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Ferienausschuss stellt den Verschönerungsverein Veitshöchheim mit der Anordnung eines absoluten Halteverbotes im Bereich seines Grillplatzes vor große Probleme

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der Ferienausschuss beschloss in seiner Sitzung am Dienstag (20.8.) aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Brandschutzes in der Ortsstraße „An der Steige“ im Bereich des Grillplatzes des Verschönerungsvereines die Anordnung eines absoluten Halteverbotes (VZ 283) mit Zusatzzeichen „Feuerwehranfahrtszone“, sowie die Markierung mit einer weißen durchgezogenen Linie am jeweiligen Fahrbahnrand auf einer Länge von ca. 150 Meter.

Insgesamt werden hier 18 Schilder platziert!

Diese Entscheidung des Ferienausschusses traf den Vorstand des Verschönerungsvereins mit dem Vorsitzenden Burkard Löffler an der Spitze wie der Blitz aus heiterem Himmel. Denn dass der  Tagesordnungspunkt 8 "Verkehrsangelegenheit: Feuerwehranfahrtszone An der Steige" den Grillplatz des Vereins tangiert und   erhebliche Auswirkungen auf dessen Belegung hat, war im Mitteilungsblatt nicht zu erkennen, zumal der Grillplatz am Günterslebener Weg liegt.

Auslöser der Entscheidung war die E-Mail eines Landwirts vom 23. Juni 2024 an die Gemeinde, in der sich dieser über die vielen parkenden Fahrzeuge von Besuchern des Grillplatzes entlang dem Günterslebener Feldweg  beschwerte. Wie auf diesen beiden vom Landwirt übersandten Fotos zu sehen, parkte eine Vielzahl von Fahrzeugen oberhalb des Grillplatzes seitlich am rechten Rand des 3,10 Meter breiten asphaltierten Weges. Sie nahmen dabei etwa 1,20 Meter des asphaltierten Teils der Fahrbahn ein, während die zweite Hälfte des Fahrzeuges auf dem Grün stand.

Dies hatte zur Folge, dass der Landwirt mit seinem Traktor auf das gegenüberliegende Grün ausweichen musste. Wie das Bauamt der Gemeinde bei einem Ortstermin feststellte, schade dies zum einen der Pflanzen- und Tierwelt und zum anderen bestehe die Gefahr, dass der Grünstreifen beim Befahren in den hier vorbeiführenden Graben absinkt und zum Verschluss der Abwasserrinne führt und somit bei Starkregen zu erheblichen weiteren Problemen führen kann.

Blick von oben nach unten auf den 3,10 Meter breiten asphaltierten Feldweg (links befindet sich an der Lücke im Heckenbereich der Eingang zum Grillplatz, darunter ein öffentlicher Parkplatz mit sieben Plätzen)

Wesentlich schwerwiegender ist jedoch laut Beschlussvorlage für das gemeindliche Bauamt, dass wenn schon ein Traktor nicht so einfach durchkommt, auch die bayernweit mit einer Breite von 2,70 Meter inklusive Spiegel eingesetzten Rettungsfahrzeuge diese Stelle nicht passieren können. Somit wäre im Falle eines medizinischen Notfalls, eines Feuers oder ähnlicher Notfälle keine zeitnahe Hilfe gewährleistet sei. Der im Bauamt der Gemeinde beschäftigte Feuerwehrkommandant Florian Fischer wies laut Beschlussvorlage darauf hin, dass die Richtlinien eine Mindestbreite von 3,05 Meter für Feuerwehrzufahrten fordern und dass weiter oben an der Gabelung Günterslebener Weg / Sandhügelweg (hier geht es zum Geflügelhof Arlt und zum Reiterhof Nieberler) ein sogenannter Rettungstreffpunkt platziert ist, also eine im Notfall-Navigationssystem definierte Anfahrtsstelle für Rettungsfahrzeuge.
Ursprünglich für Unfälle bei Forstarbeiten gedacht, habe sich laut Fischer in den letzten Jahren seit dessen Einführung kristallisiert, dass auch bei Notfällen von Touristen, Läufern, Wanderern und Radfahrenden im offenen Gelände durch diese Punkte um ein Vielfaches schneller Hilfe geleistet werden konnte, da die Betroffenen nicht erst „gesucht“ werden mussten.

Weiter heißt es in der Beschlussvorlage, dass  die Gemeinden nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen haben, dass Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Beides wäre beim Parken entlang dem Günterslebener Weg nicht möglich.

Der Ferienausschuss schloss sich deshalb der Auffassung des gemeindlichen Bauamtes an, dass es unabdingbar ist, im Bereich des Grillplatzes ein Halteverbot mit den VZ 283 StVO und dem Zusatzzeichen „Feuerwehranfahrtszone“ einzurichten sowie am jeweiligen Fahrbahnrand eine durchgezogene Linie zu markieren, um die öffentliche Sicherheit aufrechthalten zu können, auch wenn dies laut Bürgermeister Jürgen Götz nicht so schön für den Verschönerungsverein sei.

