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Neubau in der Herrnstraße: Ist nun doch noch das abgelehnte Holzspalier mit Weinstöcken an der Straßenfront möglich? - Kontroverse Diskussion im Hauptausschuss

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Kombination einer Photovoltaikanlage mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe beim vor zwei Jahren bezogenen Neubau Herrnstraße 15/16 stand als eines von drei Best-Practise-Beispielen im Mittelpunkt des Interesses bei der 1. Wattwanderung der Gemeinde am letzten Samstag.

Am Dienstag stand der Neubau mit vier Eigentumswohnungen dann auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Was nämlich noch fehlt ist die Sockelgestaltung der beiden Gebäude zur Herrnstraße hin. Dabei ging es um einen Antrag der Eigentümergemeinschaft auf Befreiung von den Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung.

Die Bauherrengemeinschaft hatte zunächst   einen Antrag zur Befreiung von der Ortsgestaltungssatzung in der Hauptausschusssitzung am 28. Februar 2023 vorgelegt. Hierbei wurde beantragt, im Sockelbereich ein Holzspalier mit Weinstöcken zu verwirklichen. Für dieses Vorhaben waren zwei Befreiungen von der Ortsgestaltungssatzung notwendig, zum einen für die Überschreitung der max. Sockelhöhe von 0,75 m auf 2,30 m und für die Gestaltung des Sockels. Die Sockelfläche hinter dem Holzspalier sollte in Weiß gestrichen werden. Möglich sind laut Satzung ein farblich abgesetzter Putz, heimische, unpolierte Natursteine sowie Sichtbeton, wenn er gestrichen oder steinmetzmäßig behandelt wurde.
Beiden Befreiungsanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Abstimmung 4 Ja- und 5 Neinstimmen.

 

Die Bauherrengemeinschaft hat daraufhin eine Tektur eingereicht und unter Verzicht auf das Holzspalier beantragt, die Sockelfläche statt in weiß wie beim Anwesen Thüngersheimer Straße 42  in hellgrau zu streichen, mit nachstehender Begründung.
 

Gegen zwei Stimmen erteilte nun das Gremium in der Sitzung am 25. April 2023 das gemeindliche Einvernehmen für die Sockelhöhe von 2,30 Meter, lehnte jedoch einstimmig die Farbe "hellgrau" ab.

Diskussion

Aufgrund der Diskussion, die der Abstmmung hervorging, können die Antragsteller aber guter Hoffnung sein, dass sie nun doch noch ihr ursprüngliches Vorhaben, den Rücksprung von ca. 20 Zentimeter  mit einem Weinspalier zu gestalten, realisieren zu können.

CSU/VM-Sprecher Marc Zenner bedauerte als erstner Redner, dass der erste Antrag mit dem Holzspalier und Weinstöcken Ende Februar im Hauptausschuss mit 4:5 Stimmen keine Zustimmung fand. Nach seiner Ansicht hätte die Herrnstraße dadurch enorm gewonnen, gerade im Vergleich zum jetzt vorgelegten Antrag mit dem hellgrauen Anstrich, den er lieblos empfindet. Er empfahl deshalb die Antragsteller zu befragen, ob der ursprüngliceh Antrag noch ihr Herzenswunsch ist.

Dies bejahte auf Befragen die in der Sitzung anwesende Miteigentümerin Claudia Schönmüller. Sie vertritt die Meinung, dass Fassadenbegrünungen wie hier Weinreben dazu beitragen, die Wohn- und Lebensqualität des Ortes zu fördern, durch ihre kühlende Wirkung die Hitzebelastung in heißen Sommern und die Schadstoffbelastung zu reduzieren, das Ortsbild verschönern und zur Biodiversität und Artenvielfalt beitragen, wie dies auch die vom Gemeinderat im Juli 2021 verabschiedeten Richtlinien der Gemeinde Veitshöchheim für die Gewährung von Zuschüssen
für die Dach- und Fassadenbegrünung zum Ausdruck bringen.

