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Gemeinderat informiert sich über Sachstand zum Ökokonto

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

 Zehn Flächen für Ausgleichsmaßnahmen identifiziert

Die Bauverwaltung hat dem Gemeinderat in der Sitzung am 18. November 2025 einen Überblick über den aktuellen Stand des kommunalen Ökokontos gegeben. Gemeinsam mit der Firma „Deutsche Landschaften GmbH“ wurden zehn geeignete, der Gemeinde gehörende Flächen im Gemeindegebiet und in der Gemarkung Güntersleben ausgewählt und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zur Prüfung vorgelegt.


Beispiel

Dazu zählt auch, wie auf dem Foto oben zu sehen, die nördlich des Jahresbaumweges gelegene Flurnummer 1752 mit einer Größe von 6938 Quadratmeter, von der bereits 2038 Quadratmeter als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan "Speckert VI" beansprucht wurden.

Es ist so noch eine Teilfläche von 4900 Quadratmeter mit einem hohen Gräseranteil (= Intensivgrünland laut Bestandsbewertung Dipl.Biologe Hubert Marquart im Jahr 2025) für das Ökokonto verfügbar sind, jedoch noch 838 Quadratmeter für die am Nordrand befindlichen Gehölze abgezogen werden müssen. Zielsetzung ist, durch Verbesserung der Nährstoffretention und Biodiversität, Erhöhung artenreiche un.d Kleinlebewesenfauna durch Blüten- und Strukturangebot einen Lebensraum als Extensivgrünland zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch die Nachsaat von passendem Regiosaatgut und opitmaler Pflege in weniger als zehn Jahren


 

Die ansonsten vorgeschlagenen, von der Gemeinde verpachteten Grundstücke liegen Großteils (Nr. 3 - bis 10) oberhalb der Steige um die Aussiedlerhöfe Reiterhof Nieberler und Hühnerfarm Arlt, zwei weitere Grundstücke in Eigentum der Gemeinde in der Gemarkung Güntersleben.


Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde

Sobald die UNB die Eignung bestätigt, werden die Gebiete in den Flächenpool aufgenommen – das Verzeichnis der anerkannten Flächen für das Ökokonto. Zu jeder Fläche existieren bereits Datenblätter mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur ökologischen Aufwertung. Erst nach Umsetzung dieser Maßnahmen wechseln die Flächen in den Maßnahmenpool. Ab dann beginnt eine Verzinsungsdauer von maximal zehn Jahren; gleichzeitig stehen die Flächen als Ausgleich für künftige Baugebiete bereit.


Gemeinde entscheidet über Zeitpunkt der Umsetzung

Wann die Maßnahmen auf den zehn Flächen umgesetzt werden, liegt allein im Ermessen der Gemeinde. Wichtig ist lediglich die sofortige Meldung an die UNB, damit die Verzinsung wirksam wird. Würden alle Maßnahmen aktiviert, könnte der Ausgleichsbedarf eines neuen Baugebiets nahezu vollständig gedeckt werden. Konkrete Kosten können jedoch erst nach Abschluss der naturschutzfachlichen Prüfung durch die UNB ermittelt werden.


Rechtsgrundlagen des Ökokontos

Die rechtliche Basis bildet das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bayerischen Kompensationsverordnung. Zentral ist § 16 BNatSchG, der die Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen regelt – etwa, dass diese ohne Fördermittel und ohne rechtliche Verpflichtung durchgeführt werden müssen und der Ausgangszustand dokumentiert sein muss.


Gemeinderat nimmt Bericht zur Kenntnis

Das Gremium nahm den aktuellen Sachstand ohne Gegenstimme zur Kenntnis. Sobald die UNB über die Eignung der Flächen entschieden hat, sollen die Maßnahmenvorschläge erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Was ist das Ökokonto?

Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Umsetzung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „auf Vorrat“ , mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ("Eingriffe") ausgeglichen werden können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen. Beispielsweise können Gemeinden mit einem Ökokonto ihre Planungssicherheit erhöhen und Verfahren beschleunigen.

Ökokonten sind freiwillige Vorleistungen ohne rechtliche Bindungswirkung. So lange Ökokontoflächen nicht als Ausgleichsflächen "verbucht" sind, ist auch noch eine anderweitige Verwendung möglich.


Was ist das Ökoflächenkataster?

Seit Mitte der achtziger Jahre stieg die Zahl der Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie der Ankaufsflächen für Naturschutzzwecke stetig an. Um einen bayernweiten Überblick über diese und weitere ökologisch bedeutsame Flächen zu erhalten, war eine zentrale Zusammenführung aller Flächendaten in einer Datenbank unerlässlich.
Daher erhielt das LfU bei der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 1998 die Aufgabe, ein Kataster der "ökologisch bedeutsamen Flächen" einzurichten und zu führen. So entstand das "Bayerische Ökoflächenkataster" (ÖFK).

Im Ökoflächenkataster werden eingetragen:

  • Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung
  • zu Naturschutzzwecken angekaufte, gepachtete oder dinglich gesicherte Grundstücke
  • Landschaftspflegeflächen der Ländlichen Entwicklung (aus Flurbereinigungsverfahren)
  • Ökokontoflächen nach BNatSchG und BauGB.

Link auf Handlungs-Leitfaden des LfU zur Kompensation

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