Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Gemeinderat revidierte Gebührenfestsetzung für Freitags-Markt und Außengastronomie

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der Gemeinderat revidierte in der Sitzung am Dienstag die am 19. Juni 2018 beschlossenen  erhöhten Gebühren für den Freitagsmarkt auf dem Dreschplatz an den Mainfrankensälen nach unten

Auch die Gebühren für die Außengastronomie auf öffentlichen Flächen wie im Bild an der Mainlände und in der Kirchstraße senkte der Gemeinderat.

Der Gemeinderat hatte die gemeindliche Satzung über die Benutzung gemeindlichen Grundeigentums sowie die dazugehörige Gebührensatzung mit Gebührenverzeichnis mit Beschluss vom 19.06.2018 neu gefasst. Die Satzungen wurden mit Veröffentlichung vom 02.07.2018 rechtskräftig.  
 

Die Verwaltung war nun dabei, zum neuen Jahr 2019 die Dauer-Nutzungsgebühren anzupassen. Wie sich nun bei der Ausarbeitung der entsprechenden Bescheidgrundlagen herausstellte, hielt es die Verwaltung für sinnvoll, die vorstehenden seit 2.7.2018 rechtskräftigen Festlegungen zu den Tarif-Nrn. 4.1 bis 4.5 nochmals zu überdenken, da hier Erhöhungen  in nicht unerheblichem Ausmaß entstehen und nicht klar ist, ob dies dem Gemeinderat bei seiner Entscheidung über die Neufassung der Gebührensatzung richtig bewusst war.  

 Beschlossen wurde nun einstimmig am Dienstag die vorstehende Gebührenregelung.

1. Gebühren für Marktveranstaltungen:  

Unter den Tarif Nrn. 4.1,  4.2,  4.3 und 4.4 des Gebührenverzeichnisses wurde im Juni die Bemessungsgröße „je qm“ gewählt, da die Marktstände unterschiedliche Flächen beanspruchen. 
 
Bei der Umstellung der Bemessungsgröße von bisher lfdm auf qm würden sich allerdings Mehrungen von bis zu 312,00 €/Jahr (= 26 €/Monat) im Einzelfall ergeben.  
 
Da zu befürchten ist, dass bei einer derartigen Erhöhung viele Händler sich nicht mehr am „grünen Markt“ beteiligen werden, folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung, die „Marktgebühren“ wie bisher nach lfdm. zu berechnen.  Die Gebühren erhöhen sich dadurch nach Meinung des Gemeinderates bei Tarif 4.1 und 4.2 nur geringfügig um 0,50 Euro pro laufenden Meter.
 
2. Gebühren für Außengastronomie:
 
Durch die im Juni beschlossene Gebührensatzung würden für die Dauernutzungen „Außengastronomie“ (Tarif-Nr. 4.5) eklatante Gebührenerhöhungen entstehen.  
 
Die zu berechnende Gebühr wurde von bislang 5,00/qm/Jahr auf nunmehr 1,50 €/qm/Monat erhöht. Die Gebühren wurden auf diesen Wert angehoben, da umliegende Gemeinden Gebühren in ähnlicher Höhe verlangen.  
 
Bei einer Fläche von 100 qm waren bis dato 500 Euro  Sondernutzungsgebühren zu zahlen, während  ab 2019   1.800 Euro zu berechnen wären.    Dies entspräche einer Gebührenerhöhung von 360 %.
 
Auch hier folgte der Gemeinderat der Auffassung der Verwaltung, dass dies nicht gerechtfertigt erscheint und entschied, die Gebühr nicht auf 1,50 €/qm/Monat festzulegen, sondern auf einen Wert von 0,75 €/qm/Monat.
Die Gebühr von 0,75 €/qm/Monat hat zur Folge dass sich bei 100 qm Fläche die Gebühr auf 900 €/Jahr erhöht (anstatt bisher 500 €).

Text der seit 2.7.2018 rechtskräftigen Sondernutzungssatzung der Gemeinde, deren Gebührenverzeichnis Ziff. 4.1 bis 4.5 wie vorstehend beschrieben vom Gemeinderat am 4.12.2018 geändert wurde.

Kommentiere diesen Post