Anpassungen im Detail
Der Neubau umfasst ein Bürogebäude mit Sozialräumen sowie Hallenflächen für den Aufbau von Maschinen und die Materialherstellung. Auf den Dachflächen sind Photovoltaikanlagen vorgesehen. Das Bauvorhaben war bereits im September 2022 im Hauptausschuss behandelt worden, damals wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung wurde anschließend durch das Landratsamt Würzburg erteilt.
Im Zuge der Umsetzung wurden nun einzelne Anpassungen notwendig, die eine sogenannte Tekturplanung erforderlich machten. Dabei handelt es sich um Änderungen im Detail, die das genehmigte Bauvorhaben weiter präzisieren, ohne dessen Grundkonzept zu verändern.
Abstandsflächen im Fokus der Tektur
Kernpunkt der Tektur ist eine Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorgaben zu den Abstandsflächen nach der Bayerischen Bauordnung. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten hierbei reduzierte Abstandsregelungen. Geplant ist zusätzlich zu einem bereits genehmigten überdachten Containerplatz ein offener Raucherstand. Dessen Abstandsflächen überschneiden sich teilweise mit denen des Containerplatzes.
Diese Überschneidung betrifft ausschließlich Flächen des Bauherrn. Auswirkungen auf Nachbargrundstücke sind nicht gegeben. Der Abstand zwischen Neubau und Raucherstand beträgt über neun Meter, zudem ist die Konstruktion offen gestaltet, sodass Belichtung und Belüftung des Gebäudes gewährleistet bleiben. Die Prüfung und Genehmigung der Abstandsflächen liegt beim Landratsamt Würzburg.
Weitere Änderungen ohne Genehmigungspflicht
Neben den Abstandsflächen umfasst die Tektur weitere Anpassungen, etwa bei der Farbgestaltung der Fassaden, Fenster und Türen, der Bauweise des Bürogebäudes mit Beton-Sandwichpaneelen sowie der Dachgestaltung mit Gefälle. Auf ein ursprünglich geplantes Vordach am Lagergebäude und auf eine Abstellfläche für einen Spritz-LKW wurde verzichtet. Zudem wurden einzelne Räume im Bürogebäude umgenutzt und neu angeordnet. Diese Punkte sind nicht genehmigungspflichtig.
Geänderte Werbeanlagen sollen zu einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren beantragt werden.
Mehr Stellplätze als erforderlich
Für das Gesamtvorhaben sind 34 Stellplätze vorgeschrieben. Geplant ist die Errichtung von insgesamt 48 Stellplätzen, womit der Stellplatznachweis deutlich übererfüllt wird.
Einstimmiger Beschluss des Hauptausschusses
Da das Bauvorhaben dem rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost – Teil 2, 4. Änderung“ entsprichte, konnte der Hauptausschuss dem Tekturantrag zustimmen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.