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Gemeinderat Veitshöchheim: Friedhofsgebühren decken 2025 Kosten zu rund 28 Prozent

Veröffentlicht am von Dieter Gürz


Nachkalkulation für Waldfriedhof und Martinsfriedhof zeigt Kostendeckungsgrad

Friedhof an der Martinskapelle im Altort

Der Veitshöchheimer Gemeinderat hat die Nachkalkulation der Bestattungs- und Friedhofsgebühren für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis genommen. Ermittelt wurde der Kostendeckungsgrad für den Waldfriedhof und den Friedhof an der Martinskapelle.

Der Gemeinderat hatte am 13. Mai 2025 einstimmig beschlossen, die Friedhofsgebühren für beide kommunalen Friedhöfe pauschal um 40 Prozent anzuheben. Die neue Friedhofsgebührensatzung trat anschließend mit ihrer Bekanntgabe am 22. Mai 2025 in Kraft und löste die bisherige Satzung aus dem Jahr 2018 ab.

Die neuen Gebühren gelten für alle ab diesem Zeitpunkt neu anfallenden Bestattungen sowie für neu begründete Grabnutzungsrechte. Bereits bestehende Grabnutzungsrechte bleiben bis zum Ablauf der jeweiligen Nutzungszeit von der neuen Gebührenregelung unberührt und werden weiterhin nach der alten Satzung abgerechnet.

Damit kann die tatsächliche Wirkung der Gebührenerhöhung erst in den kommenden Kalkulationszeiträumen vollständig sichtbar werden.

 Waldfriedhof


Gesamtkosten der Friedhöfe liegen 2025 bei rund 412.000 Euro

Die nachkalkulierten Gesamtkosten der beiden Friedhofsanlagen beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 412.000 Euro.

Darin enthalten waren unter anderem:

  • 💶Personalaufwendungen in Höhe von 14.000 Euro
  • 💶Sachaufwendungen von 48.000 Euro
  • 💶Aufwendungen für das Anlagevermögen mit Abschreibungen und Zinsen von 179.000 Euro
  • 💶Interne Leistungsverrechnungen und Verwaltungskostenbeiträge von 171.000 Euro

Die Kosten verteilten sich auf den Martinsfriedhof mit rund 168.000 Euro und den Waldfriedhof mit rund 244.000 Euro.


Gebühreneinnahmen erreichen 114.000 Euro

Den Kosten standen Einnahmen aus Friedhofsgebühren in Höhe von 114.000 Euro gegenüber.

Davon entfielen:

  • 💶23.000 Euro auf den Martinsfriedhof
  • 💶91.000 Euro auf den Waldfriedhof

Die Differenz zwischen Kosten und Einnahmen ergeben somit einen Fehlbetrag von insgesamt 298.000 Euro


Kostendeckungsgrad liegt bei 27,67 Prozent

Aus der Gegenüberstellung von Kosten und Einnahmen ergibt sich für die gemeindlichen Friedhöfe ein Kostendeckungsgrad von insgesamt 27,67 Prozent.

Die getrennte Betrachtung zeigt:

  • 💶Martinsfriedhof: Kostendeckungsgrad 13,75 Prozent (2024:  fällt von 20,3 Prozent im Vorjahr auf 13,75 Prozent - nur wenige Neubelegungen)
  • 💶Waldfriedhof: Kostendeckungsgrad steigt von 29,3 Prozent auf  37,24 Prozent. Damit nähert man sich beim Waldfriedhof auf den bei der Erhöhung im Vorjahr angestreben Kostendeckungsgrad von etwa 40 Prozent.

 


Verluste aus Vorjahren können nicht nachträglich eingerechnet werden

Bürgermeister Jürgen Götz erläuterte, dass nach Art. 8 Abs. 6 Satz 3 BayKAG entstandene Verluste aus früheren Kalkulationszeiträumen nicht mehr in zukünftige Gebührenkalkulationen übernommen werden dürfen.

Diese Beträge sind deshalb aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren und gelten als verfallen.


Gemeinderat nimmt Ergebnis der Nachkalkulation zur Kenntnis

Der Gemeinderat nahm die Nachkalkulation mit der Ermittlung des Gebührendeckungsgrades für die gemeindlichen Friedhöfe im Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis.

Eine Änderung der Gebühren war mit diesem Tagesordnungspunkt nicht verbunden. Die Ermittlung dient der Gemeinde als Grundlage für die weitere Kalkulation der Friedhofsgebühren.

Fotos Dieter Gürz

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