CSU-Fraktionssprecher Marc Zenner fragte nach, ob denn das Einhalten des Parkverbots auch kontrolliert werde, denn erfahrungsgemäß würden die Leute trotzdem dort parken.

So würden die Leute ja auch schon trotz des Durchfahrtsverbots an der Gabelung Günterslebener/Steinerner Weg durchfahren, wobei Besucher des Grillplatzes als Anlieger dies laut Zenner eigentlich nur bis zu den sieben nachstehend abgebildeten Parkplätzen des Grillplatzes dürften.

Zur Thematik befragt, sagte Verschönerungsvereins-Vorsitzender Burkard Löffler: "Der ohne vorher mit uns zu sprechen ergangene Beschluss stellt uns vor große Probleme."  Eine Sicherstellung des absoluten Halteverbots habe nämlich erhebliche Auswirkungen auf die Belegung des Grillplatzes, der seit er auf der Homepage der Tourist-Info der Gemeinde online buchbar ist, sich einer starken Frequentierung erfreue (siehe nachstehender Link).

So wurde er heuer nach den Festellungen von Vereinskassier Wolfgang Kraus an 73 Tagen in den sieben Öffnungsmonaten des Grillplatzes gebucht; das sind doppelt so viel wie in früheren Jahren.

Die am 23. Juni 2024 aufgetretenen Parkprobleme entlang dem Günterslebener Weg stellen für Löffler eine absolute Ausnahmesituation dar, denn an diesem Tag fand auf dem Grillplatz eine Hochzeit mit 80 Gästen statt (Hochzeit-Fotos: Burkard Löffler).

Im Normalfall würden maximal die acht Tisch-/Bank-Garnituren belegt, an denen insgesamt maximal 60 Personen Platz haben. In den Miet- und Nutzungsbedingungen des Vereins stehe ausdrücklich: "Kurzfristiges Parken am Eingang des Grillplatzes zum Be- und Entladen ist gestattet. Längerfristiges Parken bitte auf dem Parkplatz 30 Meter unterhalb."

Der Parkplatz unterhalb des Grillplatzes sei ein öffentlicher, der Gemeinde gehörender Parkplatz, der allerdings durch Fahrzeuge von Hundeausführenden, Spaziergängern und auch von Wandergruppen häufig belegt sei.

Wie der Verein nun das Parkproblem in den Griff bekommen soll, erschließt sich Löffler nicht, denn letztendlich führe dies dazu, dass die Vergabe des Platzes an größere Gruppen wie Vereine nicht mehr möglich ist. Denn mehr als 30 Personen könnten eigentlich guten Gewissens nur zugelassen werden, wenn die Bucher einen Shuttle-Verkehr von einem anderen Parkplatz aus einsetze  oder aber die Gemeinde Möglichkeiten aufzeigt, wo noch an anderer Stelle in der Nähe problemlos geparkt werden kann. Bei mehr als 30 Personen müsste man ansonsten die Buchung ablehnen, wobei dann aber auch bei unter 30 Personen Probleme auftreten können, wenn die Parkplätze schon anderweitig belegt sind. 

Bei dem in Absprache mit der Touristinfo der Gemeinde praktizierten Verfahren der Grillplatzbuchung sei  eine praktikable Abklärung mit den Nutzern hinsichtlich der Zahl parkender Autos nicht so einfach. Die Buchungsabwicklung übernimmt nämlich die OBS OnlineBuchung Service GmbH in Regensburg (siehe nachstehender Link) als Vermittler zwischen Anbieter und Gast wie folgt: Der Nutzer bucht den Platz zum ausgewählten Zeitpunkt wie die Bestellung eines Artikels im Internet durch Einstellung in den Warenkorb und Überweisung des Mietpreises an die OBS. Diese überweist dann den Mietpreis an den Verschönerungsverein, abzüglich der OBS-Unkosten und der Entschädigung für die Touristinfo, die den Part der Schlüsselüber- und Rückgabe und die Entgegennahme und Wiederauszahlung des Pfandes von 50  Euro in bar übernommen hat. Erst dann erfährt der Verein  den Namen des Buchers aber keine Anzahl, wie viele Personen geschweige denn Autos auf den Grillplatz kommen.

Um an weitere Angaben der Grillplatzmieter zu kommen, wäre es sinnvoll die OBS-Software um weitere Angaben zu erweitern. Aber selbst müsste bei größeren Gruppen noch eine telefonische Abklärung erfolgen. Bei 73 Belegungstagen in diesem Jahr würde dies den für den Verein schon ohne hin großen Aufwand seiner Ehrenamtlichen für die Betreuung des im öffentlichen Interesse liegenden Grillplatzes noch deutlich verstärken. Dem Grillplatzteam des Vereins um Heiner Bauer obliegt es bereits, den Grillplatz auf Vordermann zu bringen und zu halten, ihn nach jeder Veranstaltung hinsichtlich Reinigung und Schäden abzunehmen und eventuell die Toilettenleerung zu veranlassen.

Verkehrsplan: Gemeinde - Fotos bis auf parkende Autos und Hochzeit: Dieter Gürz

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