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Firma Tröger wächst weiter: Hauptausschuss gibt grünes Licht für Tekturplanung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Firma Tröger ist seit rund 30 Jahren in Veitshöchheim ansässig und hat sich als Spezialist für Industrie- und Gewerbeböden einen Namen gemacht. Die von Tröger hergestellten Bodenlösungen kommen dort zum Einsatz, wo Böden extremen chemischen, thermischen und mechanischen Belastungen standhalten müssen. Mit dem Neubau in der Schleehofstraße 3 +  auf einem rund 7.300 Quadratmeter großen Grundstück reagiert das Unternehmen auf den gestiegenen Platzbedarf und erweitert seinen Standort deutlich.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim hat sich in seiner Sitzung am 27. Januar 2026 erneut mit dem Neubau der Firma Tröger in der Schleehofstraße 3 und 5 befasst. Das Bauvorhaben, das bereits im Rohbau erstellt ist, kann mit dem nun einstimmig erteilten gemeindlichen Einvernehmen für eine Tekturplanung weitergeführt werden.

 
Anpassungen im Detail

Der Neubau umfasst ein Bürogebäude mit Sozialräumen sowie Hallenflächen für den Aufbau von Maschinen und die Materialherstellung. Auf den Dachflächen sind Photovoltaikanlagen vorgesehen. Das Bauvorhaben war bereits im September 2022 im Hauptausschuss behandelt worden, damals wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung wurde anschließend durch das Landratsamt Würzburg erteilt.

Im Zuge der Umsetzung wurden nun einzelne Anpassungen notwendig, die eine sogenannte Tekturplanung erforderlich machten. Dabei handelt es sich um Änderungen im Detail, die das genehmigte Bauvorhaben weiter präzisieren, ohne dessen Grundkonzept zu verändern.


Abstandsflächen im Fokus der Tektur

Kernpunkt der Tektur ist eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu den Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten hierbei reduzierte Abstandsregelungen. Geplant ist zusätzlich zu einem bereits genehmigten überdachten Containerplatz ein offener Raucherstand. Dessen Abstandsflächen überschneiden sich teilweise mit denen des Containerplatzes.

Diese Überschneidung betrifft ausschließlich Flächen des Bauherrn. Auswirkungen auf Nachbargrundstücke sind nicht gegeben. Der Abstand zwischen Neubau und Raucherstand beträgt über neun Meter, zudem ist die Konstruktion offen gestaltet, sodass Belichtung und Belüftung des Gebäudes gewährleistet bleiben. Die Prüfung und Genehmigung der Abstandsflächen liegt beim Landratsamt Würzburg.


Weitere Änderungen ohne Genehmigungspflicht

Neben den Abstandsflächen umfasst die Tektur weitere Anpassungen, etwa bei der Farbgestaltung der Fassaden, Fenster und Türen, der Bauweise des Bürogebäudes mit Beton-Sandwichpaneelen sowie der Dachgestaltung mit Gefälle. Auf ein ursprünglich geplantes Vordach am Lagergebäude und auf eine Abstellfläche für einen Spritz-LKW wurde verzichtet. Zudem wurden einzelne Räume im Bürogebäude umgenutzt und neu angeordnet. Diese Punkte sind nicht genehmigungspflichtig.

Geänderte Werbeanlagen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren beantragt werden.


Mehr Stellplätze als erforderlich

Für das Gesamtvorhaben sind 34 Stellplätze vorgeschrieben. Geplant ist die Errichtung von insgesamt 48 Stellplätzen, womit der Stellplatznachweis deutlich übererfüllt wird.


Einstimmiger Beschluss des Hauptausschusses

Da das Bauvorhaben dem rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost – Teil 2, 4. Änderung“ entsprichte, konnte der Hauptausschuss dem Tekturantrag zustimmen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.


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