Veitshöchheimer Hauptausschuss stimmt Nachverdichtung außerhalb der Baugrenzen an der Ecke Setzweg/Am Geisberg zu
Im Gegensatz zum abgelehnten Bauvorhaben in der Stifterstraße (siehe nachstehender Link) zeigte sich der Hauptausschuss in der Sitzung am Dienstag großzügiger bei einem völlig außerhalb der Baugrenzen des seit 1967 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „In der
Setz, Teil II“ 19.Änderung liegenden Hausanbaus von 8,75 m x 8,30 m und 6,00 m x 3,75 der Ecke Setzweg/Am Geisberg.
Das gemeindliche Einvernehmen zur Überschreitung der Baugrenze wurde einstimmig in Aussicht gestellt, wenn eine detaillierte Planung eingereicht wird, die die GRZ von 0,4 (ohne Nebenanlagen wie Carports, Stellplätze, Wege, Terrassen, Balkone) und die GFZ von 0,7 der BauNVO von 1962 einhält.
Der Ausschuss erkannte an, durch durch die Bebauung , wie auf dem Lageplan zu erkennen, eine „Baulinie“ mit den Gebäuden im Setzweg entstehen würde.