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Gemeinde Veitshöchheim beteiligt sich mit 657.000 Euro am Neubau des Bilhildiskindergartens - Baubeginn nun möglich

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

grundriss.jpg

Der Gemeinderat genehmigte am 28.2.2012 Bedarf, Raumprogramm und Finanzierungsplan.

Die Regierung von Unterfranken teilte mit Schreiben vom 8.5.2012 das Ergebnis der fachlichen Prüfung und stimmte dem vorzeitigen Baubeginn. Erfreulich ist, dass sich der Zuschuss des Freistaates aufgrund der zum 1.1.2012 erhöhten Kostenrichtwerte von bisher 780.000 € auf 816.900 € erhöht.

Dem geplanten Baubeginn Mai/Juni 2012 für den Abbruch des Gebäudes (Baujahr 1973) mit anschließender Errichtung eines Neubaus steht nun nichts mehr im Wege.

 

 

Beim Katholischen Bildhildis-Kindergarten, Bilhildisstraße 1, Veitshöchheim handelt es sich um ein Kinderhaus im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayKiBiG, in dem Kinder aller Altersgruppen betreut werden. Seit dem 1.9.2007 sind neben Schulkindern auch Krippenkinder in das Kinderhaus integriert.

 

Die Regierung von Unterfranken hat mit Schreiben vom 15.11.2010 einen Ersatzneubau als wirtschaftlichere Lösung erachtet und bedarfsgerecht neben der Förderung von 50 Kindergarten-Plätzen nach Art. 10 FAG die Förderung von 24 neuen Kinderkrippen-Plätzen nach der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ in Aussicht gestellt.

1.PreistraegerProfFischer01Modell 1.PreistraegerProfFischer04FotoprojektionEingang 1.PreistraegerProfFischer04FotoprojektionGartenSueden

Die Katholische Kirchenstiftung St. Vitus hat als Bauherr für den Neubau nach Durchführung eines Architektenwettbewerbs durch den 1. Preisträger Wolfgang Fischer die Genehmigungsplanung erstellen lassen und hiefür einen Bauantrag vorgelegt, der in der Sitzung am 13.12.2012 die Zustimmung des Hauptausschusses fand.

Bedarfsanerkennung:

Nach der im September 2011 durchgeführten Bedarfsplanung der Gemeinde nach Art. 7 Abs. 1 BayKiBiG wurden vom Hauptausschuss am 8.11.2011 für das KiGaJahr 2011/12 für Krippenkinder 3 auswärtige Plätze und 14 Tagespflegeplätze anerkannt. Daneben bestand noch eine Warteliste von 15 Krippenkindern.

Der Bedarf für zwei Krippengruppen in St. Bilhildis ist somit gegeben. Es werden deshalb vom Gremium 50 Kindergarten- und 24 Krippenplätze zuzüglich der jeweiligen Notplätze in der Kindertagesstätte St. Bilhildis ab dem KiGaJahr 2012/13 anerkannt.

Raumprogramm:

raumprogramm.jpg

Dem Raumprogramm mit einer Gesamtnutzfläche von 758,46 m² wurde entsprechend der Genehmigungsplanung des Arch. Fischer vom 25.11.2011 zugestimmt.

Finanzierungsplan

 

Neubau

Föf.Kosten

Staatl. Zuw.

Gemeinde

Träger

50 KiGa-Plätze      290 m²

24 Krippenplätze  216 m²

1.036.460

771.984

*245.000

571.900

445.973

100.042

345.487

100.042

Förderfähig Zuschüsse

1.808.444 €

816.900

546.015

445.529

restl. Baukosten

   

+ 111.678 €

+ 111.678 €

insgesamt

2.031.800 €

816.900 €

 657.693 €

557.207

  • Für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von bedarfsanerkannten Kindertageseinrichtungen gewähren der Freistaat Bayern und die Kommunen nach Art. 27 BayKiBiG Finanzhilfen gem. Art. 10 FAG in Höhe von zwei Drittel der förderfähigen Investitionskosten. Förderfähig sind 290 m² HNF bei einem Kostenrichtwert von 3.574 €/m² somit 1.036.460 €, davon 2/3 Anteil der Gemeinde = 690.973 €. Ein Drittel sind vom Träger zu leisten = 345.486 €.  Die  Gemeinde kann voraussichtlich mit einem Orientierungswert (Fördersatz) nach Art. 10 FAG von 35,46 v.H. = Zuschuss von 245.000 € rechnen, so dass der Förderanteil der Gemeinde für den Kindergartenteil bei 445.973 € liegt würde. Die endgültige Festsetzung erfolgt im Rahmen des Bewilligungsbescheides.
  • Neben der regulären Investitionskostenförderung nach dem BayKiBiG läuft noch bis 2013 ein Sonderinvestitionsprogramm zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Für den Bilhildis-Neubau sind danach 24 Kinder x 9 m² x 3574 € Kostenrichtwert = 771.984 € förderfähig. Der Fördersatz beträgt voraussichtlich entsprechend der Finanzlage der Gemeinde 70,2 %  =  541.900 Euro zuzüglich Kostenhöchstsatz für Ausstattung (24 x 1.250 Euro) = 30.000 Euro. Nach Ziff. 4.1 der Förderrichtlinie tragen von den nach Abzug der Förderung verbleibenden Kosten von 200.084 € die Gemeinde als Zuweisungsempfänger mindestens die Hälfte, der freigemeinnützige Träger maximal die Hälfte, beide also aus diesem Förderbereich jeweils 100.042 €.
  • Die Gesamtkosten laut Kostenberechnung des Architekten betragen 1.944.800 €. Hinzu kommen noch ~ 65.000 € Abbruchkosten und ~ 22.000 € Umbaukosten für die vorübergehende Unterbringung während der Bauzeit im Haus der Begegnung = insgesamt 2.031.800 €. Nach Abzug der förderfähigen Kostenanteile von 1.808.444 € verbleiben somit Restkosten von 223.356 €, die die Gemeinde zur Hälfte = 111.678 € übernimmt.
  • So beträgt die Gesamtbelastung der Gemeinde 657.693 bei staatlichen Zuwendungen von 819.600 €  und einem Trägeranteil von 557.207 €.
  • Beabsichtigter Baubeginn für den Abbruch ist im Mai 2012, für den Neubau im Juni 2012. Im Mai 2013 ist die Inbetriebnahme geplant. Ca. 70 % der Baukosten fallen 2012 an, der Rest 2013.

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