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In Veitshöchheim katapultieren die Wassergebühren zum 1. November 2022 um 0,79 Euro/m³ = 46,5 Prozent von bsher 1,70 Euro/m³ auf 2,49 Euro/m³ - Grundgebühr von 64,2 auf 102,72 Euro/Jahr

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

In letzter Zeit explodierten nicht nur Strom- Gas- und Spritpreise. Die Veitshöchheimer Haushalte müssen ab 1. November 2022 auch einen um 46,5 Prozent gestiegenen Wasserpreis entrichten. Der Gemeinderat verabschiedete in seiner Sitzung am 11. Oktober einstimmig die 1. Änderungssatzung  zur Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) vom 14. Mai 2018 zur Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Veitshöchheim.  Dadurch wird der seit 1.6.2018 geltende Wasserpreis brutto um 0,79 Euro/m³von bsher 1,70 Euro/m³ auf 2,49 Euro/m³  und die Grundgebühr  für einen Q3-Wasserzähler von 64,2 auf 102,72 Euro/Jahr erhöht. Die Gebühr für einen Bauwasserzähler steigt von netto 2,15 Euro/m³ auf 2,75 Euro/m³.

Erhöhte sich der Wasserpreis in Veitshöchheim, wie die vorstehenden Grafiken zeigen, innerhalb der  letzten 26 Jahre nur um 0,33 Euro/m³, so ist die nun eingetretene Erhöhung um 0,79 Euro/m³ exorbitant.

Unterstellt man für einen Vierpersonenhaushalt im Einfamilienhaus einen Wasserverbrauch von 192 m³ (wie in der nachstehenden Tabelle), dann würden sich für diesen die Wasserbezugskosten von 390 Euro um 190 Euro auf 580 Euro erhöhen.

Wie aus der nachstehenden Tabelle zu ersehen ist, gab es im Februar 2022 nur acht Gemeinden im Landkreis, die noch einen günstigeren Wassserpreis hatten als Veitshöchheim. In der im Vergleich gleich großen Gemeinde Höchberg hatten die Bürger bereits im Februar 2022 die gleich hohen Wasserbezugskosten zu entrichten, wie nun Veitshöchheim nach der drastischen Erhöhung.

(Die vorstehende Berechnung geht von 192 m³ Verbrauch in einem Vierpersonenhaushalt im Einfamilienhaus aus. Bei den bereitgestellten Informationen handelt es sich ausschließlich um Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen ermitteltet wurden.)

Zur Begründung der Erhöhung führte der Veitshöchheimer Kämmerer Erich Müller folgende Fakten ins Feld:

  1. 1. Zum größten Teil verusacht ist die massive Anhebung des Wasserpreises durch den Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain, der seinen Wasserpreis ab 2023 um 0,52 Euro/³  von derzeit 1,20 Euro/m³ stufenweise bis ins Jahr 2024 auf 1,72 Euro/m³ erhöht. Bei einer FWM-Wasser-Lieferung von jährlich 403.000 Kubikmeter an die Gemeinde belaufen sich so die Bezugskosten 2022 auf 483.000 Euro, 2023 auf 584.000 Euro und ab 2024 auf 693.000 Euro.

 

  1. 2. Neben der erheblichen Erhöhung der Einkaufspreise für die 543.000 Kubikmeter Trinkwasser, die der FWM an die Gemeinde liefert, musste der Kämmerer in seiner Gebührenkalkulation auch eine  erhebliche Unterdeckung von 507.000 Euro (= Fehlbetrag) aus der Nachkalkulation  des Zeitraumes 01.06.2018 bis 31.05.2022 im neuen Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 ausgleichen.

Die maßgebende Vorschrift des Artikel 8 Absatz 6 des Kommunalabgabengesetztes lautet: "Es können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll. Kostenüber- oder Unterdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, sind innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen."

  1. 3. Außerdem müssen laut Müller die ständig steigenden Unterhaltskosten für das Versorgungsnetz der Wasserversorgungsanlagen abgedeckt werden (z. B. die ständig steigende Anzahl von Wasserleitungsrohrbrüchen und die Unterhaltskosten, die zurzeit explodieren, aufgrund der Baupreise usw.). Beträchtlich sind die Wasserverluste, die im Durchschnitt der letzten vier Jahre bei jährlich 50.000 Kubikmeter lagen.
  2. 4. Die Erhöhung der Grundgebühr jährlich  von brutto 64,2 Euro auf 102,72 Euro/Jahr für den 4 m³/h Wasserzähler ist, so der Kämmerer den tatsächlichen auf den Wasserzähler und auf Reparaturen der Hausanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum entfallenden Kosten, sowie den Kosten für Ablesung, Abrechnung, Zählertausch im Zuge der gesetzlichen Eichfrist und den weiteren Fixkosten geschuldet.

Seit 2006 wirkt sich der gemeindliche Trinkwasserbrunnen "Kalter Berg" mit einer jährlich möglichen Fördermenge von 190.000 Kubikmeter kostensenkend bei der Kalkulation der Wassergebühren aus.

Der Kämmerer geht in seiner Bedarfsberechnung  in den nächsten vier Jahren von einer Verbrauchsmenge von 560.000 Kubikmeter jährlich aus, von denen vom FWM 403.000 Kubikmeter bezogen werden  und 157.000 Kubikmeter aus dem eigenen Brunnen in die Haushalte fließen. Die Gemeinde erspart sich dadurch Bezugskosten vom FWM 2022 in Höhe von 188.400 Euro, 2023 von 227.650 Euro und ab 2024 von 270.000 Euro. Bei einer FWM-Wasser-Lieferung von jährlich 403.000 Kubikmeter an die Gemeinde belaufen sich die Bezugskosten 2022 auf 483.000 Euro, 2023 auf 584.000 Euro und ab 2024 auf 693.000 Euro.

Die jährlichen Kosten der Wasserversorgung schätzt der Kämmer auf rund 1,65 Mio. Euro, die mit 1,4 Mio. Euro durch den Wasserpreis und mit 250.000 Euro durch die Grundgebühren gedeckt werden müssen.

 

Recherchen, Fotos und die Erstellung der Grafiken: Dieter Gürz

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