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Klima- und Umweltschutzpreis der Gemeinde Veitshöchheim: Gemeinderat billigte Richtlinien für zweijährige Durchführung mit Preissumme von 5.000 Euro

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 wurde durch die UWG-Fraktion angeregt, seitens der Gemeinde Veitshöchheim wieder einen Umweltpreis zu verleihen. Der Klimaschutzmanager Jan Speth betrachtete daraufhin die Umweltpreise der Gemeinde Veitshöchheim aus den Jahren 1995 und 2008, der Klimaschutzwettbewerb aus dem Jahr 2013 und die Umweltpreise von fünf deutschen Städten (Essen, Fürth, Münster, Nürnberg, Rostock) und erarbeitete auf Basis dessen Richtlinien zur Verleihung eines solchen Preises für die Gemeinde Veitshöchheim (siehe nachstehender Link auf pdf.Datei).

Der Gemeinderat billigte in der Sitzung am Dienstag die vom Klimaschutzmanager ausgearbeiteten Richtlinien und beauftragte die Gemeindeverwaltung, alle zwei Jahre einen mit 5.000 Euro dotierten Klima- und Umweltschutzpreis zu verleihen. Es können je nach Teilnehmerzahl mehrere Preise mit entsprechend aufgeteilten Preisgeldern vergeben werden.

Zielsetzung

Die Gemeinde Veitshöchheim will mit der Vergabe eines Klima- und Umweltschutzpreises bürgerschaftliches Engagement zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und umweltorientiertes, klimafreundliches, nachhaltiges Handeln aktiv fördern und wertschätzen.

Ausgezeichnet werden somit Maßnahmen und Aktionen für den Klima- und Umweltschutz im Gemeindegebiet.

Besonders berücksichtigt werden dabei Vorhaben und Projekte, die einen hohen Innovationsgrad aufweisen.

Vorhaben, die für sich alleine stehend schon über andere (kommunale) Förderprogramme abgedeckt werden können jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit weiteren noch nicht geförderten Maßnahmen stehen.

Rahmenbedingungen

Über die Verleihung und Aufteilung der Preise entscheidet ein Preisgericht (Jury).

Der Klima- und Umweltschutzpreis kann an jede natürliche oder juristische Person, Handwerks-, Industrie-, Handels- und sonstige Gewerbebetriebe, Personengruppen, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionen verliehen werden, die ihren Wohnsitz, Arbeitsort bzw. ihre Geschäftsniederlassung in Veitshöchheim haben. Eine erneute Auszeichnung eines Preisträgers ist möglich.

Es besteht keine Rechtspflicht, den Klima- und Umweltschutzpreis zu vergeben. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn keine Bewerbung eingereicht wurde oder die eingereichten Bewerbungen nach Entscheidung des Preisgerichts einem Preis nicht würdig sind.

Die Aushändigung des Preises in Form einer Urkunde und einer Plakette nimmt der 1. Bürgermeister oder sein Stellvertreter vor. Denkbar ist dies beispielsweise im Rahmen einer Bürgerversammlung oder in Form eines Pressetermins.

Veränderungen und Anpassungen sind natürlich jederzeit möglich.

Themenbereiche

Der Klima- und Umweltschutzpreis der Gemeinde Veitshöchheim ist thematisch ganz bewusst offen gestaltet, um kein Vorhaben in irgendeiner Form auszugrenzen:

 

Preisgericht (Jury)

Die eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge werden einem Preisgericht vorgelegt. Das Preisgericht prüft und bewertet die Beiträge und entscheidet abschließend, wer welchen Preis erhält.

Dem Preisgericht gehören an:

  • - der 1. Bürgermeister oder sein Stellvertreter als Vorsitzender
  • - der Umweltreferent der Gemeinde Veitshöchheim
  • - der Klimaschutzmanager der Gemeinde Veitshöchheim
  • - ein Mitarbeiter des Bauhofs
  • - ein Vertreter der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Veitshöchheim
  • - ein Vertreter der BUND Naturschutz Ortsgruppe Veitshöchheim

Falls erforderlich können weitere Experten (z.B. Bauverwaltung, Architekt etc.) hinzugezogen werden.

Bewertungskriterien

Unter anderem folgende Bewertungskriterien werden bei der Entscheidung berücksichtigt:

  • - Ökologischer Wirkungsgrad / Nachhaltigkeit: Das Projekt zeigt die bestmögliche Wirksamkeit des ökologischen Handelns. Das Projekt ist zudem möglichst dauerhaft angelegt, denn je dauerhafter die einzelnen Maßnahmen sind, desto nachhaltiger bewirken sie Veränderungen.
  • - Innovationsgrad / Originalität: Es werden Projekte gewürdigt, die in ihrem Ansatz und in ihrer Umsetzung originell sind.
  • - Realisierbarkeit / Beispielhaftigkeit: Das Projekt lässt sich z.B. mit überschaubaren finanziellen, materiellen und personellen Mitteln in Theorie und Praxis umsetzen und ist z.B. auch von ehrenamtlichem Engagement geprägt. Als beispielhafte Idee ist es auch auf andere Orte übertragbar und regt zudem durch die Art der Umsetzung interessierte Veitshöchheimer zur Nachahmung an.

 

Es ist vorgesehen, dass die fünfseitigen Richtlinien den Bürgern optisch ansprechend und in kompakter Form als Flyer zur Verfügung gestellt werden.

Bürgermeister Jürgen Götz und Stefan Oppmann für die UWG-Fraktion als Antragsteller dankten dem Klimaschutzmanager Jan Speth für die schnelle, detaillierte und ausführliche Ausarbeitung, die genügend Möglichkeiten offen halte, um flexibel Ideen auch zu bewerten.

CSU-Fraktionssprecher Marc Zenner setzt auf das Einfühlungsvermögen und die Flexibilität der Jury, dass es hier um einen Innovationspreis geht, keine Doppelförderungen erfolgen und die Preissumme von 5.000 Euro abgestuft auch auf mehrere Personen aufgeteilt und auch unterschritten werden kann, wenn es mehrere innovative Geschichten gibt. Der Bürgermeister verwies auf Seite 4 der Rili, wo dies genauso festgelegt ist.

Sehr gut fand auch Grünensprecherin Christian Feiler die vorgelegten Richtlinien. Sie regte an, wie in einigen Städten gehandhabt, auch einen Kinder- und Jugendpreis vorzusehen, um auch den Nachwuchs an die Themen des Klima- und Umweltschutzes heranzuführen. Der Bürgermeister führte aus, dass es die Rili zulassen, dass bei der Ausschreibung auch Kinder und Jugendliche aufgefordert werden, sich mit einzubringen und ihre Ideen zu präsentieren und die Jury dafür auch Preise verleihen kann.

Ohne weitere Diskussion wurden dann die nachstehenden Richtlinien für den Umweltwettbewerb einstimmig beschlossen.

Link auf fünfseitige Umweltpreis-Richtlinien

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