Ab Montag, 15. Juni sind wieder Musik-Konzerte erlaubt unter erheblichen Auflagen - Chorgesang jedoch noch nicht
Wieder grundsätzlich erlaubt hat der Freistaat Bayern ab heute, wenngleich auch unter erheblichen Auflagen und Beschränkungen, neben Theateraufführungen auch die Orchestermusik (im Bild oben der Musikverein und unten die Bigband der Sing- und Musikschule).
So hat laut Pressemitteilung des Bayerischen Innenmninisters Joachim Herrmann vom Wochenende „der Veranstalter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich zwischen allen Teilnehmern, also Besuchern und Mitwirkenden (…) ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann; bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.“
Etwas lockerer kann es nur zugehen, wenn z.B. die Mitwirkenden Angehörige eines Hausstandes sind, etwa eine Familienmusik. Dann können die Mitwirkenden untereinander näher beieinanderstehen, zum Publikum muss aber der Mindestabstand eingehalten werden. Hier noch eine Auswahl weiterer Maßgaben:
- In geschlossenen Räumen sind höchstens 50 und unter freiem Himmel sind höchstens 100 Besucher zugelassen.
- Für die Besucher gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
- Für die Mitwirkenden gilt in geschlossenen Räumen, in denen sich auch Besucher aufhalten oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht; dies gilt jedoch nicht, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder wenn der Mitwirkende einen festen Platz eingenommen hat und den Mindestabstand einhält.
- Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; soweit ein von den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachtes Rahmenkonzept besteht, ist dieses zugrunde zu legen.
Nach wie vor nicht zugelassen ist laut Herrmann der Chorgesang im Bereich der Laienmusik. Hier erachten die Fachleute aufgrund einer im Vergleich zur Orchestermusik regelmäßig verstärkten Aerosolentwicklung beim Singen das Infektionsrisiko weiterhin für noch zu groß, als dass man den Laienchorgesang schon wieder freigeben könnte.
Innenminister Herrmann:
"Dass all diese Beschränkungen das kulturelle Leben belasten und den Veranstaltern, den Künstlerinnen und Künstlern sowie auch dem Publikum Einiges aufbürden, was den Kunstgenuss ein Stück weit einschränkt, ist mir und allen Mitgliedern der Staatsregierung klar. Ich darf es aber auch an dieser Stelle einmal mehr betonen: Uns, den politisch Verantwortlichen, liegt nichts ferner, als den Menschen unnötige Einschränkungen abzuverlangen. Es hilft aber nichts. Das Virus ist nach wie vor da und es wird auch nicht einfach ohne weiteres weggehen, nur, weil wir uns dies wünschen. Deshalb müssen wir weiterhin vorsichtig bleiben und können aus der spezifischen Vorbelastung heraus, wie wir sie in Bayern nun einmal nach den Faschingsferien und der daraus resultierenden Pandemiewelle erfahren haben, nur schrittweise lockern. Das ist keine Schikane, sondern Notwendigkeit. Deshalb helfen auch Hinweise, die mir bzw. dem Innenministerium brieflich oder per Mail regelmäßig zugehen und auf vermeintlich kulanteres Regierungshandeln in Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Österreich oder wo auch immer hinweisen, nur begrenzt weiter. Dort war und ist die Ausgangslage eine andere, die von vorne herein mit deutlich weniger Infektionszahlen gekennzeichnet war."