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Veitshöchheimer Gemeinderat erhöhte Gebühren für die Sing- und Musikschule um 12,67 Prozent

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Gebühr für eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten im Chor an der Sing- und Musikschule Veitshöchheim erhöhte der Gemeinderat von jährlich 87,36 Euro auf 96 Euro ab dem kommenden Schuljahr (in der Beschlussvorlage war noch ein Betrag von 144 Euro enthalten, was sich jedoch nach Einwand von Ratsmitglied Christina Feiler und telefonischer Rückfrage bei der Musikschulleiterin als ein Übertragungs-Fehler herausstellte und sogleich berichtigt wurde).

Foto Dieter Gürz

Um 12,67 Prozent erhöht hat der Gemeinderat nach acht Jahren Pause in der Sitzung am Dienstag die Unterrichtsgebühren der gemeindlichen Sing- und Musikschule zum 1. September 2024 für das neue Schuljahr. Der Einzelunterricht (45 Minuten) kostet für Veitshöchheimer Schüler statt bisher 1160 Euro nun 1296 Euro jährlich. Geschwister-, Begabten- und Sozialermäßigung ist möglich (siehe § 4 Gebührenordnung).

Wie die Kämmerei der Gemeinde in ihrer Sitzungsvorlage feststellte, gab es seit der letzten Gebührenfestsetzung im Jahr 2016 bis ins Jahr 2022 keine nennenswerte Steigerung der Lohnkosten. Aufgrund der Lohnerhöhungen im Jahr 2023 und 2024 sah nun auch der Gemeinderat eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren ab dem Schuljahr 2024/2025 für unumgänglich an, nachdem diese von 429.000 Euro im Jahr 2022 auf fiktiv 483.000 Euro im Jahr 2024, also um 54.000 Euro oder 12,67 Prozent steigen.

Auf die Umlegung der im Haushalt veranschlagten Sachausgaben von 17.800 Euro durch  einen Zuschlag von ca. 2,00 Euro für eine Unterrichtsstunde verzichtete der Gemeinderat wegen Geringfügigkeit.

Die nachstehenden Gebühren mit Berichtigung der Gebühr für den Chor (45 Minuten) wurden einstimmig beschlossen.

Zum Vergleich nachstehend Link auf die bis 31.8.2024 noch geltende Gebührenordnung aus dem Jahr 2016 (pdf.Datei).

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