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Veitshöchheimer Gemeinderat erhöht nach Neukalkulation moderat die Gebühren und Herstellungsbeiträge für die Abwasserbeseitigung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Steigende Unterhaltskosten hat nach 17 Jahren Betrieb die Kläranlage

Steigende Unterhaltskosten hat nach 17 Jahren Betrieb die Kläranlage

Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 4. Juli 2017 ab 1. Oktober 2017 aufgrund der Vorauskalkulation der Kämmerei für die Abrechnungsperiode 01.10.2016 bis 30.09.2020 die Schmutzwassergebühr von bisher 1,28 Euro/Kubikmeter Wasserverbrauch um 0,13 Euro auf 1,41 Euro zu erhöhen. Konstant bleiben weiter die Grundgebühr von 14,28 Euro und die Niederschlagswassergebühr von 0,15 Euro/Quadratmeter befestigte Grundstücksfläche.

Neu festgesetzt wurden auch die Herstellungsbeiträge. Diese betragen nun für das Niederschlagswasser pro Quadratmeter Grundstücksfläche 4,67 Euro (bisher 3,71 Euro = Erhöhung um 0,96 Euro) und für das Schmutzwasser pro Quadratmeter Geschossfläche 12,97 Euro (bisher 11,60 Euro = Erhöhung um1,37 Euro).

Erläuterungen:

Die Gebührenerhöhung war nach dem Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz aus folgenden Gründen notwendig:

  • - Die Entwässerungseinrichtung muss kostendeckend sein, Über- und Unterdeckungen müssen im jeweiligen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Der Kämmerer legte in seiner Kalkulation eine private versiegelte Fläche von 1.144.350 Quadratmeter und einen Schmutzwasseranfall 550.000 Kubikmeter pro Jahr zugrunde.
  • - Steigende Unterhaltskosten aufgrund der anstehenden erheblichen Sanierungen der Kanalisationsanlage (Fremdwassersanierung u. a.).
  • - Steigende Unterhaltskosten der Kläranlage, da auch die Kläranlage nach 17 Jahren Betrieb höhere Unterhaltskosten aufweist.
  • - Allgemeine Preissteigerungen, die über die Gebühren aufgefangen werden müssen.

Auch nach der Erhöhung liegt nach den Worten des Bürgermeisters die neue Schmutzwasser gebühr von 1,41 Euro noch immer unter der aus dem Jahr 2006 in Höhe von 1,44 Euro. Veitshöchheim habe so auch weiterhin noch sehr niedrige Entwässerungsgebühren im Vergleich zu den Kommunen im Landkreis Würzburg.

Gebilligt wurde vom Gremium zum zweiten auch die von der Kämmerei neu erstellte Globalkalkulation für die Herstellungsbeiträge, in der der Herstellungsaufwand für die gesamte Entwässerungsanlage einschließlich Kläranlage, die für die Aufteilung der Beiträge benötigten angeschlossenen Flächen (Grundstücksflächen und Geschossflächen), einschließlich der in einem absehbaren Zeitraum zukünftig zu erschließenden Grundstücke ermittelt wurden.

Danach erfolgte eine Kostentrennung in den Schmutzwasserbereich und in den
Niederschlagswasserbereich und wurden die nicht umlagefähigen Kosten für die Straßenentwässerung ausgesondert. Der so ermittelte ungedeckte Herstellungsaufwand für den Schmutzwasserbereich und für den Niederschlagswasserbereich wurde dann der Geschossfläche und der Grundstücksfläche zugeordnet.
Es ergab sich hierbei ein Beitragssatz von 4,67 € pro m² Grundstücksfläche für den
Niederschlagswasserbereich und ein Beitragssatz von 12,97 € pro m² Geschossfläche für den Schmutzwasserbereich.

Das Gremium billigte schließlich einstimmig die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) zur Entwässerungssatzung (EWS) mit den darin enthaltenen erhöhten Gebühren und Beiträgen.

Neu enthalten ist darin die Bestimmung in  § 13 Abs. 4 BGS-EWS, die es nun der Gemeindekasse erleichtert, Außenstände besser zu vollstrecken, da die Gebühren nun als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen.

Außerdem wurde in § 14 Abs. 2 Satz 2 BGS-EWS neu geregelt, dass für die Niederschlagswassergebühr der Abrechnungszeitraum nun das Kalenderjahr ist. Bisher war der Abrechnungszeitraum mit der Schmutzwassergebühr gleichgeschaltet. Der Grund lag in der Abrechnung der Schmutzwassergebühren durch die Energieversorgung und des Abrechnungszeitraums 01.10 bis 30.09. Nachdem dies laut Kämmerer Erich Müller leider zu Problemen bei der Abrechnung der Niederschlagswassergebühr  geführt hat, erleichtere die Umstellung auf das Kalenderjahr die Abrechnung.

Link auf den Entwurf der vom Gemeinderat am 4. Juli 2017 mit Wirkung zum 1.Oktober 2017 neu beschlossenen Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) zur Entwässerungssatzung (EWS)

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