Hauptausschuss billigte Bauantrag für 1,85 Mio. Bauprojekt der Christuskirche, lehnte aber Bebauung des alten Pfarrgrundstücks mit drei Doppelhäusern ab
Der Vorplatz am Kircheneingang erhält im rückwärtigen Bereich einen erdgeschossigen Anbau, in dem auf 60 Quadratmeter Pfarrbüro, Sekretariat, Registratur und WC Platz finden.
Im Oktober 2016 hatte der Gemeinderat einen Zuschuss von 250.000 Euro für den Umbau der Evangelischen Kirche mit Anbau eines Pfarramtes in der Günterslebener Straße bewilligt. Nun stimmte der Hauptausschuss in der Sitzung am Dienstag dem förmlichen Bauantrag zu und geehmigte die Ablösung der fehlenden acht Stellplätze. Neun Stellplätze können nachgewiesen werden.
Neben dem Pfarrheim-Anbau wird das für die evangelischen Christen aus Veitshöchheim, Thüngersheim und Güntersleben 1963 eingeweihte Gemeindezentrum 1963 nach vollkommener Entkernung für eine zeitgemäße Nutzung barrierefrei neugestaltet (siehe untenstehende Links auf bisherige Berichte auf Veitshöchheim News).
Ob aber nun die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde dem nach Pfingsten geplanten Baubeginn einen Schritt nähergekommen ist, muss mit einem Fragezeichen versehen werden.
Denn für die Investition muss die evangelische Kirchengemeinde 790 000 Euro an Eigenmitteln neben dem Zuschuss der Landeskirche von 600.000 Euro schultern. Diese Eigenmittel kann die Christuskirche aber nur aufbringen, wenn es ihr gelingt, für das ca. 2.700 Quadratmeter große Pfarrgrundstück an der gegenüberliegenden Seite von Günterslebener Straße/Hofweg einen Käufer zu finden.
Dafür hatte ein Interessent eine Bauanfrage für den Neubau von drei Doppelhäusern mit 10 Wohneinheiten, Günterslebener Straße 7, Hofweg 22 eingereicht (siehe nachstehender Lageplan), die ebenfalls auf der Tagesordnung des Hauptausschusses am Dienstag stand.
Das Gremium verweigerte jedoch der Bauanfrage einstimmig das gemeindliche Einvernehmen mit der Begründung: "Die Massierung der für die zehn Wohneinheiten vorgesehenen 16 Stellplätze an der Nordostseite des 2.700 Quadratmeter großen Grundstückes und die überbauten Flächen führen unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung zu einer Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme."
Der Beschluss bedeutet für Pfarrerin Silke Wolfrum und ihre Kirchenverwaltung einen weiteren Rückschlag bei der Verwertung des alten Pfarr-Grundstückes.
Der Bauinteressent hatte bereits im Oktober 2015, also vor eineinhalb Jahren für das Pfarrgrundstück eine Bauanfrage eingereicht, die schon damals keine Zustimmung im Hauptausschuss fand (siehe nachstehender Bericht).
Die damalige Planung, die neben den drei Doppelhäusern auch noch drei Mehrfamilienhäuser, also insgesamt 23 Wohneinheiten nebst Tiefgarage vorsah, hat der Bauträger zwischenzeitlich zwar um mehr als die Hälfte auf 10 Wohneinheiten zurückgefahren. Gleichwohl war dies für den Hauptausschuss noch zu wenig.