Gemeinderat genehmigte Tiefbauplanung für Baugebiet Sandäcker - Bebauungsplan muss nochmals öffentlich ausgelegt werden
Im Mai 2012 hatte der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Sandäcker“ beschlossen. Die Baureifmachung der in diesem 14 Hektar großen Baugebiet geplanten 41 freistehenden Einfamilienhäuser, 44 Doppelhäuser, 73 Reihenhäuser und 102 Geschosswohnungen verzögert sich weiter. Der Gemeinderat konnte in der Sitzung in der letzten Woche nach Abwägung der bei der öffentlichen Auslegung vom 25. Oktober bis einschließlich 25. November 2016 von 18 Trägern öffentlicher Belange und von drei Privatleuten eingegangenen Bedenken und Anregungen noch nicht den Satzungsbeschluss fassen. Vielmehr beschloss er, den Bebauungsplanentwurf in der abgebildeten Fassung vom 5.7.2017 erneut öffentlich auszulegen.
Nicht zuletzt durch die vom Gemeinderat zuvor einstimmig gebilligte Tiefbauplanung waren vom Büro Holl gegenüber dem öffentlich ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf folgende Änderungen einzuarbeiten:
- - Ausweitung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans an der Zu- / Ausfahrt Geithainer Allee
- - Anpassung der Grundstücksgrenzen im Bebauungsplan aufgrund von Planunterlagen des Vermessungsamtes
- - Änderung der Wegeführung für Rad- / Fußgänger im Nordosten, im Südwesten und im Süden (Durchgang zur Kreisstraße WÜ 3) des Plangebiets.
- - Verlagerung der Trafo-Station an zentraler Erschließungsachse etwas nach Süden an den Rand der großen öffentlichen Grünfläche.
- - Ergänzung einer Elektrotankstelle mit Raum für zwei Stellplätze in Nähe der Trafo-Station am Rand der großen öffentlichen Grünfläche.
- - Ergänzung einer weiteren Trafo-Station im Nordosten des Plangebiets
- - Ergänzung Fläche für Spielanlagen in großer öffentlicher Grünfläche
- - Ergänzung 20-kV-Mittelspannungskabel und Fernwasserleitung als zeichnerische Hinweise im Bebauungsplan
- - Öffentliche Verkehrsfläche anstelle privater Verkehrsfläche im Umfeld privater Stellplätze u.a. im Nordwesten, Südwesten, Süden und Osten des Plangebiets)
- - Öffentliche Grünfläche anstelle öffentlicher Verkehrsfläche (Bereich im Westen des Plangebiets nahe der Zu- / Ausfahrt Geithainer Allee)
- - Öffentliche Grünfläche anstelle privater Grundstücksfläche (Bereich im Osten des Plangebiets)
- - Private Grundstücksfläche anstelle öffentlicher Verkehrsfläche im Norden des Plangebiets gegenüber Sonnenstraße
- - Anpassung bei Garagen im Süden des Plangebiets (Einhaltung 6 m Zufahrtsradius von Straße aus)
- - Anpassung bei Stellplätzen auf privatem Grundstück nahe der Zu- / Ausfahrt Geithainer Allee (leichtes Verrücken nach Norden)
- - Geänderte Bezeichnung „Lärmschutzwand oder Lärmschutzwall oder Kombination aus beidem“ unter Maßnahmen Verkehrslärm der zeichnerischen Festsetzungen
- - Deklarierung der Gehwege in großer öffentlicher Grünfläche als zeichnerischen Hinweis
- - Ergänzung in Pkt. 4 der textlichen Festsetzungen: „Ausführung der Stellplätze: Stellplätze sind in einer dauerhaft funktionierenden, versickerungsfähigen Pflasterfläche herzustellen.“
- - Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan gemäß Beschlussfassung zur Stellungnahme des LRA Würzburg, Untere Bauaufsicht
- - Ergänzung Anbauverbotszone und Anbaubeschränkungszone an der Kreisstraße WÜ 3 gemäß Beschlussfassung zur Stellungnahme des Staatl. Bauamts Würzburg
- - Ergänzungen / Änderungen in Vorschlagsliste Baumarten
- - Redaktionelle Anpassungen im Bebauungsplan und in der Begründung
- - Anpassung der Begründung bzgl. Flächenbilanz und Ausgleichsflächenbedarf.
Aufgrund dieser umfangreichen Änderungen, die zum Teil die Grundzüge der Planung berühren, muss der Bebauungsplan nochmals öffentlich ausgelegt werden.
Gegen eine Bebauung der Sandäcker hatten sich im letzten Jahr mehrere Behörden, so die Höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken, der Regionale Planungsverband, das Amt für ländliche Entwicklung und der Bauernverband sowie zwei Landwirte ausgesprochen.
Der Gemeinderat verwies hier darauf, dass der Entwurf des Bebauungsplans „Sandäcker“ parallel zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans erstellt wurde, die zwischenzeitlich bereits vom Landratsamt Würzburg im März dieses Jahres genehmigt wurde und dabei die Ausweisung weiterer Bauflächen nicht beanstandet hat. Da somit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, vertrat das Gremium die Meinung, dass hierzu eine erneute Abwägung nicht mehr erforderlich ist und etwaige Bedenken gegen die Bebauungsplanung zurückgestellt werden können. Dem Abwägungsbeschluss zu den gegen den Bebauungsplan geäußerten Bedenken des Landwirtes Bernd Müller versagte die CSU-Räte Marc Zenner und Dr. Andreas Cramer ihrer Zustimmung, trugen dann aber alle anderen zum Bebauungsplan und zur Erschließung gefassten Beschlüsse mit.
