Bodenrichtwerte 2026 beschlossen - Veitshöchheim bleibt einer der teuersten Wohnstandorte im Landkreis
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Würzburg hat die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen. Das Expertengremium ermittelt im zweijährigen Turnus die Richtwerte für alle 52 Städte und Gemeinden des Landkreises einschließlich ihrer Ortsteile.
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Screenshot Bayern-Atlas
Die höchsten Bodenrichtwerte im Landkreis werden in Höchberg erreicht. Dort liegt der Spitzenwert bei 570 Euro pro Quadratmeter. Veitshöchheim folgt mit 490 Euro pro Quadratmeter im Neubaugebiet Sandäcker und zählt damit weiterhin zu den teuersten Wohnstandorten im Landkreis.
In den Wohngebieten Schenkenfeld, Birkental, Speckert sowie Hofweg/Hofellern beträgt der Bodenrichtwert 430 Euro pro Quadratmeter. Für die Wohnlagen Setz und Lindental wurden 400 Euro, für Sendelbach und Leichtacker 340 Euro je Quadratmeter festgesetzt. Im Altort westlich der Bahnlinie liegt der Bodenrichtwert bei 320 Euro pro Quadratmeter.
Deutlich niedriger sind die Werte in Ochsenfurt, wo der höchste Bodenrichtwert bei 220 Euro pro Quadratmeter liegt.
Die aktuelle Auswertung des Gutachterausschusses zeigt, dass sich die Dynamik auf dem Grundstücksmarkt gegenüber den Vorjahren etwas abgeschwächt hat. Die Preise für unbebaute Grundstücke bewegen sich vielerorts auf einem stabilen Niveau.
Während in einzelnen Orten Rückgänge bei den Bodenrichtwerten festgestellt wurden, verzeichnen laut PM des Landratsamtes zahlreiche Städte, Gemeinden und Ortsteile weiterhin Wertsteigerungen. Insgesamt ergibt sich damit ein differenziertes Bild des Grundstücksmarktes im Landkreis Würzburg.
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens je Quadratmeter für Grundstücke mit vergleichbaren Nutzungs- und Wertverhältnissen an. Grundlage für die Ermittlung ist die Kaufpreissammlung des Landratsamtes Würzburg. Dort werden jährlich rund 1.800 notarielle Kaufverträge sowie weitere wertrelevante Urkunden ausgewertet.
Neben den Bodenrichtwerten für Wohnbauflächen, gewerbliche Flächen und gemischt genutzte Grundstücke im Innenbereich wurden auch Richtwerte für Ackerland, Grünland sowie der Waldbodenwertanteil bei Forstflächen im Außenbereich ermittelt.
Die neuen Bodenrichtwerte werden Anfang Juli für die Dauer eines Monats in den Städten und Gemeinden öffentlich bekannt gemacht. Alle Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1. Januar 2024 – einschließlich der jetzt beschlossenen Werte für 2026 – können kostenfrei über den BayernAtlas unter www.vboris.bayern.de eingesehen werden.
Das vollständige Bodenrichtwertverzeichnis sowie amtliche Einzelauskünfte sind über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Würzburg kostenpflichtig erhältlich. Anfragen sind per E-Mail an gutachterausschuss@lra-wue.bayern.de möglich.
Quelle: PM LRA WÜ vom 30.6.2026