bewohners auf dessen Wunsch hin, den Umzug in ein Pflegeheim nach Möglichkeit auszuschließen. Die Wohnungen dürfen deshalb nur von solchen Personen genutzt werden, die

1. das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
2. pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind oder
3. zu mindestens 50% schwerbehindert sind.

Bei mehreren Bewohnern einer Wohnung ist es ausreichend, wenn ein Bewohner eine der drei vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.

Fotos Dieter Gürz

Kommentiere diesen Post