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Multikopterbefliegung der Bahnlinie in Veitshöchheim voraussichtlich im Oktober 2020 zur digitalen Aufnahme des Gleisbestandes

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Quelle: BMWi

Die Deutsche Bahn AG startet ab 19. August 2020 bis 28. Februar 2021 ein Multikopter-Befliegungsprojekt „Fürth-Würzburg-Gemünden“ um den Gleisbestand digital aufzunehmen. Über Veitshöchheim ist die Befliegung voraussichtlich im Oktober geplant.

Es werden mehrere Multikopter (Drohnen), Gewicht bis 2 Kilogramm, über den Bahngleisen fliegen und Bilddaten von diesen sammeln. Der Datenschutz nach DSGVO wird laut Bahn ausdrücklich eingehalten: Bildmaterial welches über die Bahnanlage hinaus geht wird gelöscht oder geschwärzt; Personen werden unkenntlich gemacht. Die nötigen Überflugerlaubnisse wurden eingeholt.

Die Rechtsgrundlage für das Befliegen:

Entnommen der Zeitschrift BahnPraxisB

In der Abbildung sind die Abstände dargestellt, in denen mit der Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde geflogen werden darf. (Quelle: NFL 1-1163-17).

Mit der Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörden darf der Multikoptersteuerer seitlich bis zu 10 m an die Bahnanlage heranfliegen und dabei maximal in eine Höhe von 10 m aufsteigen. Bei steigender Entfernung von der Bahnanlage darf im Verhältnis 1:1 höher geflogen werden, also je Meter Abstand mehr von der Bahnanlage je ein Meter steigende maximale Flughöhe (1:1 Regel).

Der Überflug ist in 50 m Höhe gestattet und hat zügig zu erfolgen, ohne Verweilen über der Bahnanlage. Dabei muss der seitliche Abstand zu Schienenfahrzeugen mindestens 50 m betragen.

Ausführlich informiert diese Broschüre des BMWi über das unbemannte Fliegen im Dienst von Mensch, Natur und Gesellschaft - auf Seite 36 im Bereich der Bahn (nachstehend Link auf pdf.Datei).

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