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Die Anti-Corona-Maßnahmen in Bayern werden weiter gelockert: Ab 22. Juni u.a. Chorgesang, Vereinssitzungen, Feiern, Hallenbäder, Saunen wieder zugelassen

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Ministerpräsident Markus Söder verkündete heute weitere bedeutsame Lockerungen für Bayern:

Ab diesen Mittwoch (17. Juni) dürfen sich im öffentlichen Raum wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen - bislang waren solche Treffen auf Angehörige zweier Haushalte beschränkt.

In privaten Räumen und Gärten gibt es dann gar keine zahlenmäßige Beschränkung mehr. Das beschloss das Kabinett am Dienstag in München - gemeinsam mit einer ganzen Reihe weiterer Lockerungen ab 22. Juni.

Gastronomie

Die Wirtshäuser in Bayern dürfen ab Montag, 22. Juni wieder länger öffnen. Statt 22 Uhr dürfen sie ihre Gäste künftig bis 23 Uhr bewirten. Zudem sind künftig auch wieder Familienfeiern, Geburtstage, Beerdigungen, Hochzeiten, Abschlussfeiern oder Vereinssitzungen mit 50 Personen im Innern und mit 100 Personen im Freien möglich.

Öffentliche Festivitäten  wie Starkbierfeste und Kirchweihen oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt.

Großveranstaltungen sind bis 31. August nicht erlaubt. Der Freistaat will morgen eine Verlängerung beschließen.

Reisebranche

Hotels dürfen von Montag (22. Juni) wieder ihre Schwimmbäder, Saunen und Wellnessbereiche öffnen. Auf Campingplätzen dürfen wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden. Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit dem Gesundheitsministerium entsprechende Hygienekonzepte ausarbeiten und veröffentlichen.

Auch die Reisebusunternehmen profitieren von Lockerungen. Der Mindestabstand von 1,50 Meter fällt weg. Alle Plätze dürfen wieder besetzt werden, wenn Masken getragen werden. Auch Gruppenreisen sind wieder erlaubt. Das Wirtschaftsministerium sowie das Verkehrsministerium werden in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium dementsprechend das geltende Rahmenkonzept für touristische Dienstleister in Bayern anpassen.

Sport

Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).

Kulturbranche

Bei Kulturveranstaltungen in Bayern sind ab Montag, 22. Juni wieder mehr Zuschauer erlaubt. Veranstaltungen in Innenräumen dürfen dann mit bis zu 100 Gästen mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen mit bis zu 200 Zuschauern stattfinden (= Verdoppelung gegenüber der seit 15.6. geltenden Regelung).

Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik wird ab 22. Juni 2020 wieder zugelassen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand der Beteiligten von 2 m, regelmäßige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschaftsministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein entsprechendes Hygienekonzept entwickeln und veröffentlichen.

Handel

Ab Montag (22. Juni) können in bayerischen Geschäften rund doppelt so viele Menschen einkaufen wie bisher. Konkret wird die Zahl der in einem Geschäft erlaubten Personen von einer pro 20 Quadratmetern auf eine pro 10 Quadratmetern erhöht

Dies soll auch für Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Museen und Zoologische Gärten gelten.

Mitarbeiter im Theken- oder Kassenbereichen müssen außerdem keinen Mundschutz mehr tragen, wenn sie durch Abschirmungen - beispielsweise aus Plexiglas - geschützt ist.

Gottesdienste
Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften gilt ab 22. Juni 2020 ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5m.
 
Kindertagesbetreuung und Schule
 
Ab 1. Juli 2020 sollen alle Kinder wieder die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nutzen können. Insgesamt gilt für die Kindertagesbetreuung und die Schule das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.
 
Besuchsregelungen
 
Das Gesundheitsministerium wird in Abstimmung mit dem Sozialministerium umgehend Vorschläge für eine Lockerung der Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Altenheime und Behinderteneinrichtungen erarbeiten. Für die künftigen Besuchsregelungen gilt dabei der Grundsatz der Verantwortung der Träger und Einrichtungen vor Ort, jeweils im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden bzw. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Der Schutz der Bewohner bzw. Patienten hat oberste Priorität. Ziel sind weitgehende Erleichterungen bei den Besuchsregelungen, dies stets aber nur in Abhängigkeit von den konkreten örtlichen Verhältnissen.
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