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Auch nach über zwei Jahren hat die Gemeinde Veitshöchheim noch kein Baurecht für die Erstellung der acht Ersatz-Busparkplatze an der Bahnbrücke

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Nach Fertigstellung des neuen Mainstegs sollen die bestehenden sieben Busparkplätze an den Mainfrankensälen aufgelassen und in eine PKW-Parkfläche umgewandelt werden.

Für die wegfallenden Busparkplätze hatte der Gemeinderat bereits im Juli 2021 beschlossen, für 170.000 Euro eine Ersatzmöglichkeit mit acht Busparkplätzen auf gemeindlichen Flächen nördlich der Gärtnerei Reim  neben dem bestehenden Regenüberlaufbecken bei der ICE-Brücke an der Pont-l'Eveque-Allee zu schaffen. Die vorstehend abgebildete Entwurfsplanung sieht acht Busparkplätze vor, die aus Richtung der Mainfrankensäle angefahren werden können. Aufgrund der Platzverhältnisse ist eine Zu- und Abfahrt aus Richtung Würzburg aufgrund der Sichtbeziehungen unter der Bahnbrücke nicht möglich. Die Polizei hatte bei einem Ortstermin dieser Planung zugestimmt. 

Für den neuen Busparkplatz ist auch eine Mitnutzung von Flächen der Bahn erforderlich. Der von der Bahn am 11. Mai 2021 bei der Gemeinde eingegangene Gestattungsvertrag wurde vom Gemeinderat in der gleichen Sitzung gebilligt. Die Gemeinde muss für die Nutzung ein einmaliges Entgelt von 4.403 Euro zahlen. Es sollte sogleich der Bauantrag erstellt und die Maßnahme noch 2022  ausgeführt werden. 

20 Monate später hieß es dann, dass das Landratsamt vor Erteilung der Baugenehmigung forderte, den Flächennutzungsplan zu ändern.

Der Gemeinderat  hat dann in seiner Sitzung vom 14. Februar 2023 die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen und  in der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 den Vorentwurf in der Fassung vom 31.01.2023 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  führte das Bauamt der Gemeinde  in der Zeit vom 13. bis 27. März 2023 durch.

In der gestrigen Sitzung am 13. September 2023 unterzog jetzt der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen einer Abwägung, billigte den vorstehend dargestellten Planentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 12. September 2023 und beschloss nun die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Die in der Planfassung vom 31. Januar 2023 noch beinhaltete Umwidmung der Erwerbsgärtnerei von Friedrich Reim in teils Wohnfläche, Grünfläche und besondere Verkehrsflächen-Parkplätze wurde wegen der Lage im Überschwemmungsbereich wegen der Bedenken der Wasserwirtschaft rausgenommen. Dem Antragsteller wurde aber zugesichert, die Umwidmung bei der anstehenden Überarbeitung des Flächennutzungsplanes nochmals mit einzubeziehen.

Eigentlich bereits seit dem Ausbau der Pont-l'Evêque-Allee vorhanden ist dieser Parkplatz südlich der Einmündung der Tiergartenstraße, der nun in der Flächennutzungsplanänderung (Planentwurf 12.9.2023) mit aufgenommen wurde.

Planerisch im Flächennutzungsplan nicht dargestellt sind dagegen die im Anschluss an den geplanten Busparkplatz ebenfalls mit dem Ausbau der Pont-l'Evêque-Allee errichteten Parkplätze unterhalb der Bahnbrücke.

Bereits vorhanden ist auch wie links auf dem Foto zu sehen, das in die Flächennutzungsplanänderung aufgenommene  Regenüberlaufbecken. So dass einzig allein der auf der rechten Fläche geplante Ersatz-Busparkplatz eine neue Festsetzung darstellt.

Die behördlichen Stellungnahmen im bisherigen Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren ergaben keine Anhaltspunkte, dass die Umwidmung dieser geringfügig anzusehenden Grünfläche in einen Busparkplatz mit acht Plätzen nicht auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ohne Flächennutzungsplanänderug  hätte abgewickelt werden können. Von privater Seite gab es keine Eingaben.

