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Der Würzburger Landrat will Kreisumlage um vier auf 43 Prozent im Kreishaushalt 2023 erhöhen - Veitshöchheim müsste dann 5,3 Mio. Euro zahlen = 420.000 Euro mehr als 2022

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Vor allem die steigenden Kosten im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe machen laut Landrat Thomas Eberth eine Erhöhung der Kreisumlage nötig. Im Jobcenter Landkreis Würzburg müssen beispielsweise neue Mitarbeitende eingestellt werden, um die vermehrten Sozialleistungen auszahlen zu können (Foto: Eva Schorno)

Der Kreishaushalt 2023 und die Auswirkungen für die Gemeinden

Bürgermeister-Arbeitstagung im Landratsamt Würzburg - PM LRA WÜ vom 23.2.2023

Landkreise finanzieren sich hauptsächlich über die Kreisumlage, die die Gemeinden an den jeweiligen Landkreis abführen müssen. Die Höhe der Kreisumlage wird jedes Jahr durch den Kreisumlagesatz neu vom Kreistag beschlossen, so auch im Landkreis Würzburg. In diesem Jahr hat die Landkreisverwaltung zum Ausgleich des Haushaltes eine Erhöhung der Kreisumlage von 39 Prozent um vier Prozent auf 43 Prozent vorgeschlagen. Dabei entspricht ein Prozentpunkt der Kreisumlage rund 2,05 Millionen Euro. Kreiskämmerin Sabine Hümmer präsentierte den Gemeindevertretern den Haushaltsentwurf 2023 mit einem Volumen von mehr als 230 Millionen Euro.

Landrat Thomas Eberth, bis 2020 selbst zwölf Jahre lang Bürgermeister von Kürnach, informierte die 52 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Landkreisgemeinden bei der Bürgermeister-Arbeitstagung im Landratsamt über die Notwendigkeit dieser Erhöhung. Das Geld, das die Gemeinden an den Landkreis – und dieser wiederum zu rund 43 Prozent an den Bezirk Unterfranken abführen muss – benötigt der Landkreis zum Beispiel für die steigenden laufenden Sozial- und Jugendhilfeausgaben.

Landrat Eberth betonte: „Wir sind seit vielen Jahren erstmals in der Situation, dass der Landkreis Würzburg nicht genug Geld hat, um durch die Kostensteigerungen seine hoheitlichen Aufgaben im Bereich Soziales, ÖPNV und Main-Klinik Ochsenfurt zu finanzieren.“ Dabei geht es nicht um Investitionen, die in Höhe von rund 40 Millionen Euro für Schulbauten, Kreisstraßen usw. veranschlagt sind, denn diese sollen über Fördermittel und teilweise Kredite finanziert werden.

Es geht vor allem um Sozialleistungen wie die Jugendhilfe, etwa Heimunterbringungen von Kindern und Jugendlichen (21 Millionen Euro), die Grundsicherung (9,5 Millionen Euro) oder das Bürgergeld (36 Millionen Euro) - das sind Leistungen, die nur zum Teil vom Bund erstattet werden. Hier muss der Landkreis im Jahr 2023 geschätzte 25 Millionen Euro zuschießen. „Dazu brauchen wir die erhöhte Kreisumlage“, so Eberth. „Immerhin kommt dieses Geld den Menschen zugute, die in den Gemeinden leben und eben auf staatliche Leistungen angewiesen sind.“ Auch die Ausgaben für den ÖPNV und die Main-Klinik steigern sich auf 5,08 Millionen und 2,7 Millionen Euro.

„Die Kreisumlage ist Geld, das unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt, das sich der Landkreis jedoch zunächst von den Gemeinden holen muss“, so der Landrat. Auch das Landratsamt selbst habe sich einen Sparkurs verordnet und in den einzelnen Geschäftsbereichen pauschale Budgetkürzungen von 10 bis 15 Prozent vorgenommen.

Die Bürgermeister diskutierten die einzelnen Kostenpunkte, etwa die Stellenmehrung von 32 Vollzeitstellen für 2023. Hier stellte die Landkreisverwaltung dar, dass der Großteil der neuen Stellen im Bereich des Jobcenters und der Wohngeldstelle nötig sind, um die Sozialleistungen auszahlen zu können. „Die Personal- und Mittelausstattung für die staatlichen Ausgaben im Bereich Bürger- und Wohngeld sind nicht ausreichend, deshalb muss der Landkreis hier selbst Personal einstellen und die Arbeitsplätze ausstatten“, erklärte Landrat Eberth. Auch die sich abzeichnende Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst wird sich maßgeblich auf die Personalkosten auswirken.

Die Landkreisverwaltung hofft auf einen Ausgleich zum Beispiel für das Jobcenter durch die Bundesregierung. „Der Bund kann nicht nur beschließen oder nichts tun und uns bei den Sozialleistungen oder bei der Flüchtlingsunterbringung im Regen stehen lassen“, so der Landrat. 

Die Kreisvorsitzende des Bayerischen Gemeindetages Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher aus Hettstadt betonte als Vertreterin der Bürgermeister, dass es nie schön ist, wenn Gemeinden Geld an den Landkreis und dieser an den Bezirk zahlen muss, dennoch sitzen wir als kommunale Familie in einem Boot und müssen sehen, dass jeder seine Aufgaben bestmöglich erfüllt.

Der Haushaltsentwurf ist nun bei den Fraktionen in Beratung und soll am 10. März bei der Kreistagssitzung verabschiedet werden. Die größten Ausgaben fallen im Bereich Jugend und Soziales mit 62,39 Millionen Euro an, die Bezirksumlage schlägt mit 40,09 Millionen Euro zu Buche und Investitionen in Bildung, Hoch- und Straßenbau mit 40,04 Millionen Euro.

Wie sich eine Erhöhung um vier Prozentpunkte auf die Gemeinde Veitshöchheim auswirkt

Bei Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage auf 43 % muss die Gemeinde Veitshöchheim 2023 eine Kreisumlage von 5,3 Mio. Euro zahlen, dass sind 0,42 Mio. Euro mehr als 2022, wo der Hebesatz noch 39 % betrug. Im Jahr 2021 musste die Gemeinde  Veitshöchheim mit 5,42 Mio. Euro die bislang die höchste Kreisumlage entrichten, obwohl der Hebesatz damals noch bei 37 % lag.

 Hier wirkte sich das fast doppelt so hohe Rekordergebnis bei der Gewerbesteuer von 7,6 Mio. Euro im Jahr 2019 aus, das auch dazu führte, dass Veitshöchheim erstmals im Jahr 2021 keine Schlüsselzuweisungen vom Freistaat erhielt.  Diese werden jedoch 2023 nach den Berechnungen des Gemeindekämmerers 2023 wieder auf 1,38 Mio. Euro hochschnellen.

Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage sind die Steuerkraftzahlen der kreisangehörigen Gemeinden als Kennzahl ihrer eigenen Steuerstärke und 80 Prozent der im Jahr davor vom Freistaat Bayern an die kreisangehörigen Gemeinden geflossenen Schlüsselzuweisungen.

Nach Artikel 4 BayFinanzausgleichsgesetz besteht die Steuerkraftmesszahl aus der Summe der Steuerkraftzahlen, das sind die Grundbeiträge bei der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer (abzüglich Gewerbesteuerumlage) mit dem Nivellierungssatz von 310 Prozent,  dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (65 - 100 Prozent) und dem Umsatzsteueraufkommen.

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