Lockerungen für Einrichtungen der Gemeinde Veitshöchheim sind nach der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun möglich
Die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Mai ermöglicht in gemeindlichen Einrichtungen:
- - Sport auf der Freisportanlage entsprechend § 9 der 4. BayIfSMV ab 11. Mai
- - In der Bücherei im Bahnhof sind ab 11. Mai Besucher je 20 m2 zugänglicher Bibliotheksfläche zugelassen.
- - An der Sing- und Musikschule der Gemeindedarf ab 11. Mai Einzelunterricht erteilt werden. Dabei ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren.
- - Die Öffnung des Jüdischen Kulturmuseums ist ab 11. Mai entsprechend § 20 der 4. BayIfSMV möglich:
- - Spielplätze sind ab 6. Mai wieder geöffnet:
Link auf 4. BayIfSMV (pdf.Datei)