Schönmüller würde es deshalb sehr begrüßen, hier im Altort ein Weinspalier an der Hausfassade anbringen zu können, zumal sie und ihr Mann einen "grünen Daumen" haben. Sie ist als Dipl.-Ing. agr. an der Bayerischen Gartenakademie der LWG Veitshöchheim beschäftigt und nebenberuflich Winzerin in der Günterslebener Weinlage, während ihr Mann Karl-Georg Schönmüller seit 2018  als Würzburgs Stadtförster tätig ist und davor über zehn Jahre lang den staatlichen Forstbetrieb Güntersleben geleitet hatte. Wie sie nach der Sitzung sagte, sei es für eine Selbstverständlichkeit, die Weinreben entsprechend zu pflegen und in Form zu halten.

Bürgermeister Jürgen Götz rief in Erinnerung, dass bei der Ablehnung in der vorhergehenden Sitzung argumentiert wurde, die Wurzeln von Weinreben könnten möglicherweise das Pflaster in Mitleidenschaft ziehen und dass hier möglicherweise ständige Ausbesserungen im fahrbaren Bereich notwendig wären, zumal der Pflanzstreifen relativ schmal sei.

Martin Issing (UWG) sagte, er stimme dem Kollegen Zenner zu. Mit einer Bepflanzung mit Weinstöcken komme er gut zurecht. Als Winzersohn wisse er, dass die Wurzeln von Weinstöcken gerade nach unten wachsen und das Pflaster nicht beschädigen.

Oswald Bamberger (CSU/VM) sprach voller Empörung von einer Farce, er verstehe die Welt nicht mehr. Es sei ein ablehnender Beschluss gefasst worden wegen der schmalen Pflanzfläche. Zum anderen sei es so, wenn nicht jeden oder jeden zweiten Tag jemand dahinter her sei, habe man das Weinlaub auf der Fahrbahn. Für ihn sei entsprechend der Ortsgestaltungssatzung eine Bruchsteinwand die beste Lösung.

Simon Kneitz (CSU/VM) sagte, er sei schon in der letzten Sitzung für den Antrag "Holzspalier mit Weinstöcken" gewesen. Er sehe die Bedenken gegen die Weinreben nicht so kritisch. Ein Überwuchs in den öffentlichen Bereich liege im Verantwortungsbereich der Eigentümer und müsse von diesem beseitigt werden, ebenso auch eventuell störendes Wurzelwerk. Das Hauptaugenmerk bei der Ortsgestaltungssatzung liege auf dem Einfügen in die Ästhetik. Der neu eingereichte Antrag sei deshalb als Rückschritt zu bewerten. Die "Weinlösung" füge sich besser ein und rechtfertige ein Abweichen von der Ortsgestaltungssatzung.

Der Bürgermeister wies daraufhin, dass in der Sitzung über den vorliegenden Antrag sachbezogen zu entscheiden sei. Da einige Wortbeiträge nun eine Zustimmung signalisierten, müssten bei Ablehnung die Eigentümer nochmals ihren alten Antrag mit dem Holzspalier stellen. Bereits jetzt entscheiden könne der Ausschuss jedoch, ob man nun der Überschreitung der Sockelhöhe von 0,75 m laut Satzung auf 2,30 m zustimme.

Dem wurde dann auch bei zwei Gegenstimmen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im zweiten Beschluss wurde dann die hellgraue Sockelfläche einstimmig abgelehnt.

Redaktionelle Feststellung zu einer möglichen Beschädigung des Pflasters durch Pflanzungen an den Hausfassaden: Diese kleinen Pflanzinseln wurden von der Gemeinde bei der Pflasterung der Unteren Maingasse vor fast 40 Jahren im öffentlichen Raum angelegt und den Anliegern zur Bepflanzung ohne jegliche Auflagen überlassen. Schäden gab es seither nie am Pflaster. Der Rosenstock ist seit über 35 Jahren immer noch derselbe.

Fotos Dieter Gürz

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