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34 Cent Grundsteuer für den „Zickzack“ - Wie der Amtsschimmel am Veitshöchheimer Wanderweg wiehert

Veröffentlicht am von Dieter Gürz


Wer glaubt, dass die Grundsteuerreform nur Hausbesitzer beschäftigt, der irrt. Auch der Verschönerungsverein Veitshöchheim e.V. bekam dieser Tage Post von der Gemeinde – mit einem Grundsteuerbescheid über exakt 34 Cent jährlich für den sogenannten „Zickzack“. Beim Verein sorgte der Bescheid für ungläubiges Staunen.

„Da wiehert ganz gewaltig der Amtsschimmel“, kommentierte Wolfgang Kraus, der Kassier des Vereins, als ihm das Schreiben vom Vorsitzenden vorgelegt wurde. Denn allein die Kosten für Papier, Druck und Porto dürften den Steuerbetrag um ein Vielfaches übersteigen.


Seit Jahrzehnten im Einsatz für den Wanderweg

Der „Zickzack“ ist ein steiler Serpentinenpfad zwischen dem Birkental und dem Edelmannswald. Der rund 150 Meter lange Weg überwindet 34 Höhenmeter und ist Teil des überregionalen Mainwanderwegs. Seit Jahrzehnten kümmert sich der Verschönerungsverein um dessen Unterhalt.

Früher säumte sogar ein Handlauf den steilen Anstieg. Weil Pfosten und Stangen immer wieder repariert werden mussten und schließlich Unbekannte die Pfosten absägten, verzichtete der Verein auf eine Erneuerung.

Neben dem traditionellen Blumenschmuckwettbewerb und der Pflege des Grillplatzes an der Steige gehört die Betreuung des beliebten Waldwegs seit Jahrzehnten zu den Aufgaben des Vereins.


Schutzhütte als Rastplatz für Wanderer

Ein sichtbares Zeichen dieses Engagements ist die rustikale Schutzhütte am „Zickzack“. Sie wurde im Oktober 2017 als Ersatz für einen maroden Vorgängerbau errichtet. Rund 1.000 Euro investierte der Verein aus eigener Tasche für Material, Transport und Aufbau – die zahlreichen ehrenamtlichen Arbeitsstunden nicht eingerechnet.

Unterstützung kam damals vom gemeindlichen Bauhof, der die Aufstellfläche herrichtete und schotterte. Der Arbeits- und Zeitaufwand wurde seinerzeit auf etwa 2.000 Euro geschätzt.

Seitdem bietet die Hütte Wanderern einen geschützten Platz für eine Rast mitten im Wald - allerdings hat die Gemeinde den Mainwanderweg im Waldgebiet oberhalb aus Sicherheitsgründen gesperrt.


Warum überhaupt 34 Cent?

Die Ursache liegt im Berechnungsmodell der Grundsteuer. In Bayern spielt vor allem die Fläche eines Grundstücks eine Rolle. Bei kleinen oder schmalen Flurstücken entstehen dadurch oft nur minimale Grundsteuermessbeträge.

Dieser Messbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Das Ergebnis kann – wie im Fall des „Zickzacks“ – bei wenigen Cent pro Jahr liegen. Aus einem entsprechend niedrigen Messbetrag wurde so ein Jahresbetrag von lediglich 34 Cent.

Eigentlich wäre die Grundsteuer vierteljährlich zu entrichten. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, fasste die Gemeinde die einzelnen Raten von jeweils 8,5 Cent bereits zu einem Jahresbetrag zusammen.


Steuerpflicht trotz Gemeinnützigkeit

Viele Bürger dürften sich fragen, warum ein gemeinnütziger Verein für einen Wanderweg überhaupt Grundsteuer zahlen muss. Tatsächlich sind gemeinnützige Vereine nicht automatisch von der Grundsteuer befreit.

Wie eigene Recherchen ergaben, muss eine Befreiung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Grundstück unmittelbar für gemeinnützige Zwecke genutzt wird und dem Verein selbst zuzurechnen ist. Dafür ist im Rahmen der Grundsteuererklärung eine gesonderte Anlage zur Grundsteuerbefreiung beziehungsweise -vergünstigung einzureichen.

Solange eine solche Befreiung nicht vorliegt, bleibt die Steuerpflicht bestehen – selbst wenn der Jahresbetrag lediglich 34 Cent beträgt.

Auf die Möglichkeit, hier eine Befreiung von der Grundsteuerpflicht zu beantragen, hat den Verein bislang noch niemand hingewiesen.


Ein Fall mit Symbolcharakter

Der Fall des „Zickzacks“ zeigt exemplarisch die Kehrseite eines strikt angewandten Steuerrechts. Denn die Gemeinde kann nicht einfach auf die Festsetzung verzichten. Das Gesetz kennt bei der Grundsteuer keine Bagatellgrenze. Deshalb muss für jedes steuerpflichtige Grundstück ein rechtmäßiger Bescheid erlassen werden – unabhängig davon, ob der Ertrag die Verwaltungskosten deckt oder nicht.

So bleibt am Ende ein kurioser Vorgang: Ein Verein, der seit Jahrzehnten ehrenamtlich einen Wanderweg und eine Schutzhütte für die Allgemeinheit unterhält, erhält einen Steuerbescheid über 34 Cent. Ein Betrag, der kaum ins Gewicht fällt – der aber eindrucksvoll zeigt, wie gründlich deutsche Bürokratie manchmal arbeitet.

Fotos und Text Dieter Gürz

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M
So ist halt nun mal das Gesetz 🙄 zahle für ein Grundstück 10 Cent jährlich. - sollte vlt bar einzahlen 😂
Antworten
D
Ganzen Artikel lesen: muss nicht sein - Befreiungsantrag an das Finanzamt stellen - weil gemeinnütziger Zweck der Nutzung