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Kurioser Grenzverlauf durch die Kaserne: Veitshöchheim stößt Umgemarkung an

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Gemeinderat beschließt einstimmig Antrag auf Änderung der Gemarkungsgrenze – Selbst der Konzertsaal des Heeresmusikkorps wird derzeit von der Grenze durchschnitten – Bürgermeister Jürgen Götz: Seit eineinhalb Jahren keine Resonanz aus Würzburg


Kasernenzaun soll zur klaren Grenze werden

Wo endet Veitshöchheim und wo beginnt Würzburg? Was außerhalb der Balthasar-Neumann-Kaserne eindeutig erscheint, führt innerhalb des Bundeswehrgeländes zu teilweise kuriosen Verhältnissen. Die historisch gewachsene Gemarkungsgrenze durchschneidet das abgeschlossene Kasernengelände, Gebäude und sogar den Konzertsaal des neuen Probengebäudes des Heeresmusikkorps.

Damit soll nach dem Willen des Veitshöchheimer Gemeinderates Schluss sein. Das Gremium beschloss am 15. September einstimmig, einen Antrag auf Änderung der Gemarkungsgrenze auf den Weg zu bringen. Die Verwaltung soll das Verfahren über das Landratsamt bei der Regierung von Unterfranken anstoßen und mit den beteiligten Behörden abstimmen.

Das Ziel ist einfach: Der Kasernenzaun soll künftig eine klare Grenze bilden. Das eigentliche Kasernengelände soll vollständig Veitshöchheim, der Standortübungsplatz vollständig Würzburg zugeordnet werden.


Gemarkungsgrenze geht mitten durch neue Bundeswehrgebäude

Bürgermeister Jürgen Götz machte deutlich, warum die historisch entstandene Grenzziehung zunehmend zum praktischen Problem wird. Durch die umfangreiche Bautätigkeit der Bundeswehr trete die Problematik immer häufiger zutage.

„In den letzten Jahren hat sich das so entwickelt, dass wir neue Gebäulichkeiten haben, bei denen mittendurch die Gemarkungsgrenze geht, wie beim neuen Gebäude des Heeresmusikkorps“, erläuterte Götz.

Ein besonders anschauliches Beispiel liefert das neue Probengebäude des Heeresmusikkorps Veitshöchheim: Die Gemarkungsgrenze durchquert sogar dessen Konzertsaal. Dieser wurde im Juli 2024 bei der Stabsübergabe von Oberstleutnant Roland Kahle an Hauptmann Wolfgang Dietrich erstmals genutzt.

Die verwaltungsrechtliche Absurdität brachte Götz mit einem bewusst drastischen, scherzhaft gemeinten Beispiel auf den Punkt: „Es fällt einer tot um im Musikkorpsgebäude – ist der Tod jetzt in Würzburg oder in Veitshöchheim eingetreten?“

So zugespitzt das Beispiel war, so ernst ist für den Bürgermeister das dahinterstehende Problem: Zuständigkeiten sollen innerhalb einer geschlossenen militärischen Liegenschaft nicht davon abhängen, auf welcher Seite einer unsichtbaren historischen Gemarkungsgrenze sich ein Raum oder Gebäudeteil befindet.


Ver- und Entsorgung läuft über Veitshöchheim

Besondere praktische Bedeutung hat die Grenzziehung bei der Ver- und Entsorgung der Kaserne. „Die Kaserne wird komplett von Veitshöchheim entsorgt“, sagte der Bürgermeister. Bei Neubauten stelle sich deshalb unmittelbar die Frage, wie etwa Herstellungsbeiträge für die Kanalisation zu behandeln seien, wenn das betreffende Gebäude ganz oder teilweise auf Würzburger Gemarkung steht, tatsächlich aber an die Veitshöchheimer Infrastruktur angeschlossen wird.

Genau darin sieht auch CSU-Fraktionssprecher Marc Zenner einen wesentlichen Grund für die Grenzbereinigung. Bei Erweiterungen oder Baumaßnahmen der Bundeswehr sollten die kommunalen Zuständigkeiten seiner Ansicht nach „aus einem Guss“ bei Veitshöchheim liegen.

Wenn neue Gebäude an das Veitshöchheimer Kanalsystem angeschlossen würden, müsse auch eindeutig geregelt sein, wem die entsprechenden Herstellungsbeiträge zustehen. Zenner verwies dabei auch auf die topografischen Gegebenheiten, aufgrund derer die Entsorgung über Veitshöchheim naheliege.

„Es sollte dann auch die volle Verantwortung bei uns liegen, weil die Entsorgung bei Veitshöchheim liegt“, fasste Zenner seine Position zusammen.


Schon 2015 zeigte sich das Problem bei der Flüchtlingsunterkunft

Dass eine unsichtbare Gemarkungsgrenze innerhalb der Kaserne ganz konkrete Auswirkungen auf Zuständigkeiten haben kann, zeigte sich bereits während der Flüchtlingskrise im Oktober 2015.

Damals wurde im südöstlichen Teil der Balthasar-Neumann-Kaserne eine Notunterkunft eingerichtet. In zwei winterfesten und beheizten Hallen waren zeitweise rund 500 Asylbewerber untergebracht.

Obwohl sich die Unterkunft innerhalb der als Veitshöchheimer Kaserne wahrgenommenen Liegenschaft befand, lagen die betreffenden Hallen auf Würzburger Stadtgebiet. Damit war nicht der Landkreis Würzburg, sondern die Stadt Würzburg für die Unterbringung zuständig.

