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Gemeinderat billigte nun fünf Jahre nach Fertigstellung fiktiven Straßenausbaubeitrag für Günterslebener Straße

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Anfang November 2018 erfolgte die symbolische Übergabe der für insgesamt 2,4 Millionen Euro (inklusive Straßenbeleuchtung, Ampel, Grunderwerb und Vermessung, Planungskosten und sonstigen Nebenkosten) sanierten Günterslebener Straße an der neuen Bushaltestelle vor der Grundschule (Foto Dieter Gürz).

Fünf Jahre später stand nun der Straßenausbau wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderates, setzte dieser fiktiv den zum 1.1.2018 vom Freistaat Bayern abgeschafften Straßenausbaubeitrag fest.

Am 5. November 2018 wurde hier auf Veitshöchheim News berichtet (siehe nachstehender Link), dass für den Straßenausbau letztmals Straßenausbaubeiträge erhoben wurden, die Anlieger jedoch die Schlussrate nicht zahlen müssen. Sie konnten somit nur zum geringen Teil von der vom bayerischen Landtag im Juni 2018 beschlossenen Abschaffung der Straßenausbaubeträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 profitieren. Denn mit Baubeginn im August 2017 hatte die Gemeinde, wie bei allen früheren Maßnahmen, gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 26. Juli 2016 bereits zwei Vorausleistungsbescheide zu je 35 Prozent des voraussichtlichen Anliegerbeitrags mit Fälligkeit am 30.11.2017 und 30.09.2018 versandt.

Beitragspflichtig war allerdings nur die Pflasterung der Gehwege im Vollausbau, da bei der Fahrbahn eine Asphaltierung nach Abfräsen der Oberdecke ausreichte. Immerhin musste sich beispielsweise ein Eigentümer eines Einfamilienhauses trotz des Wegfalls der Schlussrate noch mit einem Betrag von 2.000 Euro am Gehwegausbau beteiligen.

Wie Bürgermeister Jürgen Götz damals sagte, konnte die Gemeinde damals nicht diese Entwicklung beim Blick "in die Glaskugel" voraussehen. Aufgrund der über ein dreiviertel Jahr später vom Landtag beschlossenen Regelung waren deshalb die Anlieger gegenüber der Gemeinde nur von der Zahlung des Restbetrages von 30 Prozent befreit.

Der Anliegeranteil wurde mit 910.000 Euro berechnet, davon leisteten als 70prozentige Vorausleistung in zwei Raten die Gemeinde und der Landkreis als Eigentümer des Schulzentrums 480.000 Euro und die privaten Eigentümer 160.000 Euro. Der Freistaat Bayern hatte der Gemeinde den Einnahmeausfall der Schlussrate in Höhe von 270.000 Euro erstattet.

Die vom Bauamtsleiter Klaus Kaiser vorgelegte und nun vom Gemeinderat am 12. September 2023 gebilligte fiktive Endabrechnung geht jetzt von Gesamtkosten der Baumaßnahme von 2,04 Mio. Euro aus, während sich der auf die Anlieger entfallende umlagefähige  Aufwand von 0,91 Mio. Euro um 103.000 Euro auf 1,04 Mio. Euro erhöhte = bei einer anrechenbaren Grundstücksfläche von 265.914 Quadratmeter ein Betrag von 3,92 Euro je Quadratmeter. Der Gemeindeanteil beträgt 0,75 Mio. Euro.

Die Gemeinde werde nun, so der Bürgermeister, den weiteren Einnahmeausfall von 103.000 Euro vom Freistaat Bayern gemäß Artikel 19 Abs. 9 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) verlangen.  Der Erstattungsbetrag durch den Freistaat belaufe sich dann auf insgesamt 373.000 Euro.

(Anmerkung: Es braucht schon eines Lehrgangs, um bei den zur Aufhebung des Straßenausbeitrags vom Freistaat erlassenen, nachstehend aufgeführten Übergangsvorschriften des Artikels 19 Abs. 7 bis 9 KAG durchzublicken).

Härteausgleich für Anlieger

Bei der Weihnachtsfeier des Eigenheimerbundes im Dezember 2019 kam auch der Härteausgleich zur Sprache, den bis 31.Dezember 2019 beantragen konnte, wer zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 von der Gemeinde einen Bescheid zur Festsetzung oder zur Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages erhalten hat.  hier auf Veitshöchheim News hieß, musste der gezahlte Beitrag aber mehr als 2000 Euro betragen. Außerdem musste der Antragsteller noch Eigentümer des Grundstücks sein und durfte maximal ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 100 000 Euro haben (200 000 Euro bei zusammen veranlagten Eheleuten) aufweisen.

Wie der Bürgermeister damals sagte, habe die Gemeinde alle in Frage kommenden Beitragszahler angeschrieben und darüber informiert, dass der Freistaat einen Härtefallfonds mit 50 Millionen Euro aufgelegt hat (siehe nachstehend). Wer also zwischen 2014 und 2017 Straßenausbaubeiträge bezahlt hat, konnte zumindest auf eine teilweise Rückerstattung hoffen. Laut Bürgermeister hatten von dieser Möglichkeit 20 Anlieger Gebrauch gemacht. Über die Gesamthöhe der vom Freistaat Bayern gemachten Rückerstattungsbeträge könne die Gemeinde keine Angaben machen.

Betroffen waren in Veitshöchheim neben der Günterslebener Straßen weiter diese Straßen:

Der Verkehr floss seit Oktober 2015 wieder in der Friedensstraße. Die Gemeinde investierte 1,24 Millionen Euro in den Ausbau. Die Anlieger zahlten 360.000 Euro.

Im Oktober 2016 wurde die neu ausgebaute Oberdürrbacher Straße fertiggestellt. Bei Gesamtkosten: 906.000 Euro betrug der umlagefähige Aufwand 828.000 Euro. Diesen finanzierten die Gemeinde mit 373.000 Euro und die Anlieger (allerdings alles juristische Personen) mit  455.000 Euro.

 

Anschreiben Anlieger Härtefallregelung

Anschreiben Anlieger Härtefallregelung

Broschüre siehe nachstehender Link

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