Gemeinderat informiert sich über Sachstand zum Ökokonto
So steht es um das kommunale Ökokonto
Zehn geeignete, gemeindeeigene Flächen im Gemeindegebiet sowie in der Gemarkung Güntersleben wurden identifiziert.
Link auf Mainpost-Online
Die Bauverwaltung hat dem Gemeinderat in der Sitzung am 18. November 2025 einen Überblick über den aktuellen Stand des kommunalen Ökokontos gegeben. Gemeinsam mit der Firma „Deutsche Landschaften GmbH“ wurden zehn geeignete, der Gemeinde gehörende Flächen im Gemeindegebiet und in der Gemarkung Güntersleben ausgewählt und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zur Prüfung vorgelegt.
Beispiel
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Dazu zählt auch, wie auf dem Foto oben zu sehen, die nördlich des Jahresbaumweges gelegene Flurnummer 1752 mit einer Größe von 6938 Quadratmeter, von der bereits 2038 Quadratmeter als Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan "Speckert VI" beansprucht wurden.
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Es ist so noch eine Teilfläche von 4900 Quadratmeter mit einem hohen Gräseranteil (= Intensivgrünland laut Bestandsbewertung Dipl.Biologe Hubert Marquart im Jahr 2025) für das Ökokonto verfügbar sind, jedoch noch 838 Quadratmeter für die am Nordrand befindlichen Gehölze abgezogen werden müssen. Zielsetzung ist, durch Verbesserung der Nährstoffretention und Biodiversität, Erhöhung artenreiche un.d Kleinlebewesenfauna durch Blüten- und Strukturangebot einen Lebensraum als Extensivgrünland zu schaffen. Erreicht werden soll dies durch die Nachsaat von passendem Regiosaatgut und opitmaler Pflege in weniger als zehn Jahren
Was ist das Ökokonto?
Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Umsetzung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „auf Vorrat“ , mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ("Eingriffe") ausgeglichen werden können. Es umfasst Konzepte zur Bevorratung von Flächen und zur Durchführung von Maßnahmen. Beispielsweise können Gemeinden mit einem Ökokonto ihre Planungssicherheit erhöhen und Verfahren beschleunigen.
Ökokonten sind freiwillige Vorleistungen ohne rechtliche Bindungswirkung. So lange Ökokontoflächen nicht als Ausgleichsflächen "verbucht" sind, ist auch noch eine anderweitige Verwendung möglich.
Was ist das Ökoflächenkataster?
Seit Mitte der achtziger Jahre stieg die Zahl der Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie der Ankaufsflächen für Naturschutzzwecke stetig an. Um einen bayernweiten Überblick über diese und weitere ökologisch bedeutsame Flächen zu erhalten, war eine zentrale Zusammenführung aller Flächendaten in einer Datenbank unerlässlich.
Daher erhielt das LfU bei der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes 1998 die Aufgabe, ein Kataster der "ökologisch bedeutsamen Flächen" einzurichten und zu führen. So entstand das "Bayerische Ökoflächenkataster" (ÖFK).
Im Ökoflächenkataster werden eingetragen:
- Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung
- zu Naturschutzzwecken angekaufte, gepachtete oder dinglich gesicherte Grundstücke
- Landschaftspflegeflächen der Ländlichen Entwicklung (aus Flurbereinigungsverfahren)
- Ökokontoflächen nach BNatSchG und BauGB.
Naturschutzrechtliche und Baurechtliche Grundlagen für das Bayerische Ökoflächenkataster und das Ökokonto in Bayern.
Link auf LFU Bayern
Link auf Handlungs-Leitfaden des LfU zur Kompensation
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