Im Gegensatz zum Vollplenum verfügt nun die CSU/VM Veitshöchheim in den beschließenden Ausschüssen über die absolute Mehrheit der Stimmen
Bei der Vorstellung seiner Kandidaten für Veitshöchheims Gemeinderatswahlen im März hatte der UWG-Ortsverein als oberstes Ziel ausgegeben, die absolute Mehrheit einer Partei zu verhindern, was dann bei der Wahl am 15. März auch eintrat. CSU/VM verfügen im neuen Gemeinderat zusammen mit dem Bürgermeister als Vorsitzenden über 10 von 21 Stimmen.
In der Konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates am 5. März in den Mainfrankensälen hatte nun bei der Verabschiedung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Bürgermeister für die beschließenden Ausschüsse (Hauptausschuss = identisch mit Werk- und Ferienausschuss sowie Personalausschuss) aufgrund der Verringerung der Sitze im Gemeinderat von 24 auf 20 vorgeschlagen, das gleiche Verhältnis beizubehalten und die Sitze in diesen beschließenden Ausschüssen von 10 auf 8 und den Rechnungsprüfungsausschuss von 7 auf 6 zu verringern.
Entsprechend dem Stärkeverhältnis ergibt sich daraus folgende Sitzverteilung in den Ausschüssen:
Da den Vorsitz in allen Ausschüssen (außer Rechnungsprüfungsausschuss) der erste Bürgermeister innehat, bedeutet dies, dass die CSU-Fraktion mit der Stimme des Bürgermeisters in allen beschließenden Ausschüssen im Gegensatz zum Gemeinderat mit 5 von 9 Stimmen über die absolute Mehrheit verfügt.
Dies rief UWG-Ratsmitglied Winfried Knötgen auf den Plan. Er verwies auf ein Urteil des VG Regensburg aus dem Jahr 2014, aus dem hervorgeht, dass entsprechend der Bestimmung des Artikel 33 Absatz 1 der Gemeindeordnung, nach den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie und der Wahlgerechtigkeit Ausschüsse grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein müssen und es dem Gebot der Spiegelbildlichkeit widerspricht, wenn eine Fraktion im Plenum nur eine einfache Mehrhait, im Ausschuss aber eine absolute Mehrheit hat.
Knötgen stellte deshalb den Antrag, die Zahl der Ausschussmitglieder auf 7 festzulegen, da dann die CSU zusammen mit der Stimme des Bürgermeisters auf 4 von 8 Stimmen käme und somit keine absolute Mehrheit mehr gegeben sei, bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt gelte.
Bürgermeister Jürgen Götz (CSU) stellte zu Knötgens Antrag fest, dass es zutreffe, dass der Gemenderat nach Artikel 33 Absatz 1 der Gemeindeordnung bei der Besetzung der Ausschüsse dem Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung tragen müsse und so jeder Ausschuss ein verkleinertes Abbild des Gemeinderates darstellen soll. Er vertrat die Auffassung, dass er als erster Bürgermeister nicht zu den Fraktionen zähle, weil er wegen des parteipolitischen Grundsatzes der Neutralität einer Fraktion nicht angehören dürfe. Der Bürgermeister zog daraus die Schlussfolgerung: "Dies bedeutet, dass die Besetzung unserer Ausschüsse mit insgesamt acht Gemeinderatsmitgliedern sehr wohl möglich ist." Er verwies dazu auf enen entsprechenden Kommentar. Im übrigen sei es so, dass bei acht Ausschussmitgliedern bei 4:4 keine Mehrheit für CSU zustande käme.
Als Grünensprecherin Christina Feiler sagte, auch ihre Fraktion unterstütze den Antrag von Knötgen, da der 8er Ausschuss ihrer Auffassung von Demokratie widerspreche, entgegnete der Bürgermeister, dass bei einer ungeraden Zahl eines Ausschusses allerdings dann mit der Stimme des Bürgermeisters als gesetzten Vorsitzenden es möglicherweise bei Abstimmungen zu einem Patt kommen könnte, was bedeute, dass ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt sei.