Dieser von Dipl.-Ing. (FH) Erika Stubenrauch aus Königsberg i.Bay. einen Tagesordnungspunkt zuvor in der Sitzung vorgestellte Entwurf der Tiefbauplanung wurde nun vom Gemeinderat genehmigt. Er sieht folgende innere Verkehrserschließung des Baugebietes vor: Die an der Günterslebener Straße beginnende Hauptallee mit 5,5 m Fahrbahnbreite quert das Gebiet nach Süden und endet in einem Wendeplatz vor der Kreisstraße. In das westliche und östliche Quartier zweigt jeweils eine Wohnstraße mit 5,5 m Fahrbahnbreite ab. Von beiden führen befahrbare Wohnwege mit 4,75 m Fahrbahnbreite in die einzelnen Baufelder. In den tiefen Baufeldern im Süden erhalten sie Umfahrungen, in den nördlichen Baufeldern Wendeplätze. Eine weitere von der Querallee abzweigende Wohnstraße erschließt das Wohnquartier zwischen Landschaftsanger und Günterslebener Straße. Mit einer zusätzlichen Ausfahrt zur Günterslebener Straße wird eine einfache Durchfahrt der Müllfahrzeuge erreicht.
Regelquerschnitte der Straßen 01 - 10
Entlang der Kreisstraße WÜ 3 „Am Geisberg“ im Süden des Gebietes sowie um die Ecke geführt am östlichen Kreisverkehr und an der Einmündung der Geithainer Allee sind aktive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt, die in vier Abschnitten A bis D (siehe Lagepläne) in Form einer Lärmschutzwand, großteils kombiniert mit einem Lärmschutzwall mit einer Kronenbreite von 1,60 Meter und einer Böschung 1:2 (Gesamthöhe von 4 m) ausgeführt werden. An der Querung zum Maincenter, am östlichen Kreisverkehr und an der Mündung der Geithainer Allee in die Kreisstraße sind die Lärmschutzanlagen mit Durchlässen für Fahrrad- und Fußgängerverkehr in Form versetzt angeordneter Schallschutzwände versehen.
Ausführlich erläuterte Stubenrauch die auf einer Länge von 850 Meter entlang der Kreisstraße WÜ 3 notwendigen Lärmschutzanlagen. Damit sich diese optisch in das städtebaulich anspruchsvolle Baugebiet einfügen und nicht monoton erscheinen, werden die vier Meter breiten Felder mit senkrechter Holzverkleidung in Lärche (soll 40 bis 45 Jahre halten), auf einem 25 Zentimeter hohen Betonsockel aufstehend, durch Stein-Gabbionen gegliedert.
Eine vier Meter hoher Lärmschutz soll das neue Baugebiet vor dem Verkehrslärm der Kreisstraße WÜ 3 schützen. Daneben sind im Baugebiet auch noch passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.
Profile der Lärmschutzwände nebst Wallschüttung
Fuß- und Radwege
Die bestehende Nord-Süd-Querverbindung wird mit der neuen Querallee als eigene 3 m breite Fuß- und Radwegtrasse angelegt. Sie ergibt für die neuen Quartiere sowie die bestehenden Wohnbebauungen Lindental und Gartensiedlung eine gute Verbindung zu den Einzelhandelseinrichtungen an der Kreisstraße.
Zwischen dem Lärmschutzwall und den Reihenhäusern wird ein weiterer 3 m breiter kombinierter Geh- und Radweg in Ost-West-Richtung hergestellt, der auch für den überörtlichen Radverkehr eine sichere, durchgehende Trasse unmittelbar neben der Kreisstraße bietet. Die Wohnstraßen haben eigene Gehwege beidseits. Fahrräder können hier die Fahrbahn nutzen, da die Haupterschließungsachsen im Plangebiet als Tempo 30 Zone und die untergeordneten Straßen als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden.
Ein durchgehender Reitweg entlang der Kreisstraße war aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse nicht möglich.
Die zentrale Grünfläche wird über kurze Fußwege gut mit den Bauquartieren vernetzt.
Die Günterslebener Straße erhält ergänzend einen südseitigen Radweg.
Eine Fläche für Spielanlagen (Kinderspielplatz sowie Freispielflächen für Jugendliche) ist in der zentralen Grünfläche (Landschaftsanger) vorgesehen.
Flächenbilanzierung:
- - Nettobaufläche 7,60 ha
- - Verkehrsfläche 2,70 ha
- - Öffentliche Grünfläche 3,70 ha
- - Gesamtfläche 14,00 ha
Kosten:
Die durch die Erschließung des Baugebiets entstehenden, überschlägig ermittelten Kosten betragen laut Begründung zum Bebauungsplan voraussichtlich insgesamt 5,16 Mio. Euro:
- a) Straßenbau (25.000 qm x 120 € / qm) 3.000.000 €
- b) Öffentliche Grünflächen (36.000 qm x 20 € / qm) 720.000 €
- c) Abwasserbeseitigung (2.100 lfdm x 300 € / lfdm) 630.000 €
- d) Wasserversorgung (2.100 lfdm x 250 € / lfdm) 525.000 €
- e) Stromversorgung (2.100 lfdm x 60 € / lfdm) 126.000 €
- f) Beleuchtung (2.100 lfdm x 30 € / lfdm) 63.000 €
- g) Sonstiges (Bebauungsplan, Verwaltung, Vermessung etc.) 100.000 €
Was der aktive Lärmschutz kostet, geht aus dieser Aufstellung nicht hervor.