In der praktischen Betreuung vor Ort zeigte sich dagegen ein anderes Bild: Die ehrenamtliche Unterstützung der Bewohner wurde vom Helferkreis aus Veitshöchheim geleistet.

Schon damals wurde damit sichtbar, wie wenig die historische Grenzziehung teilweise mit den tatsächlichen örtlichen Strukturen übereinstimmt.


Auch Polizei und mögliche künftige Bewohner betroffen

Götz verwies in der Sitzung auf weitere Konsequenzen. Das beginne bereits bei der polizeilichen Zuständigkeit und reiche über Ver- und Entsorgung bis zu möglichen melderechtlichen Fragen.

Aktuell seien auf dem Gelände Container für neue Rekruten aufgestellt worden. In den kommenden Jahren sollen nach seinen Angaben zusätzliche feste Gebäude in der Kaserne entstehen. Sollten Soldaten dort längerfristig wohnen, könne sich erneut die Frage stellen, welcher Kommune sie melderechtlich zuzuordnen seien.

Für Götz ist die Grenzbereinigung deshalb auch ein konkretes Beispiel für Entbürokratisierung.


Standortübungsplatz komplett zu Würzburg

Veitshöchheim will allerdings nicht einfach nur Würzburger Fläche übernehmen. Gleichzeitig soll der Grenzverlauf an anderer Stelle bereinigt werden.

Eine kleinere Fläche im Bereich des Standortübungsplatzes beziehungsweise hinter den Gebäuden der Wohnanlage Am Schenkenfeld soll Würzburg zugeordnet werden.

Die Grenze soll dort unmittelbar südlich der zur Siedlung gehörenden Grundstücke verlaufen.

Damit entstünde eine nachvollziehbare Aufteilung: Das militärische Kasernengelände innerhalb des Zaunes läge auf Veitshöchheimer Gemarkung, der Standortübungsplatz vollständig auf Würzburger Gemarkung.

„Verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten wären dann eindeutig abgegrenzt“, begründete Götz den Vorschlag.


Seit eineinhalb Jahren Gespräche – bislang ohne Resonanz aus Würzburg

Die Idee ist nicht neu. Nach Aussage von Bürgermeister Götz bemüht sich Veitshöchheim bereits seit längerer Zeit um eine Lösung mit der Nachbarstadt.

„Wir sind schon seit eineinhalb Jahren mit der Stadt Würzburg im Benehmen“, berichtete er dem Gemeinderat. Eine Reaktion auf den Veitshöchheimer Vorstoß sei bislang jedoch ausgeblieben. Götz beschrieb dies mit den Worten: „Seitdem ruht da still der See von der Stadt.“

Aus diesem Grund soll die Angelegenheit nun auf dem formellen Verwaltungsweg vorangebracht werden. Nach den Ausführungen des Bürgermeisters wurde Veitshöchheim darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sei, das Verfahren unter Einbeziehung von Landratsamt und Regierung von Unterfranken einzuleiten und begleiten zu lassen.

Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinderates.


Zenner: „Ein sauberer Schnitt“

CSU-Fraktionssprecher Marc Zenner unterstützte den Vorstoß ausdrücklich. „Ich denke, das ist ein sauberer Schnitt“, sagte er.

Neben klaren Zuständigkeiten bei künftigen Bundeswehr-Bauprojekten hob Zenner die finanziellen und verwaltungstechnischen Folgen bei der Erschließung hervor. Liegen Neubauten künftig eindeutig auf Veitshöchheimer Gemarkung und werden sie über die Veitshöchheimer Systeme ver- und entsorgt, entfielen Diskussionen darüber, wie Anschluss- und Herstellungsbeiträge bei Gebäuden auf Würzburger Gebiet zu behandeln seien.

Dass das Verfahren Zeit benötigen dürfte, ist Zenner bewusst. „Wenn die Stadt Würzburg mitmacht, dann mahlen die Mühlen langsam, aber einer muss halt mal den Startschuss geben.“


Historische Grenze passt nicht mehr zur heutigen Kaserne

Hinter der Initiative steht damit nicht nur der Wunsch nach einer schöneren Linie auf der Flurkarte. Die jahrzehntealte Grenzziehung trifft heute auf eine Bundeswehrliegenschaft, die baulich weiterentwickelt wird und deren Infrastruktur nach Veitshöchheim ausgerichtet ist.

Die Gemeinde argumentiert deshalb, dass eine Grenzänderung die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse besser abbilden, die Verwaltung der Bundesliegenschaft vereinfachen und behördliche Zuständigkeiten eindeutig festlegen würde.

Von der vorgesehenen Änderung ist keine zivile Wohnbevölkerung betroffen. Es geht ausschließlich um militärisch genutzte Flächen.


Einstimmiges Votum für den Antrag

Das Ergebnis war eindeutig: Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, die Änderung der Gemarkungsgrenze auf den Weg zu bringen.

Die Verwaltung ist damit beauftragt, die notwendigen weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und mit den beteiligten Behörden abzustimmen.

Ob die Neuordnung tatsächlich zustande kommt, hängt nun vom weiteren Verfahren und nicht zuletzt von der Beteiligung der Stadt Würzburg ab.

Für Götz steht der praktische Nutzen außer Frage: Die historisch gewachsene Grenze erschwere die Verwaltung, während der Kasernenzaun längst eine klare und für jeden erkennbare Trennlinie bilde.

Nach jahrelanger Praxis mit geteilten Zuständigkeiten hat Veitshöchheim damit den offiziellen Startschuss gegeben, die Grenze auf der Landkarte an die Verhältnisse vor Ort anzupassen.

Fotos Dieter Gürz 

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