CSU-Sprecher Marc Zenner, von Beruf Rechtsanwalt, führte aus, dass ein 8er-Ausschuss kein Problem darstelle, da die Entscheidungen bisher immer mit einer breiten Mehrheit getroffen wurden. Die Angst, dass Entscheidungen mit einer absoluten Mehrheit von CSU/VM getroffen werde, die es nach seinen Worten bei einem 8er Ausschuss gar nicht gibt, sei deshalb unbegründet. Der 8er Ausschuss sei vielmehr im Verhältnis die natürliche Verkleinerung des Gemeinderates.
Der Bürgermeister und auch Zenner rechtfertigten den 8er Ausschus schließlich auch damit, dass es eine solche Situation auch schon 1990 gegeben habe, als die SPD ohne Mehrheit im Gemeinderat die Hälfte der Ausschussmitglieder und den Bürgermeister stellte. Zenner: "Damals ist das Ganze kein Problem mit dem Demokratieverständnis gewesen. Wir sind dafür, dass es beim 8er Ausschuss bleibt. Alles andere ist für uns eine künstliche Verzerrung."
Mit 14 Stimmen (10 CSU, 3 SPD und 1 von UWG-Mann Stefan Oppmann) sprach sich der Gemeinderat gegen 6 Stimmen (Grüne 4, UWG 2) für einen 8er Ausschuss aus.
Demzufolge wurden dann die Ausschüsse wie folgt besetzt:
Hauptausschuss (= zugleich Ferienausschuss, der in den Sommerferien für den Gemeinderat entscheidet und Werkausschuss für die Versorgungsbetriebe der Gemeinde)
Personalausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Steffen Mucha wird wie bisher zum Vorsitzenden und Marlene zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt. Dass Mucha gleichzeitig die Funktion des 3. Bürgermeisters innehat, ist laut Bürgermeister kein Kollisionsgrund.
Bestellung der Vertreter für das Umlegungsverfahren bei Anordnung einer Umlegung durch Gemeinde neben dem Bürgermeister und Fachleuten aus der Verwaltung und Sachverständigen:
In den Umlegungsausschuss werden wie bisher je ein Vertreter sowie Stellvertreter durch die beiden stärksten Fraktionen, auf Vorschlag der CSU- und der Grünen-Fraktion die folgenden Mitglieder berufen:
- - CSU (1 Sitz) Jochen Müller, Vertreter Oswald Bamberger
- - Grüne (1 Sitz) Bernhard von der Goltz, Vertreterin Josefine Feiler
Bestellung der Verbandsräte für den Zweckverband für Abwasserbeseitigung „Maintal Würzburg“, neben dem ersten Bürgermeister vier Veitshöchheimer Gemeinderäte:
In den Aufsichtsrat der Mainfrankensäle GmbH wurden auf jeweiligen Vorschlag der Fraktionen die folgenden Mitglieder neben dem ersten Bürgermeister als 1. Vorsitzenden berufen (müssen nicht Mitglied des Gemeinderates sein):
Das von der stärksten Fraktion im Gemeinderat bestimmte Mitglied Marc Zenner ist gemäß Gesellschaftsvertrag zugleich stellvertretender Vorsitzender.
Benennung der Fraktion-Sprecher
Die Fraktionen benannten für die Beiräte und Arbeitskreise die folgenden Mitglieder:
In der Geschäftsordnung stärkte das Gremium die Kompetenzen des ersten Bürgermeisters durch eine Erhöhung der Bewirtschaftungsbefugnis von 15.000 Euro auf 25.000 Euro und räumte ihm die Möglichkeit einer weitergehenden Befugnis bei der Genehmigung von Nachträgen im Einzelfall ein. Seine grundbuchrelevanten Erklärungen sind nun namentlich aufgelistet. Er kann nun auch die Verwendung des Gemeindewappens genehmigen.
Der Gemeinderat entschied weiter, grundsätzlich keine Veröffentlichung von Beschlussvorlagen durch Gemeinderatsmitglieder zu gestatten und erhöhte die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion von zwei auf drei.
Ratsinformationssystem
Damit die Gemeinderatsmitglieder auf das Ratsinformationssystem „SessionNet“ mit der Hilfe von Tablets oder Laptops zugreifen können, stimmte das Gremium zu, zur Beschaffung eines geeigneten mobilen Endgerätes jedem Ratsmitglied für die Amtszeit vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2020 einen einmaligen Zuschuss von bis zu 250 Euro zu gewähren