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Wohnungsbau-Turbo soll auch in Veitshöchheim für schnellere Verfahren sorgen

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Bauamtsleiter aus dem Landkreis tauschten sich im Landratsamt Würzburg über neue Regelungen im Baurecht aus  Foto: Christian Schuster

Im Oktober 2025 ist der sogenannte Wohnungsbau-Turbo des Bundes in Kraft getreten. Mit den darin enthaltenen Neuerungen im Baurecht soll schneller neuer Wohnraum geschaffen werden. Darüber können sich auch Bauherren in Veitshöchheim freuen, denn Ziel der neuen Regelungen ist es, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und Baukosten zu senken.

Wie die neuen Vorgaben in der Praxis effizient und rechtssicher umgesetzt werden können, war nun Thema der diesjährigen Bauamtsleitertagung im Landratsamt Würzburg. 

Austausch über neue Regeln im Baurecht

Landrat Thomas Eberth begrüßte zahlreiche Vertreter der Bauverwaltungen aus den Landkreisgemeinden. Im Mittelpunkt stand der Austausch über den Wohnungsbau-Turbo des Bundes sowie die bayerischen Modernisierungsgesetze zur Entbürokratisierung.

Markus Ostwald von der Gemeinde Waldbüttelbrunn gab Einblicke in die Praxis der gemeindlichen Bauleitplanung. Die Leiter der Fachbereiche am Landratsamt erläuterten im Gegenzug die rechtlichen Leitplanken beim Vollzug des Baurechts. Auch Digitalisierung und Umweltschutz spielten eine wichtige Rolle.

Geschäftsbereichsleiter Daniel Dittmann betonte die gute Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Gemeinden: „Unser gemeinsames Anliegen ist und bleibt es, Genehmigungsprozesse und Verwaltungsverfahren – im Sinne der Bauherren – möglichst schnell und effizient, aber gleichzeitig natürlich auch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben rechtssicher zu gestalten.“

Auch Landrat Thomas Eberth unterstrich die Bedeutung enger Abstimmung: „Gerade in Zeiten angespannten Wohnraums brauchen wir schnellere und praxistaugliche Verfahren in der Verwaltung.“

Quelle PM LRA WÜ vom 6.5.2026

Änderungen im Detail

(ergänzt um eigene Recherchen)

Wohnungsbau-Turbo des Bundes

Mit dem am 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ wurden bundesweit neue Möglichkeiten geschaffen.

Wichtigste Neuerung ist der neue § 246e Baugesetzbuch („Bauturbo“). Er erlaubt den Gemeinden bis Ende 2030 deutlich flexiblere Entscheidungen im Innenbereich. Kommunen können künftig einfacher von bestehenden Bebauungsplänen abweichen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • ⚡ schnellere Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauprojekte
  • 🏘️ erleichterte Nachverdichtung in Ortskernen
  • ⬆️ vereinfachte Aufstockung bestehender Gebäude
  • ➡️ leichtere Umwidmung von Büro- in Wohngebäude
  • 🔊 flexiblere Lärmschutzregelungen in gemischten Quartieren
  • 🏛️ mehr Handlungsspielraum für Städte und Gemeinden

Dadurch sollen insbesondere innerörtliche Flächen besser genutzt und zusätzlicher Wohnraum ohne neue große Baugebiete geschaffen werden.

Bayern setzt auf Deregulierung und schnellere Entscheidungen

Auch Bayern setzt verstärkt auf Deregulierung und Vereinfachung im Baurecht. Mit mehreren Modernisierungsgesetzen sowie der seit 1. Januar 2025 geltenden neuen Bayerischen Bauordnung wurden zahlreiche Vorgaben entschlackt.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:

  • 🚗 Wegfall der generellen Stellplatzpflicht
  • 📄 vereinfachte Genehmigungsverfahren bei Wohnungsbau und Nachverdichtung
  • 🎓 geringere Ablösebeträge für Stellplätze bei Studenten- und Seniorenwohnheimen
  • 🔥 vereinfachte Vorgaben im Brandschutz
  • 🏗️ mehr Verfahrensfreiheit bei kleineren Bauvorhaben
  • 💻 stärkere Digitalisierung der Verwaltungsabläufe
Veitshöchheim schafft zusätzliche Erleichterungen

Auch die Gemeinde Veitshöchheim hat bereits auf die neuen gesetzlichen Möglichkeiten reagiert. Der neugewählte Gemeinderat beschloss in seiner konstituierenden Sitzung am 5. Mai 2026 auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags eine Erweiterung der Befugnisse des Bürgermeisters zur Erleichterung und Beschleunigung des Verwaltungshandelns.

In die Geschäftsordnung aufgenommen wurde unter anderem eine weitergehende Zuständigkeit des Bürgermeisters bei Entscheidungen nach § 36a BauGB in Verbindung mit § 246e BauGB.

Damit können künftig in bestimmten Fällen schneller Verwaltungsentscheidungen getroffen werden, ohne dass jeweils eine Behandlung im Hauptausschus erforderlich ist.

Die neuen Regelungen betreffen insbesondere:

  • 🏠 die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 für Vorhaben innerhalb bestehender Bebauungspläne mit nur geringfügigen Ausnahmen oder Befreiungen
  • 🏘️ Bauvorhaben innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile
  • 📋 die Zulassung sogenannter isolierter Abweichungen nach der Bayerischen Bauordnung

Mit diesen Änderungen soll erreicht werden, dass einfach gelagerte Bauvorhaben schneller bearbeitet und Genehmigungen zügiger erteilt werden können.

Ziel: schnelleres und günstigeres Bauen

Bund, Freistaat und Kommunen verfolgen mit den Neuerungen das gleiche Ziel:

  • 🕒 Bauvorhaben sollen schneller genehmigt werden
  • 💶 Bauen soll kostengünstiger werden
  • ✂️ Bürokratie und Verwaltungsaufwand sollen reduziert werden
  • 🤝 Gemeinden behalten weiterhin ihre Planungshoheit

Gerade für Gemeinden wie Veitshöchheim eröffnen die neuen Regelungen zusätzliche Möglichkeiten, innerörtliche Flächen besser zu nutzen und neuen Wohnraum schneller zu schaffen.

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