Mit der Deutsche Bahn, DB Immobilien gibt es bereits seit Mai 2021 einen Gestattungsvertrag für den Bau der neuen Busparkplätze, der im Rahmen der Nachbarbeteiligung im Rahmen des Bauantrags-Verfahrens geschlossen wurde.

Für die Ersatzschaffung von Busparkplätzen wurde bereits im Verfahren des beim Landratsamt eingereichten Bauantrags der Kompensationsbedarf ermittelt und mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt vorabgestimmt.

Der Bürgermeister wies in der Sitzung daraufhin, dass erst nach der Erstellung des Busparkplatzes die Umgestaltung der Parkplatze südlich der Mainfrankensäle in Angriff genommen werden und deren Vollendung wiederum Voraussetzung für die Umgestaltung des Umfeldes des neuen Höchheimer Mainsteges vor den Mainfrankensälen ist.

Die Forderung des Landratsamtes für die Herstellung des Busparkplatzes den Flächennutzungsplan zu ändern, hat bereits jetzt zu einer zeitlichen Verzögerung von zwei Jahren geführt. Man darf gespannt sein, bis wann dann endlich die Baugenehmigung erteilt wird.

Redaktionelle Anmerkung: Dies ist wieder ein beredtes Beispiel dafür, wie durch bürokratische Hürden Bauinvestitionen in die Länge gezogen werden. Erst Ende August 2023 hat der Bundeskanzler verkündet: "„Wir wollen dazu beitragen, dass wir durch Bürokratieabbau zügigere Entscheidungen ermöglichen, damit daraus auch neue Wachstumschancen für unser Land entstehen." Auch die Bauwirtschaft beklagt, dass überbordende Vorschriften und unnötige Regulierungen nicht nur die Baukosten erhöhen, sondern auch ineffizient  den Bauprozess erheblich verzögern würden. Es sei an der Zeit, großzügiger zu werden und schneller zu handeln.

Fotos Dieter Gürz

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P
Ein gestandener Redakteur sollte sich schämen hier von "bürokrotischen Hürden" zu schwätzen. Das ist Demokratiefeindlichkeit. Vielmehr ist das ein Bericht aus dem laufenden Geschäft der Verwaltung. In Würzburg ist die Abfolge 1. FNP, 2. BPlan seit Jahrzehnten gewāhrleistet. Wenn Veitshöchheim das BauGB nicht kennt ist das halt dumm gelaufen. Bald sind Mißtöne beim Konzert der Feuerwehrkapelle "demokratische Freiheit" die man sich zurückerobert.
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D
Schämen sollte sich der Verfasser dieser Zeilen. Er hat nicht kapiert, dass es ein Unding ist, wenn die Bauaufsichtsbehörde 20 Monate nach Einreichung eines Bauantrages auf die Idee kommt, eine Flächennutzungsplanänderung zu verlangen. Für die gesamte 700 Meter lange Pont-l'Evêque-Allee war bei der Erstellung keine Flächennutzungsplanänderung notwendig, auch nicht für den Bau der Stellplätze entlang fast der gesamten Strecke. Lediglich für den 800 Quadratmeter großen, direkt an die Straße und die Bahnbrücke angrenzenden Busparkplatz kommt man nun auf diese Idee, wo die ganzen tangierten Belange genau so gut im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens abgeklärt werden können. Es ist deshalb völlig zutreffend hier von bürokratischen Verfahrens-Hürden zu sprechen, die laut Bundeskanzler und auch des Bayerischen Ministerpräsidenten abzubauen sind.
D
Schade, dass hier dem Bus Vorrang gewährt wird. Die Basketball und Skateboardanlage waren schneller weg als schauen konnten. Hier gibt es zwar eine Planung, diese irgendwie hinter dem Rewe zu verfrachten. Getreu dem Motto aus den Augen, aus dem Sinn. Jugendliche bringen der Gemeinde weder Geld noch Wählerstimmen. Als Vater (u.a) eines Jugendlichen fällt es besonders auf, wie das Angebot der Gemeinde und die Wünsche der Kids weit auseinander liegen.
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