Leinenzwang für Kampfhunde und Hunde über 0,50 Meter Schulterhöhe gilt nun auch im neuen Baugebiet SANDÄCKER der Gemeinde Veitshöchheim
Innerhalb der geschlossenen Ortslage von Veitshöchheim (im vorstehenden Lageplan blaugestrichelt umgrenzt) sind große Hunde (größer als 50 cm Schulterhöhe) und Kampfhunde in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an einer reißfesten Leine von maximal 1,20 Meter zu führen. Kinderspielplätze (auch Ruhebänke und Wege im Bereich der Spieleinrichtungen, wo sich Kinder regelmäßig aufhalten) sind für diese Hunde tabu. Dies regelt die Hundehaltungsverordnung (HVO) der Gemeinde vom 1.3.2010.
In der Ferienausschuss-Sitzung am Dienstagabend in den Mainfrankensäle hat das Gremium nun den Geltungsbereich der Hundehaltungsverordnung auch auf das neue Baugebiet "Sandäcker" erstreckt. Der Antrag der SPD-Fraktion, die Leinenpflicht für alle Hunde festzusetzen, also auch für die kleinen Hunde unter 0,50 Zentimeter Schulterhöhe, fand keine Mehrheit.
Hier ein Auszug der geltenden HVO der Gemeinde Veitshöchheim vom 1.3.2010
§ 2 Begriffe (Auszug)
Link auf vollen Wortlaut der HVO (pdf.Datei)
Hundeausführen in der freien Natur
Nach den Rechtlichen Hinweisen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe nachstehender Link)
- - Auf nach der StVO beschilderten öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur ohne Beschränkung für Fußgänger,
- - auf nicht nach der StVO beschilderten, aber öffentlich benutzten Privatwegen in der freien Natur (Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG),
- - auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen(Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG),
- - auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit (Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG),
- - im Wald (Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG),
- - in Jagdrevieren, wenn die Hunde unter Aufsicht sind, also der Einwirkung ihres Besitzers unterstehen.
In den Hinweisen ist weiter zu lesen, wo Hunde nicht ausgeführt werden dürfen, wo sie an der Leine zu führen sind und wo Hunde ihr Geschäft nicht verrichten dürfen.
Rechtliche Hinweise zum Hundeausführen in der freien Natur
Damit Sie die Schönheiten der Natur genießen und sich erholen können - aber nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen! Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder...
https://www.stmuv.bayern.de/service/freizeittipps/ratgeber/hund_recht.htm