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Ferienausschuss beschloss Sicherung des Radweges entlang B 27 gegen Steinschlag mit Kosten für die Gemeinde von 165.000 Euro - Sperrung Anfang Februar 2025 für fünf Wochen geplant

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

 "Verkehrssicherung für das Grundstück Fl.Nr. 3496/1 Gemarkung Veitshöchheim" lautete der Tagesordnungspunkt 6 der Ferienausschuss-Sitzung vom 20. August 2024. Die Verkehrssicherung entpuppte sich als für die Gemeinde sehr kostspieliges Unterfangen. Wie Bürgermeister Jürgen Götz vortrug, sind in der Vergangenheit beim Rad- und Fußweg entlang der B 27  im Bereich zwischen  Zieblandstraße und Gemarkungsgrenze zu Thüngersheim aus der angrenzenden, über vier Meter hohen, fast senkrechten Felswand zum wiederholten Mal Steinbrocken auf den Mehrzweckweg gefallen.

Das Problem ist nicht neu. Nach eigenen Recherchen hatte das Landratsamt Würzburg den Rad- und Fußweg entlang der B 27 in Höhe des Birkentals bereits von Mitte Januar bis Ende Februar 2008 total gesperrt . Grund für die Sperrung waren auch damals herabstürzende Steine aus der brüchigen Trockenmauer unterhalb eines ehemaligen Weinberges des Bürgerspitals. Alle lose sitzenden Steine wurden per Hand abgebrochen. Die Standfläche eines Kranes machte eine komplette Sperrung unumgänglich. Auf dem Radweg war bereits zum Schutz des Teer-Belages vor dem Steinfall eine Kieslage von 30 Zentimeter aufgeschüttet worden. Eine Umleitung nach Thüngersheim bestand über die Weinbergswege und den Fachtelgraben. Die Trockenmauer liegt am Rande des bereits 1941 festgesetzten Naturschutzgebietes „Blaugrashalden“ (Archivfoto Dieter Gürz).

Im Gegensatz zum Vorgehen im Jahr 2008 stimmte nun der Ferienausschuss auf  Vorschlag des Staatlichen Bauamtes zu, eine nachhaltige Absicherung gegen Steinschlag durch eine Vernetzung mit einem hochfesten Stahldrahtgeflecht auf einer Fläche von 460 Quadratmeter und zwei 1,5 Meter hohe, 30 Meter und 50 Meter lange Abrollschutzzäune vorzunehmen.

Die Maßnahme soll laut Beschluss im Herbst / Winter 2024 durch das Staatliche Bauamt ausgeschrieben und ab Ende Januar 2025 umgesetzt werden. Die geschätzte Dauer der Baumaßnahme beläuft sich auf etwa fünf Wochen. Der Mehrzweckweg bleibt während der Bauzeit für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt.

Wie Bürgermeister Jürgen Götz ausführte, wurde der Mehrzweckweg der Gemeinde im Rahmen der Planfeststellung für den Ausbau im Jahr 1998 von der Bundesrepublik Deutschland kostenneutral überlassen. Der Gemeinde obliegt deshalb die Bau- und Unterhaltslast und somit auch die Verkehrssicherungspflicht für den Mehrzweckweg. Das an den Radweg oberhalb liegende Grundstück  Fl.Nr. 3496/1, von dem die Steine herabfallen, befindet sich dagegen im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Nach geltender Rechtsprechung, so der Bürgermeister, würden Sicherungsmaßnahmen nicht dem Grundstückseigentümer eines Hanggrundstückes, sondern alleine dem darunterliegenden Wegebesitzer obliegen.

Das Staatliche Bauamt Würzburg habe sich aber bereit erklärt, für die Gemeinde die Felssicherungsmaßnahme zu planen, auszuschreiben und die Bauleitung zu übernehmen, ohne Kosten für diese Tätigkeit gegenüber der Gemeinde in Rechnung zu stellen. Zudem sei das Staatliche Bauamt bereit, einmalig den Hang auf seine Kosten zu beräumen und die Vegetation zurückschneiden zu lassen. Es trage ferner im Rahmen der Felssicherungsmaßnahme die Kosten für die Beräumung des Felshangs oberhalb des Mehrzweckweges in Höhe von 13.000 Euro. Die Gemeinde Veitshöchheim hat dagegen voll die auf 165.000 Euro geschätzten Kosten für die Errichtung der Sicherungsbauwerke im Felshang oberhalb des Mehrzweckwegs zu übernehmen. Das Gremium stimmte zu, diesen Betrag im Haushalt 2025 einzustellen.

Die Maßnahme soll laut Beschluss im Herbst / Winter 2024 durch das Staatl. Bauamt ausgeschrieben und ab Ende Januar 2025 umgesetzt werden. Die geschätzte Dauer der Baumaßnahme beläuft sich auf etwa fünf Wochen. Der Mehrzweckweg bleibt während der Bauzeit für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt.

Wie Bürgermeister Jürgen Götz ausführte, wurde der Mehrzweckweg der Gemeinde im Rahmen der Planfeststellung für den Ausbau im Jahr 1998 von der Bundesrepublik Deutschland kostenneutral überlassen. Der Gemeinde obliegt deshalb die Bau- und Unterhaltslast und somit auch die Verkehrssicherungspflicht für den Mehrzweckweg. Das an den Radweg oberhalb liegende Grundstück  Fl.Nr. 3496/1, von dem die Steine herabfallen, befindet sich dagegen im Besitz der Bundesrepublik Deutschland. Nach geltender Rechtsprechung, so der Bürgermeister, würden Sicherungsmaßnahmen nicht dem Grundstückseigentümer eines Hanggrundstückes, sondern alleine dem darunter liegenden Wegebesitzer obliegen.

Der Ferienausschuss stimmte weiter dem Angebot des Staatlichen Bauamtes zu, das Hanggrundstück im Zusammenhang mit der Errichtung der Felsensicherung kostenneutral der Gemeinde Veitshöchheim zu übereignen, die Übereignung zu koordinieren und die anfallenden Notarkosten zu tragen.

Dadurch sei dann die Verantwortlichkeit für die Verkehrssicherung des Mehrzweckweges klar geregelt, weitere komplizierte Vereinbarungen zu den Sicherungsbauwerken nicht mehr nötig. Die Sicherungsbauwerke gehen so unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Veitshöchheim über und sind durch diese zu unterhalten.

In der Diskussion hatte CSU-Fraktionssprecher Marc Zenner zunächst angesichts der hohen Kosten Bedenken angemeldet und die Meinung vertreten, dass die Gemeinde zivilrechtlich nicht für Schäden durch herabfallende Steine haftbar gemacht werden könne, wenn sie das Schild "Vorsicht Steinschlag!" aufstelle. Er trug dann aber am Ende der Diskussion den einstimmig gefassten Beschluss mit, dass hier bei der Abwägung dem Schutz der Radfahrer und sonstigen Passanten der Vorrang einzuräumen sei.

Fotos (c) Dieter Gürz

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