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Hauptausschuss lehnt Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten in der Stifterstraße nördlich des Ulsamer-Parkplatzes ab

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Auf dem Immobilien Markt ist derzeit laut Werbeschild der Sparkasse Mainfranken eine völlig verwilderte Baulücke in der Stifterstraße nördlich des Ulsamer-Marktes visavis der bis zu siebengeschossigen Mehrfamilienhaus-Bebauung.

 

Bei der Gemeinde wurde nun die Bauvoranfrage eines Bauherrn auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten eingereicht. Der Hauptausschuss lehnte in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig das Vorhaben ab, da es nicht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „In der Setz, Teil IV“ entspreche.

Dieser erlaubt im Gegensatz zur siebengeschossigen Bauweise auf der anderen Straßenseite hier nur zwei Vollgeschosse. Der Bauherr ist  zwar der Auffassung, dass das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist. Von einem Vollgeschoss spricht man laut Bauverwaltung, wenn zweidrittel der Grundfläche über 2,30 m Höhe besitzen. Im Schnitt A-A sei jedoch die 2,30 m Linie im Dachgeschoss aufgrund der Zwerchgiebel über zweidrittel der Gesamtfläche. Der Ausschuss lehnte es ab für diese Überschreitung eine Befreiung zu erteilen. Ein weiterer Ablehnungsgrund war, dass der Bauherr nur elf statt der nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde für acht Wohneinheiten erforderlichen zwöllf Stellplätze nachgewiesen hat und auch für die GRZ von 0,6 (laut Bebauungsplan 0,4) war das Gremium nicht bereit, eine Befreiung zu erteilen.

Weitere Angaben zum Bauplan:

Im Bebauungsplan sind Dachgauben nicht erlaubt. Dies wird durch sog. Zwerchgiebel umgangen. Diese ziehen sich über zweidrittel der Fassadenlänge. Das Gebäude hat eine Länge von 21,00 m und die Zwerchgiebel (drei Zwerchgiebel insgesamt) eine Länge von ca. 14,70 m. Das geplante Gebäude hat eine Gesamthöhe von 10,97 m. Das (die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ausnutzende) Nachbargebäude  hat eine Höhe von 8,20 m. Es ist keine Höhenregelung im Bebauungsplan festgelegt.

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D
Bundesbauministerin Klara Geywitz forderte bei Markus Lanz am 26.4. angesichts der Wohnungsnot in den Ballungsgebieten,in denen 77 Prozent der Bevölkerung leben, wegen des immer größer werdenden Drucks eine Nachverdichtung, sprich in die Innenhöfe gehen und aufs Dach nochmals drei, vier Etagen drauf tun, nicht zuletzt auch wegen der dramatisch gestiegenen Grundstückspreise - sie findet es gar nicht schlimm, aus einem vier- ein achtstöckiges Haus zu machen, denn man müsse auch Flächen sparen, neben der Aufstockung müssen starre Regeln aufgebrochen werden wie Stellplatzregeln und anderes<br /> problematisch ist, dass beispielsweise in der Stadt Ulm im letzten Jahr aufgrund der gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten die Mieten bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften ohne Gewinnerzielungsabsicht von 12 auf 17 Euro gestiegen sind
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