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Bahn will in Veitshöchheim für drei Millionen Euro Lärmschutz-Wände errichten - Keine Nachbesserungen

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Laermschutz Bahnlinie Infoabend MFS
Laermschutz Bahnlinie Infoabend MFS
von Dieter Gürz

„Wir sind auf einem guten Weg, werden die Anregungen mitnehmen und versuchen, das Ganze noch zu optimieren“. Dieses Fazit hatte Diplomingenieur Franz Poschenrieder, der für Umsetzung der Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes in Bayern zuständige Projektleiter der DB ProjektBau GmbH in München (li. im Bild)  bei der Bürgerinformation in den Mainfrankensälen am 21. Juli 2010 gezogen.

 

Ergebnis der Überprüfung:

Wie Poschenrieder der Gemeinde nun am 5. November  mitteilte, wurden die vorgebrachten Anregungen  der Gemeinde und der Bürger nochmals untersucht und in Teilbereichen Neuberechnungen durchgeführt. Es haben sich jedoch laut Poschenrieder keine Änderungen hinsichllich Wandlängen oder Wandhöhen ergeben.

Die nochmalige Untersuchung im Bereich der Schönstraße habe bestätigt, dass für die angrenzenden Wohngebäude nur passive Maßnahmen (Lärmschutzfenster/Wandlüfter mit Schalldämmung u.ä.) zu verwirklichen seien. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden seien hier nicht möglich.

Es würden nun die Unterlagen erstellt, um bis spätestens Ende 2011 bei der Regierung von Unterfranken die Einleitung des öffentliche Planfeststellungsverfahrens beantragen zu können.

 

Hier zusammengefasst der derzeitige Planungsstand:

343 Gebäude untersucht

Für Veitshöchheim besteht vom Bundeseisenbahnamt grünes Licht, für 414 Wohneinheiten in 175 Gebäuden, bei denen die Sanierungsgrenzwerte nachts von 60 Dezibel (A) überschritten werden, Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Untersucht worden waren 343 im Nahbereich der Bahn liegende Gebäude. Die maximalen Beurteilungspegel waren um 17,6 Dezibel (A) überrschritten.

Aktiver Schallschutz hat Vorrang

In dem etwa zwei Kilometer langen Streckenabschnitt der Ortslage Veitshöchheim sollen auf einer Länge von insgesamt 1.500 Meter vier, ab Oberkante Schiene jeweils drei Meter hohe, voll schallabsorbierende Lärmschutzwände errichtet werden:

  • Mainseitig verläuft die erste Wand in der Echterstraße auf einer Länge von 155 Meter in Verlängerung der bereits für das Altenheim errichteten Wand von der Seinsheimstraße bis nach dem Schneckenhaus.
  • Am längsten ist mit 850 Meter Länge der zweite Abschnitt, der sich durchgehend von der LWG-Lehrkellerei in der Herrnstraße bis zur Kläranlage am Ende der Thüngersheimer Straße erstreckt.
  • Östlich der Schiene sind nur im Bereich des Birkentales zwei kleinere Wände vorgesehen. Die erste Wand soll auf 350 Meter Länge die Bebauung an der Zieblanstraße und an der Menzelstraße bis zum Gelände der LWG schützen.
  • Eine zweite mit 165 Meter Länge kleinere Wand ist dann im Bereich der Steige in Höhe der Nordabfahrt der B 27 vorgeshen.

Der Projektleiter rechnet für die Errichtung dieser vier Wände mit Investitionskosten von drei Millionen Euro.

  • Keine Wand für die Anlieger der Schönstraße

Schlecht sieht es für die Anlieger in der Schönstraße aus. Die in diesem 800 Meter langen Streckenabschnitt untersuchte Wanderrichtung ist wegen des zu geringen Nutzen-Kostenvergleichs leider nicht förderfähig. Wegen der Geländeverhältnisse würde hier eine Wand nur wenig zur Lärmreduzierung beitragen.

