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Wasserverbrauchsgebühren steigen in Veitshöchheim ab Oktober 2026 um 44 Prozent

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Gemeindeeigener Brunnen Kalter Berg am Naturfreundehaus liefert jährlich 150.000 Kubikmeter, vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain werden 390.000 Kubikmeter bezogen

Die Wassergebühren in Veitshöchheim steigen zum 1. Oktober 2026 deutlich. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am Dienstagabend, die Verbrauchsgebühr von bislang 2,33 Euro auf 3,36 Euro je Kubikmeter (netto) anzuheben. Das entspricht einer Erhöhung um 1,03 Euro beziehungsweise rund 44 Prozent. Gleichzeitig verabschiedete das Gremium die neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum bis September 2030, passte die Herstellungsbeiträge an und beschloss eine überarbeitete Beitrags- und Gebührensatzung. Gründe für die Anpassungen sind gestiegene Bezugskosten für Trinkwasser, höhere Betriebs- und Unterhaltungskosten, neue gesetzliche Vorgaben sowie anstehende Investitionen in die Wasserversorgung.


Steigende Kosten machen Anpassung erforderlich

Als Gründe für die Gebührenerhöhung nannte Bürgermeister Jürgen Götz die deutlich gestiegenen Kosten für den Wassereinkauf sowie höhere Personal-, Material- und Unterhaltungskosten.

Während der Wassereinkaufspreis des Zweckverbands Fernwasserversorgung Mittelmain im Jahr 2022 noch 1,20 Euro je Kubikmeter betrug, liegt er inzwischen bei 2,24 Euro je Kubikmeter. Weitere Preissteigerungen um jeweils 0,25 Euro je Kubikmeter zum Januar 2027 und Januar 2028 wurden bereits angekündigt.

Zusätzlich wird seit dem 1. Juli 2026 in Bayern für die Entnahme von Grundwasser der sogenannte Wassercent erhoben. Die Abgabe beträgt 10 Cent je Kubikmeter. Bei einer jährlichen Eigenförderung von rund 150.000 Kubikmetern entstehen der Gemeinde dadurch Mehrkosten von etwa 15.000 Euro pro Jahr.

Der Wasserverbrauch in Veitshöchheim liegt bei rund 540.000 Kubikmetern jährlich. Rund 390.000 Kubikmeter werden vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain bezogen, etwa 150.000 Kubikmeter stammen aus gemeindeeigenen Brunnen.


Nachkalkulation weist Defizit aus

Die Nachkalkulation des bisherigen Gebührenzeitraums von 2022 bis 2026 ergab eine Unterdeckung von 152.609,39 Euro. Eine Sonderrücklage steht für den Ausgleich nicht mehr zur Verfügung, da sie bereits im vorherigen Kalkulationszeitraum eingesetzt wurde. Nach den Vorgaben des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes muss die Unterdeckung im folgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb, den Fehlbetrag vollständig in die neue Gebührenkalkulation einzubeziehen.


Verbrauchsgebühr steigt deutlich

Für die Neukalkulation hatte die Verwaltung zwei Modelle vorgelegt. Der Gemeinderat entschied sich für Variante A, bei der die Grundgebühren unverändert bleiben und stattdessen die Verbrauchsgebühren steigen.

Die jährlichen Grundgebühren betragen weiterhin:

  • Q3 4 m³: 96 Euro
  • Q3 10 m³: 108 Euro
  • Q3 16 m³: 148 Euro
  • größere Zähler und Verbundzähler: 480 Euro

Die Verbrauchsgebühr erhöht sich von 2,33 Euro auf 3,36 Euro je Kubikmeter netto beziehungsweise 3,60 Euro brutto. Für Bauwasserzähler steigt die Gebühr von 2,75 Euro auf 3,87 Euro netto beziehungsweise 4,14 Euro brutto je Kubikmeter.

Die alternative Variante hätte höhere Grundgebühren, dafür aber eine etwas niedrigere Verbrauchsgebühr von 3,24 Euro je Kubikmeter vorgesehen.


Mehrheit der Haushalte profitiert von der gewählten Variante

Nach Berechnungen der Verwaltung liegt der wirtschaftliche Schnittpunkt beider Modelle bei einem Jahresverbrauch von rund 200 Kubikmetern. Rund 80 Prozent der Haushalte in Veitshöchheim liegen unter diesem Wert und werden durch die beschlossene Variante geringer belastet als durch eine Erhöhung der Grundgebühren.


Herstellungsbeiträge werden angepasst

Der Gemeinderat beschloss außerdem die neue Beitragskalkulation für die Wasserversorgungsanlage. Grundlage ist eine Globalkalkulation des Herstellungsaufwands einschließlich der bereits angeschlossenen und künftig zu erschließenden Grundstücks- und Geschossflächen.

Der Herstellungsbeitrag steigt bei der Grundstücksfläche von 0,81 Euro auf 0,83 Euro je Quadratmeter. Der Beitrag für die Geschossfläche erhöht sich von 7,33 Euro auf 7,62 Euro je Quadratmeter.


Investitionen sichern die Wasserversorgung

Die Verwaltung begründete die Beitragsanpassung mit dem hohen Investitionsbedarf der Versorgungsbetriebe in den Jahren 2026 bis 2029. Geplant sind unter anderem die Erneuerung der Wasserleitungen in der Lindentalstraße sowie die Sanierung des Hochbehälters.

Nach Angaben der Verwaltung sollen die Verbesserungsbeiträge dazu beitragen, diese Investitionen zu finanzieren und die Liquidität der Versorgungsbetriebe zu sichern. Eine Finanzierung ausschließlich über Gebühren würde zu weiteren Gebührenerhöhungen führen.


Satzung an neue Rechtslage angepasst

Der Gemeinderat beschloss außerdem eine Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS).

Anlass sind Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern sowie ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die bisherige Regelung zur nachträglichen Erhebung von Beiträgen für Grundstücksanschlüsse wurde aus der Satzung gestrichen.

Außerdem werden Benutzungsgebühren künftig entsprechend den Vorgaben der Preisangabenverordnung als Bruttobeträge einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

Nach der Entscheidung über die Gebührenhöhe beschloss der Gemeinderat den Satzungsentwurf, der die zuvor festgelegten Beiträge und Gebühren übernimmt.


Kalkulationszeitraum bis 2030

Der neue Kalkulationszeitraum für die Wasserversorgung umfasst vier Jahre und gilt vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2030.

Fotos Dieter Gürz

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