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Gemeinde Veitshöchheim stellt Auszubildende/n zum 1. September ein

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Veitshöchheim Wappen

Die Gemeinde Veitshöchheim stellt zum 01.09.2014 eine/n Auszubildende/n für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n - Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K) ein.

Persönliche Voraussetzungen:

• Mittlere Reife (gute Kenntnisse und Noten vor allem in Deutsch und in Wirtschafts- und Rechenfächern)

• Gutes sprachliches Ausdrucksvermögen und logisches Denken

• Konzentrationsfähigkeit, Lernbereitschaft und Leistungswillen

• Kontaktfreude, aufgeschlossenes und zuvorkommendes Auftreten

• Kooperationsfähigkeit / Teamfähigkeit

Bevorzugt werden Bewerber/innen mit Wohnsitz in Veitshöchheim.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens 30.04.2014 an die Gemeindeverwaltung, Erwin-Vornberger-Platz 1, 97209 Veitshöchheim. Auskunft: 0931/9802-713

 

 

 

Info über die Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt im dualen System (Berufsschule und betriebliche Ausbildung in der Gemeinde). Als dienstbegleitende Unterweisung (überbetriebliche Ausbildung) ist ein dreijähriger Ausbildungslehrgang (VFA-K) bei der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) zu absolvieren, der aus sieben Abschnitten (= Voll-Lehrgängen) besteht und insgesamt 18 Wochen mit 540 Unterrichtsstunden umfasst. Diese sieben Voll-Lehrgänge finden in den Bildungszentren der BVS mit Unterkunft und Verpflegung statt. Berufsschulunterricht und Lehrgänge der BVS wurden so koordiniert, dass der Lehrstoff nicht in derselben Weise zweimal von verschiedenen Ausbildungseinrichtungen dargeboten wird. Die Bayerische Verwaltungsschule als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz nimmt am Ende der Ausbildung die Abschlussprüfung ab.

Die Ausbildungsvergütung nach TVöD beträgt seit 1. März im 1. Ausbildungsjahr 833,26 Euro.

Verwaltungsfachangestellte arbeiten nach ihrer Ausbildung in Fachbereichen der Gemeinde. Sie sind dort kompetente Ansprechpartner/innen für alle Bürger/innen, Firmen und Organisationen. Sie treffen Verwaltungsentscheidungen, meist in schriftlicher Form. Dazu müssen sie sich mit Gesetzen und Vorschriften verschiedener Rechtsgebiete auskennen. Sie erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs-und kundenorientiert sowie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie organisieren Arbeitsabläufe in ihrem Aufgabenbereich und bearbeiten Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme.

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