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Neubau Skateanlage und Basketball-/Rollhockeyfeld: Grünenfraktion verlangt Nachprüfung des gefassten Ferienausschuss-Beschlusses in einer Gemeinderatssitzung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

In der Ferienausschuss-Sitzung vom 20. August 2024 wurde beschlossen, dass auf der Fläche der Streuobstwiese an der Bahnbrücke in der Nähe des REWE-Marktes eine Skateanlage und ein kombiniertes Basketball-/Rollhockeyfeld gebaut werden soll (siehe nachstehender Link auf Bericht vom 21.8.2024).

Wie berichtet, wurde in der Sitzung der Antrag des Grünen-Ratsmitglieds Beate Hofstetter zur Geschäftsordnung, über die Entwurfsplanung den gesamten Gemeinderat entscheiden zu lassen, mit 6:2 Stimmen abgelehnt und anschließend die Entwurfsplanung des Tiefbaureferates mit 7:1 Stimmen gebilligt.

Damit will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aber nicht zufriedengeben. Da die Fraktion über ein Viertel der 20 Gemeinderatssitze verfügt, verlangt sie, unter Einhaltung der Einwochenfrist, mit Schreiben vom 26. August 2024 an Bürgermeister Jürgen Götz und das Gemeinderatskollegium unter Bezugnahme auf Art. 32 Abs. 3 der Gemeindeordnung eine Nachprüfung des gefassten Ferienausschuss-Beschlusses in einer Gemeinderatssitzung.

Zur Begründung führt die Grünenfraktion in ihrem Schreiben aus, dass die im Ferienausschuss beschlossenen Freizeitanlagen auf einer Streuobstwiese entstehen sollen, die dadurch weitgehend zerstört werde, auch wenn vielleicht einzelne Bäume stehen bleiben. Die Grüne Fraktion, so heißt es in dem Schreiben, stehe natürlich klar zum Bau einer Skateanlage um die bis vor sieben Jahren vorhandene Skateanlage zu ersetzen. Wichtig sei der Fraktion dabei aber, dass so wenig in die Natur eingegriffen wird wie nur irgend möglich. Hierzu bedürfe es einer ausführlichen Information und Diskussion im gesamten Gemeinderat.

Ein Dorn im Auge der Grünen sind die Ausführungen in dem zitierten Bericht, dass die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Würzburg involviert wurde und rechtlich keinerlei Ausgleichsmaßnahmen und auch keine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Vermeidung und Gefährdung von geschützten Tier- und Pflanzenarten vonnöten sei.

Die Grünen machen nun geltend, dass laut ihrer Rücksprache mit Jürgen Schneemann, dem im Landratsamt  für Veitshöchheim zuständigen Sachbearbeiter für Naturschutz diese Aussage nicht richtig ist. Auch der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Würzburg, wende sich gegen die Rodung der Streuobstwiese.

In ihrem Kommentar vom 22.8.2024  zum Blog-Bericht (siehe nachstehender Link) weist Gabriele Waldeck-Düll darauf hin, dass die Naturschutz-Fachkraft des Landratsamtes ihr per E-Mail schriftlich zu dem Vorhaben der Gemeinde folgendes mitgeteilt habe: "Es handelt sich um einen wertvollen Streuobstbestand. Ich habe der Gemeinde geraten, alternative Standorte für die Anlage zu untersuchen und mitgeteilt, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Vermeidungs- und Kompensationsgebot) sowie das Artenschutzrecht beachtet werden muss, wenn an dem Vorhaben festgehalten wird."

Nach den Ausführungen des Bürgermeisters im Ferienausschuss wurde die Planung so erstellt, dass möglichst wenig Obstbäume für die Versiegelung der beiden insgesamt 780 Quadratmeter großen Platzbereiche gefällt werden müssen. Zur Kompensation würden bei der Neugestaltung der "Urbanen Fläche" am Höchheimer Steg eine Vielzahl von neuen Bäumen auf bislang befestigten Flächen gepflanzt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält gleichwohl eine Überprüfung des Ferienausschuss-Beschlusses im Gemeinderat für notwendig.

Redaktionelle Anmerkung:  Den Rechtsanspruch auf Nachprüfung räumt die Gemeindeordnung bei Beschlüssen von beschließenden Ausschüssen nach Art. 32 Abs. 3  ein. Der Ferienausschuss ist zwar von der Zahl der Mitglieder und der Besetzung her identisch mit dem beschließenden Hauptausschuss - die Gemeindeordnung räumt ihm aber einen Sonderstatus ein und setzt ihn mit dem Gemeinderat gleich und schließt deshalb für ihn nach Abs. 4 das für beschließende Ausschüsse bestehende Recht auf Nachprüfung aus.

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M
Hallo Herr Gürz, was aus dem Bericht nicht so eindeutig hervorgeht: Was hat der Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde der Gemeinde genau mitgeteilt? Stimmt das Zitat des Bürgermeisters oder die Angabe von Frau Waldeck-Düll? Was sagt eigentlich der Klimaschutzbeauftragte der Gemeinde Veitshöchheim zu dem Standort? Auf mich wirkt das alles sehr intransparent.
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D
Am alten Standort waren die Kids nicht mehr gern gesehen.<br /> Aktuell sind die paar Parklätze dem Gemeinderat wichtiger als die Jugendlichen. Schlimm finde ich die Entscheidung der Grünen, was mal wieder unter Beweis stellt, dass selbst kleinste Projekte in kürzester Zeit nicht mehr realisierbar werden. Da wundert es dann auch keinen mehr wenn für die Realisierung einer Fußgängerbrücke mal läppische 17 Jahre ins Land gehen.
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D
@Gordon: Die Standortwahl ist nicht seit gestern bekannt. Warum erst jetzt die Einwände?<br /> <br /> Warum erst jetzt ein neuer Standort und nicht direkt nach Abbau des alten Platzes?<br /> <br /> Warum werden diese Projekte nicht seitens der Grünen Fraktion getrieben?<br /> <br /> Was wäre denn auf ihrer Sicht ein für die Jugendlichen ein guter Standort?<br /> <br /> Wenn schon Einwände, dann bitte tragbare und in angemessener Zeit umsetzbare Gegenvorschläge.
G
Dem muss ich leider widersprechen. Ich kann den Einwand der Grünen absolut nachvollziehen. Man muss/sollte nicht jede Entscheidung des Gemeinderates einfach so abnicken. Das zeigt sich aktuell.mehr denn je.
B
Ein grauenvoller Standort für eine Skateanlage und ein kombiniertes Basketball-/Rollhockeyfeld!<br /> Oder dient die Anlage den Bewohnern des neuen Seniorenzentrums?
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G
Dem kann ich mich nur anschließen. Wer sich den Standort wohl ausgedacht hat.