Siedlungsentwicklung - Gemeinderat tritt Erstellung eines Strukturplanes für Geisberg/Sandäcker näher
siedlungsentwicklung
von Dieter Gürz
Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung am 23. November grundsätzlich zu, die Erstellung eines Rahmen-/Struktur-Planes für das letzte große Baugebiet der Gemeinde entlang der Kreisstraße Wü 3 (siehe Folie oben) in Auftrag zu geben.
Anhand der hierbei sich ergebenden Erkenntnisse sollen dann in einem nächsten Schritt eine Prioritätenfolge für einzelne Planungsabschnitte und ggf. die Einschaltung eines Maßnahmenträgers festgelegt werden.
Im Rahmen-/Strukturplan sollen neben städtebaulichen Komponenten unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung (Wohnungsgemenge) auch erschließungstechnische, ökologische und energetische Gesichtspunkte ihren Niederschlag finden. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Gemeinderat hierzu geeignete Büros vorzuschlagen.
Abstimmung: 17 Ja-, 3 Nein-Stimmen (2 GR-Mitglieder persönlich beteiligt)
Vorgeschichte + Allgemeines zur Siedlungsentwicklung in Veitshöchheim
In der Gemeinde Veitshöchheim hat sich die Bevölkerungszahl seit der Nachkriegszeit (Mitte der 50er Jahre noch rund 4.000 Einwohner) bis Mitte der 90er Jahre stark erhöht.Seit 1999 (rund 9.830 Einwohner) stagniert die Bevölkerungszahl in Veitshöchheim weitgehend (Stand Hauptwohnsitze am 31.12.2009: 9.945).
Grundlage aller Baugebietsausweisungen war der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1967. Aufgrund der auch in Bayern ab 2001 zu beachtenden naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wurde der Städteplaner Dr. Hartmut Holl in Arbeitsgemeinschaft mit dem örtlichen Landschaftsplaner Thomas Struchholz Ende der 90er Jahre mit der Überarbeitung beauftragt.
Neben zahlreichen Anpassungen an die bereits vollzogene Entwicklung enthielt letztendlich der im Jahr 2002 beschlossene Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan gegenüber dem Altplan aus dem Jahr 1967 als Neuausweisung lediglich im Dreieck Querspange/Günterslebener/Kreisstraße eine 12,4 Hektar große Baufläche (obere Hälfte - Folie oben), die jedoch vollständig als Sondergebiet deklariert wurde.
Die insgesamt 29,2 ha großen Gebiete „Sandäcker“ und „Am Geisberg" oberhalb und unterhalb der Querspange bilden nach dem derzeit geltenden Flächennutzungsplan die letzten großflächigen Entwicklungsgebiete innerhalb des Gemeindegebietes. Der Gemeinderat beauftragte mit Beschluss vom 25.09.2007 das Büro Dr. Holl mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie, nach dem in beiden Gebieten die Grundstückseigentümer als Interessengemeinschaft
eine Bauland-Ausweisung zur Wohnnutzung beantragt hatten.
Der Gemeinderat hat sich nach Vorlage der Studie ausführlich mit der Angelegenheit befasst. Hierzu wurden vom beauftragten Städteplaner anhand der erstellten Entwicklungsvarianten die schwierigen Rahmenbedingungen (u.a. Verkehrserschließung, Abwasserbeseitigung, Lärmschutz, Ausgleichsflächen, Landwirtschaftlicher Betrieb u.a.) erläutert.
Gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit der Natur“ können innerhalb des Plangebietes 5,8 ha an Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Die Entwicklungsvariante B der Studie sieht deshalb vor, die die 3,9 ha großen kartierten Biotopflächen innerhalb des Plangebietes vollständig zu erhalten. Ein Resultat dieser Variante wäre, dass die Erschließung der unteren Baufläche nur sehr schwierig zu bewerkstelligen wäre und sich somit die gesamte Nettobaufläche im Vergleich zur Variante A um knapp ein Drittel der Flächen auf rd.10,8 ha reduzieren würde.
Diese Baulandreserven der Gemeinde sollen verstärkt für die Zielgruppe junge Familien mit Kindern erschlossen werden. Entscheidend dafür ist ein bezahlbarer Wohnraum, der einen niedrigen Bodenpreis voraussetzt. Dies soll bei einer Arrondierung der Flächen unbedingt berücksichtigt werden.
Nach Abschluss der Diskussionsbeiträge mit teilweise sehr unterschiedlichen Meinungen wurden im Juli 2008 die Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Ausweisung eines Baugebietes am Geisberg mehrheitlich abgelehnt.
Im Rahmen des beauftragten Verkehrsgutachtens sollte zunächst untersucht werden, wie eine künftige Erschließung des gesamten Plangebietes verkehrserträglich möglich ist. Das inzwischen vorliegende Verkehrsgutachten traf dazu jedoch keine adäquaten Aussagen. Diese Aufgabenstellung soll nun u.a. der Strukturplan klären.