 

75 Prozent Zuschuss für passiven Lärmschutz

  • Hier können die Anlieger jedoch in den Genuss passiver Schallschutzmaßnahmen am Gebäude kommen.
  • Das gleiche gilt auch für Schlaf-, Kinder- und Gasträume in Bereichen, die trotz Wand noch nachts mit mehr als 60 oder tagsüber mit mehr als 70 Dezibel (A) belastet sind.
  • Die entstehenden Kosten beispielsweise für einen Fensteraustausch, Wandlüfter oder Dämmung von Dachausbauten, Rolladenkästen und Heiznischen werden den Anliegern allerdings nur zu 75 Prozent erstattet. Den Rest müssen sie selber finanzieren.

Grundlage für die Lärmsanierungsplanung in Veitshöchheim sind die Berechnungen, die das im September 2009 von der DB beauftragte Dresdener Ingenieurbüro Torsten Olbrich auf der Grundlage der aktuellen Zugzahlen 2005 und der Prognose für 2015 erstellte. Die Zahlen seien jedoch geheim, erklärte Poschenrieder.

 

Über 400 Züge täglich

Der Veitshöchheimer Werner Götz, der sich schon seit 2006 in Briefen an das Bundesverkehrsministerium, das Eisenbahnbundesamt, die Deutsche Bahn und an Abgeordnete dafür einsetzte, dass die Lärmbelastung entlang der Schienenstrecke Würzburg – Gemünden sinkt, hatte an einem Tag mehr als 400 Güterzügen, Regionalexpresszügen und Regionalbahnen registriert.

Gebäude müssen vor April 1974 errichtet sein

  • Förderfähig nach den vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Richtlinien sind allerdings nur die Gebäude, die vor dem Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes am 1.4.1974 errichtet wurden oder die wie im Birkental in einem Bebauungsplan liegen, der vor diesem Zeitpunkt rechtsverbindlich wurde.
  • Gleichwohl profitieren wie in der Unteren Au auch einige später im Innenbereich errichtete Anwesen vom aktiven Schallschutz, da die DB auch Wand-Lücken von weniger als 100 Meter schließen will.
  • Sehr zum Bedauern von Anliegern bleibt so aber die Lücke von etwa 120 Meter zwischen den beiden in Höhe des Birkentales auf der Ostseite geplanten Wänden im Bereich der Betriebsgebäude der LWG außen vor.

 

Finanzierung

Der  Bund stellt schon seit 1998 ohne gesetzliche Verpflichtung Mittel für Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen bereit. Seit 2007 sind das laut Poschenrieder jährlich 100 Millionen Euro. Benötigt würden aber aufgrund der bundesweiten Vielzahl von Ortsdurchfahrten über 3,3 Milliarden Euro.

Die DB Netz AG als Bauherr habe deshalb eine Dringlichkeitsliste erstellt, deren Reihenfolge die Schallbelastung im Verhältnis zur Anzahl von Anwohnern bestimmt.

  • Der Abschnitt, an dem Veitshöchheim liegt, habe mit 8,7 eine relativ hohe Priorität, trotzdem gebe es aber noch viele Strecken mit höheren Werten.

Zeitpunkt für Baurealisierung noch offen

  • Zum Zeitpunkt der Baurealisierung konnte Poschenrieder noch keine konkreten Aussagen machen. Dies hänge auch vom notwendigen Planfeststellungsverfahren ab, das erfahrungsgemäß zwei Jahre in Anspruch nehme, schlimmstenfalls etwa beim Kollidieren mit Naturschutzbelangen auch schon sechs Jahre dauerte.
  • In diesem Verfahren erfolgt eine „parzellenscharfe“ Untersuchung des Trassenverlaufes. Der hierfür noch im Detail auszuarbeitende Plan wird für die Dauer eines Monats zur Einsicht bei der Gemeinde ausgelegt. Bis zu zwei Wochen nach der Auslegung können Einwendungen erhoben werden.
  • Die DB-Vertreter stellten in der Diskussion zu gestellten Fragen ausdrücklich fest, das Erschütterungen durch den Bahnverkehr, ein Tempolimit für Züge, Lärmreduzierungsmaßnahmen am Wagenmaterial oder eine Einhausung der Strecke nicht Gegenstand des Verfahrens sind.

LaermschutzwandVHMP
LaermschutzwandVHMP - (zum Vergrößern linken Text anklicken)

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