Aktualisiert: Hauptausschuss befasst sich mit zweitem Rettungsweg für BVK-Wohnanlage im Schenkenfeld
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Die Wohnanlage der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) in Veitshöchheim erstreckt sich über die Adressen Am Schenkenfeld 25 bis 55 und umfasst insgesamt 160 Wohnungen. Ein Teil dieser Wohnungen liegt in einer Höhe, bei der ein zweiter Rettungsweg gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit dieser Thematik befasste sich nun der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 27.1.2026.
Die Wohnungen an der Nordfront zur Straße am Schenkenfeld hin (im Bild) sind alle durch die Drehleiter der Feuerwehr erreichbar.
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Nicht anfahrbar ist dagegen die bis zu fünf Geschossen hohe Südfront der Wohnanalage zum Waldrand hin wie im Bild Block G, sodass 18 Wohnungen, die im Gegensatz zu den anderen Wohnungen sich nicht durchgehend bis zur Nordfassade erstrecken, nicht durch die Drehleiter separat erreichbar sind.
Bisher wurde der zweite Rettungsweg für die betroffenen Wohnungen über die Anhängerleiter der Freiwilligen Feuerwehr Veitshöchheim sichergestellt. Diese Leiter stammt aus dem Jahr 1970 und wurde zum 31. Dezember 2025 außer Dienst gestellt. Seitdem steht sie für Rettungseinsätze nicht mehr zur Verfügung. Diesen Umstand hatte die Gemeinde der BVK als Eigentümer der Wohnanlage im Juli 2024 mitgeteilt.
Wie Kommandant Florian Fischer auf Nachfrage erläuterte, sind solche Anhängerleitern nicht mehr auf dem Markt erhältlich, sodass eine Ersatzbeschaffung nicht möglich ist. Zudem fehlen Ersatzteile, sodass auch eine Reparatur ausscheidet.
Drehleiter vor Ort nicht realisierbar
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Moderne Feuerwehrfahrzeuge mit Hubrettungsgeräten benötigen ausreichend Platz zum Aufstellen und Rangieren. Aufgrund der Hanglage der Wohnanlage sowie der beengten räumlichen Verhältnisse am Rande Standortübungsplatzes können solche Zufahrts- und Aufstellflächen im Schenkenfeld nachträglich nicht geschaffen werden.
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Um die Sicherheit der Bewohner weiterhin zu gewährleisten, ist die Errichtung von Notleiteranlagen vorgesehen. Diese dienen als zweiter Rettungsweg und ermöglichen im Ernstfall eine schnelle Selbstrettung.
Ein entsprechender Brandschutznachweis der Firma Renninger GmbH bestätigt, dass mit diesen Maßnahmen alle brandschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
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Konkret betrifft dies in den Geschossen zwei bis vier im Block H die Hausnummern 29 (zwei Wohnungen), 31 (drei) und 33 (eine), im Block G die Hausnummern 35 (zwei) und 37 (eine) sowie im Block E die Hausnummern 49 (drei), 51 (zwei) und 53 (vier)
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Block H und Block G - rot
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Vorderseite Block H
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Block E - rot
Ohne Lösung droht Nutzungsuntersagung
Ohne einen gesicherten zweiten Rettungsweg könnte das Landratsamt Würzburg die Nutzung der betroffenen Wohnungen untersagen. Bereits in der ursprünglichen Baugenehmigung aus dem Jahr 1976 ist geregelt, dass ein zweiter Rettungsweg zwingend erforderlich ist.
Einstimmige Entscheidung im Hauptausschuss
Die Gebäude liegen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Schenkenfeld, 6. Änderung“. Der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der notwendigen Notleiteranlagen als zweiten Rettungsweg durch die BVK.